Beiträge von wolf

    Immer noch harren die regelmäßigen Forums-User einer Antwort, was Heili
    bei der Recherche über Tebe-Sponsor T.......-AG nun herausgefunden hat.
    Es ist nicht so, dass hier das Berufs- oder Sozialverhalten einzelner
    User verfolgt werden soll, das dürfen in Deutschland nur einige machen,
    und dann muss man den richtigen Job haben und sich mit den richtigen
    Leuten unterhalten
    (http://www.welt.de/politik/art…Spiegel-Journalistin.html).



    Vielleicht überwiegen aber auch die Sorgen, die dem BFC gerade
    Mitglieder machen, die ihre Beiträge nicht bezahlen. Beim nächsten
    Heimspiel
    kann man sich mal wieder vor Ort unschuldig machen, "die Listen lägen
    aus, meldet die BFC-Fanpage - natürlich nie unschuldig genug für
    Union-Fans. 8o


    Denn unversehens hat sich hierher eine Diskussion verirrt, in der ein
    Union-Fan abstreitet, dass der 1. FC Union als Club zu DDR-Zeiten
    privilegiert war. Nun ja, Geschichte verkulten ist halt was anderes als
    Geschichte begreifen und kennen. Immerhin war der DDR-Oppositionelle
    Harry Tisch bekennender Fan und Unterstützer des 1. FCU :thumbsup:, das spricht gegen jedes Privileg

    Im Osten nichts neues. Die beiden Traditionsvereine verlieren beide mit
    0:1, ihre Fans halten sich anschließend die Subventionen der Jahre
    1969-89 sowie 1990-2007 vor. Union-Icke, der dabei vergisst, dass alle
    der (wenigen) Clubs im Osten privilegiert waren, meinte außerdem, er
    würde die Infinity Grundbesitz GmbH nicht kaufen, woraufhin "der
    Käufer" erklärte, er würde gleich beide nehmen War er schon im
    Datenraum zwecks due dilligence? Dann bekommt er vielleicht einen Club
    dazu, mit Sponsoren, die braucht der 1. FCU ja auch irgendwie.


    http://www.club100.biz/index.php?c1=club


    So kurios wäre es aber nicht, wenn ein Unioner wirklich ne BFC-Firma
    kaufen wollte. Spieler, Biermarken und staatliche Unterstützung, ist ja
    alles schon gewandert. Viel kurioser wäre, wenn hinter "der Käufer" die
    Treasure AG stecken würde. Dann wäre auch klar, warum dessen Beitrag
    ausgerechnet hier gepostet wurde. Immerhin soll der Grundbesitz GmbH
    eine Wiese gehören, die jetzt Bauland sein soll. Gibt es nicht sowas
    wie ne Ausgleichszahlungsverpflichtung nach BauGB? Egal. Heili hat noch
    nicht den Weg an die Tastatur gefunden, um weitere Aufklärung zu
    betreiben, hoffentlich ist noch alles heil.

    Hey, Union-icke,


    ich muss aufpassen, jetzt nicht durchscheinen
    zu lassen, Du würdest alle meine Vorurteile erfüllen. Deshalb kurz und
    sachlich: Fakten finden - Kenntnis, Fakten einordnen und werten -
    Erkenntnis. Was ist Deine Erkenntnis, wenn Aktiva und Passiva die
    gleiche Zahl sind ... bin bilanzrechtlich recht unbewandert, aber das
    muss wohl immer so sein.




    Bauchschmerzen würde ich bekommen, wenn dort stände: "Eigenkapital 0,
    nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 232.040,01", dann hofft
    man, dass die Position (oder heißt es Posten?) "Grundstücke,
    grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
    fremden Grundstücken 343.655,62" auch zutreffend bewertet ist (diese
    Zahlen stammen aus der INFINITY Grundbesitz GmbH, GF ist ein Peter
    Meyer, und das ist NICHT der BFC-Sponsor, aber das ist ja auch nicht
    das Thema).




    Viele Erkenntnisse noch!

    Lange erübrigte sich eine Zusammenfassung, heili war vielleicht
    peinlich, den Namen eines Anwaltes ausgeplaudert zu haben, den er
    eigentlich nicht oder doch irgendwie doch angerufen haben könnte, und so blieb er ein
    Recherche-Ergebnis bisher schuldig. Immerhin hat das Interesse an
    Sponsoren dazu geführt, dass auch beim BFC-Hauptsponsor mal in die
    Bilanz geschaut wurde, die Erkenntnisse wurden aber leider nicht
    allgemein zugänglich gemacht. Oder hab ich was übersehen?


    Jemand hat behauptet, die T-AG gehöre zu einem Brokerpool. Könnte
    heißen: Es wird mit etwas gehandelt. Zum Beispiel mit Reis (steigende
    Preise), Verbriefungen von amerikanischen Immobilienkrediten (will
    jeder loswerden) oder kosovarischen und tibetischen Nationalflaggen
    (bald eventuell steigende Nachfrage). Oder auch mit Meinungen und
    Entscheidungen. Nicht genaues... Und statt neuer Erkenntnisse gabs
    kalte Kaffee-Geschichten satt. magic-olaf meint, alles neu würde der
    mai machen, und ditzelchen kann vom aussagefreien Schreiben nicht
    lassen. Immerhin: AG kann mehrere Bedeutungen haben, einer der
    inhaltlichen Höhepunkte der letzten Tage. Und wer es noch nicht weiß:
    Wer AG draufschreibt, wenn keine drin ist, der haftet persönlich. Aber
    eben nur, wenn es wirklich nen Haftungsfall gibt. Komisch allerdings,
    dass die Gewerbeaufsicht noch nicht tätig geworden ist und mal schaut,
    ob es die T-AG mit der Formenwahrheit so genau nimmt. Bei euroventa las
    sich das nicht so eindeutig - AG ltd. ist schon eine tricky
    Bezeichnung, und es wäre schon erstaunlich, wenn das von Anfang an
    offensichtlich gewesen wäre. Dann hätte man es nämlich nicht machen
    müssen.

    heili bleibt weiter stumm, und jemand anders hat in Frankfurt, so scheints, auch nicht angerufen. Ein Union-Fan schreibt etwas, das sich liest wie eine Entschuldigung, dass seine Un-Freunde hier reingepostet haben, ohne sachlich etwas beitragen zu können. Und eine Entschuldigung meinerseits: Natürlich wird das Union-Stadion nach Vereinsberechnungen nur 17 Millionen Euro kosten, den (von Union unwidersprochenen) Gesamt-Sanierungsaufwand von 20 Millionen Euro habe ich diesem hier entnommen.


    http://www.tagesspiegel.de/berlin/FC-Union;art270,2494709


    Die öffentliche Hand schätzt in der Regel vor Baubeginn und für die Haushaltsplanung geringer und ist hinterher von den vielen vielen Nachträgen echt total überrascht. Mal sehen, wen Union anpumpt, wenn es teurer wird, aber das gehört wirklich nicht hierher.

    Einzige Neuigkeit in den letzten 24 Stunden war das Gerücht, das
    private Tennis-Borussia-Forum habe einen Thread zur Sponsorenfragen
    über die T-AG aus dem Netz genommen - etwa ungewünscht? Intern dürfte
    das bei den Betreibern jedenfalls verschiedene Meinungen ausgelöst
    haben. Das Ergebnis sieht nun so aus, dass auch der linkste und
    alternativste Anhänger doch lieber zum reichen Bruder dazugehören
    möchte als eine abweichende Meinung daz auch nur zu äußern. Immernoch
    hat heili, an dessen Darstellung als BFC-Offizieller harsche Krtik
    geübt wird, nicht verraten, was sein Anruf bei der Anwaltskanzlei
    gebracht hat. War das hier nicht ein Aufklärungsthread?


    Auch die mitschreibenden Union-Fans konnten keine Zusammenhänge
    erhellen, was aber nicht verwundert. Bei der Berliner Fußball-Nummer
    zwei im Verbindlichkeitenaufbau (nach Hertha BSC) ist nach Zusage der
    Erbbaupacht-Regelung jetzt nicht mehr von 18,9 Millionen, sondern schon
    mal von 20 Millionen Baukosten die Rede. Aber war das Ganze denn jetzt
    EU-Rechts-konform? Hätte das Bezirksamt nicht aus wirtschaftlichen
    Gründen erst eine Ausschreibung zum Verkauf machen müssen und bei
    Scheitern den Erbbaupachtvertrag hätte vergeben können? Man wird ja mal
    fragen dürfen...

    Nicht verraten hat Heili, was der Anruf unter 069 - 974 61 228 (Quelle: Internetseite)
    bei der Anwaltskanzlei gebracht hat. Oder hat er ihn vergessen?
    Jedenfalls hat er, soweit ersichtlich erstmals, den Namen des Anwaltes
    in die Runde geworfen. Respekt, der steht weder beim euroventa-Artikel
    noch sonst auf der Internetseite der Kanzlei. Hier wird uns doch keiner
    ein Rechercheergebnis vorenthalten ;-) Wenn hier gelegentlich die
    Rechtschreibung kritisiert wird, so soll darauf hingewiesen werden,
    dass es in Deutschland kein Rechtschreib-Gesetz gibt, wohl aber ein
    Zeitgesetz. Bitte nur ernsthafte Diskussionen über die rechtlichen
    Folgerungen, wenn es überhaupt sein muss! Der Hauptgrund für
    Missverständnisse war in diesem Thread ja auch seltener die
    Rechtschreibung als der unklare, vorenthaltene oder gelegentlich gar
    nicht vorhandene Denkprozess.

    Für Verwirrung sorgte ein Beitrag von yhdk, eigentlich als notorischer
    Letztes-Wort-Nehmer bekannt, denn er forderte einen Schlusspunkt. Sind
    wir schon wieder soweit, bzw., das geht wegen des Titels "... und kein
    Ende" gar nicht. Es dürfte sich um eine perfide Ablenkungs-Strategie
    handeln. Nur warum? Sollte Heili wirklich auf eine goldene
    Informationsader gestoßen sein? Gut möglich, schließlich scheint der
    Weg, den gerüchtestreuenden Anwalt anzurufen, erfolgversprechend. Hätte
    ihm das nicht jemand am Anfang sagen können? Noch nicht zu erfahren
    war, was das Gespräch gebracht hat, und das ist der einzige Grund,
    warum der Thread noch nicht zu-gehört.


    Heili wollte mit/bei yhdk übrigens einen Rechtschreibkurs machen, den
    dieser garnicht angeboten hatte. So ist das, wenn man sich zu lange
    kennt und sich garnicht mehr richtig zuhört. Für Rechtssystemskurse hat
    der BFC einige erfahrene Juristen in seinen Reihen. yhdk hat sich als
    Gewährsmann angeboten, Kugelschreiber und Papier der unverklagten T-AG
    zu besorgen. Verdächtig, aber vom Praxiswert her nicht zu verachten.

    Auch Heili hat eine Zusammenfassung geschrieben und dabei Majas Ecken-Spiel mitgespielt. Die unverklagte T-AG hat es irgendwie nicht geschafft, aus dem Winkel böser, perfider Gerüchte und fader Beigeschmäcker herauszufinden. Und das Schlimmste: Sie wollte es anscheinend nicht (und hat vielleicht etwas Geld verdient in der Zeit?). Koi verhaspelt sich im deutschen Rechtssystem und muss zurück ins Wasser. Peo hat ernste Probleme mit dem Sachverhalt, dass Anwaltskanzleien öffentlich Recherchen über Anlagebetrug wie auch über Drogendealerei ankündigen können - und dabei nur ein bissel auf die Persönlichkeitsrechte achten müssen. Auch Heili versteht diese Variante, Mandanten zu suchen, noch nicht ganz. Vor zehn Jahren wäre dies vielleicht auch erfolgreich abgemahnt worden. Vielleicht erklärt es ihm der Frankfurter Anwalt, den er heute erstmals anrufen will. Dann werden wir alle vielleicht mehr über den Zuasmmenhang von BFC, Secur... *öööhm* Euroventa und Treasure erfahren.

    Die Beschäftigung mit dem Thema blieb erneut etwas spärlich. Lags an
    Flocke-TV auf allen Sendern?? Fußballfans zählen ja irgendwie doch zur
    Gattung der Romantiker und Nostalgiker... Ansonsten stellt Maja weiter
    in Ecken, was einige stört und andere sich distanzieren lässt - mal von
    den Eckenstellern, mal von den Eckenstehern. Der Wert von öffentlichen
    Distanzierungen wird auch immer wieder in Frage gestellt --- was soll
    man nur noch glauben?

    Engländer hat vorgeschlagen, diesen Thread als
    Taschenbuch herauszubringen (352). Ich teile diese Ansicht nicht.
    Weitgehend nur Entschuldigungen und Erläuterungen prägten das Bild der
    letzten Stunden und Seiten. Nur Peter Antonys vermeintliche Andeutung,
    dass Nazis nicht cash, sondern bar bezahlen (oder so ähnlich), sorgte
    weiter für Unterhaltung. yhdk versuchte, heili wieder in den thread zu
    provozieren, was ihm auch gelang. Noch immer ungeklärt ist, warum die
    eine T-AG noch gar nicht und die andere T-AG 14.000mal verklagt ist.
    Liegt es wirklich daran, dass das Geschäftsmodell der unverklagten T-AG
    trotz 41 Seiten Diskussion noch im Dunkeln liegt? Magic-Olaf würde gern
    bei der unbekannteren T-AG etwas kaufen, weiß aber weder was noch wie
    (Telefonnummer!!). Laut Antony könnte es übrigens sein, dass das
    Fuß-Urteil gekauft ist (Smiley fehlte leider und sollte bei der
    Kuriosität des Urteiles wirklich nicht weggelassen werden), und Maja
    fordert öffentliche Distanzierungen von Sponsoren von Ecken, in die sie
    Sponsoren zuvor gestellt hat. Einige haben aber auch gemerkt, dass es
    andere Probleme gibt.



    Gute Unterhaltung weiterhin.

    Erst wurde diskutiert, ob yhdk rechnen kann. In einer stillen Minute
    betrat dann Peter Antony (glücklicher Ex-Präsident von Tennis Borussia)
    den Thread (!). Er klärte darüber auf, dass Treasure die Zahlungen per
    Überweisung abwickelt. Klang so , als hätte jemand behauptet, es gäbe
    Bargeld in Umschlägen in der Kabine. Fast wurde er aus dem Container
    rausgewählt, als er das Wort "cash" mit dem "Gedankengut von 33-45" in
    Verbindung brachte. Die Sich-Angesprochen-Fühlenden entschieden jedoch
    auf dissen und scheinen zu versuchen, die jüdischen Wurzeln von Tennis
    Borussia zu "thematisieren". Mal sehn, ob das noch Staatsschutz-würdig
    wird.

    Der Hort hatte geschlossen, und so wurde hier in der
    Nacht auf fünf Seiten wieder über Sponsoring diskutiert. Maja ist gegen
    Odins Klinge und Germanenhof beim BFC und lobt Heili für seine viele
    Arbeit in (seinen) zahlreichen Firmen. BFC-Sponsor Unitec verfügt
    ebensowenig über eine Homepage wie TB-Sponsor Treasure AG, dafür aber
    über eine bekannte Telefonnummer. yhdk fand nicht die Zeit zum
    Schreiben, hoffentlich ist ihm nichts passiert.
    Heute ab 18 Uhr geht es hier weiter.

    Peinlich? Eher total abgefahren.




    Da fragt einer einen anderen, ob er etwas weiß, und der antowrtet, wenn
    es so wäre, dann träte er zurück. Und dann tritt keiner zurück, will
    stattdessen bürgen und immer noch weiß keiner, was das Problem an dem
    Geschäft ist... und das über zehn pages.




    Vielleicht erfahren wir es ja noch.

    Vielleicht sollte man die Geschichte über die geplatzte Spielverlegung
    von der Ursächlichkeit für die Nicht-Leistung trennen. Die Geschichte
    stimmt, und über Ursache und Wirkung gibt es ja immer verschiedene
    Ansichten.

    Es
    ist interessant zu welchen Mitteln ein "weltweit operierendes
    Unternehmen" greift,
    wenn man erfahren möchte, mit was es handelt.




    Vielleicht ist das der Unterschied. Der BFC möchte sauberes Geld haben,
    Tennis Borussia nimmt erstmal. Ob es jetzt von einer Treasure AG oder
    einer Treasure AG Ltd. oder einem Musi-Produzenten oder einer Göttinger
    Gruppe kommt. Bin auch neugierig, welches Modell sich am Saisonende
    durchgesetzt hat.

    Die Sportrichter des Nordostdeutschen Fußballverbandes haben am 28. März einen Einspruch von Türkiyemspor gegen die 0:1-Niederlage gegen Tennis Borussia am 8. März zurückgewiesen. Türkiyem hat angekündigt, in Berufung zu gehen.Michael Fuß hatte in jener Begegnung den entscheidenden Treffer erzielt, war nach Meinung von Türkiyem jedoch gesperrt. Zwar hatte der TB-Stürmer eine Sperre des NOFV-Sportgerichtes von drei Pflichtspielen abgesessen, darunter war auch das Pokal-Achtelfinale am 5. Februar gegen Hilalspor. Für den Pokalwettbewerb war er vom Berliner Fußballverband jedoch gesondert gesperrt worden.“Ein Verbot von ´Doppelsperren´ (...) ist in den Statuten des NOFV nicht geregelt”, begründete das NOFV-Sportgericht jetzt die kuriose Entscheidung, die vielerorts auf Kopfschütteln stieß. “Spieler und Verein haben insofern Glück gehabt”, heißt es an anderer Stelle des Urteils.


    Vielleicht sollte man sich dem NOFV-Sportgerichtsurteil Türkiyem vs. TeBe mit einer fiktiven Geschichte nähern. Nehmen wir mal einen Straftäter, verurteilt zu sechs Jahren Gefängnis, der nach zwei Jahren im Knast beim Dealen erwischt wird. Neues Verfahren, ein Jahr Haft – und beide Urteile nicht gesamtstrafenfähig (eine Anmerkung für mitlesende Juristen). Ein Journalist könnte bei irgendeinem Landgericht anrufen und vom Pressesprecher vielleicht wissen wollen, ob der Delinquent die Strafen jetzt nacheinander abzusitzen hat oder ob es vielleicht eine andere Regelung gibt. “Ein Verbot von `Doppelabsitzen´ und eine Fortschreibung von gerichtlich angeordneten Strafen durch Anrechnung oder Auslassung von Tagen, an denen der verurteilte Bürger ohnehin im Gefängnis gesessen hätte, ist in den Gesetzen der Bundesrepublik nicht geregelt”, könnte der Pressesprecher sagen. Da dürfte der Journalist staunen und könnte nachfragen, ob der Straftäter tatsächlich an einem Tag zwei Sperren absitzen kann. Der Pressesprecher könnte bejahen und ergänzen: “Der Täter und seine Familie haben insoweit Glück gehabt.”


    Die Geschichte ist, wie gesagt, fiktiv, und es sei klargestellt, dass hier keiner eine Straftat begangen hat (bevor sich jemand daran hochziehen möchte ;-)). Dass ein Gerichts-Pressesprecher so etwas sagt, wäre auch eher unwahrscheinlich. Eine Rechtsnorm ungefähr des Wortlautes “An einem Tag können nicht zwei Strafen gleichzeitig verbüßt werden” gibt es zwar im deutschen Recht nicht, sie wird aber dennoch praktiziert. Und es ist nicht der einzige Rechtsgrundsatz, der trotz fehlender Niederschreibung Anwendung findet. Manche Dinge fand der Gesetzgeber so selbstverständlich, dass er sie nicht ins Gesetz aufnahm (z.B. die Vollzugspflicht von Strafurteilen durch den Staat), anderes entwickelte die Rechtsprechung (z.B. die mittelbare Wirkung der Grundrechte zwischen Bürgern oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Der nicht kodifizierte Rechtsgrundsatz in diesem Fall heißt „vollstreckungsrechtliche Selbständigkeit der einzelnen Strafen“ Und der Bundesgerichtshof hat im Jahr 1987 mal festgestellt, dass eine "Zusammenrechnung" meherer selbständiger Strafen grundsätzlich nicht stattfinde, um hernach Ausnahmen aufzuzählen.


    Einige relevante Themen wurden in dem Urteil eher nicht angesprochen. So wird häufig eine potentielle Rechtsunsicherheit erwähnt, der niemand ausgesetzt sein dürfte. Allerdings hatte Tennis Borussia beim Staffelleiter angefragt, ob der Spieler eingesetzt werden darf. Dieser, für den Liga-Veranstalter NOFV handelnd, bejahte dies offenbar; auf ein entsprechendes Schriftstück berief sich der Verein jedenfalls in der Öffentlichkeit. Von Rechtsunsicherheit dürfte in dem Urteil deshalb keine Rede sein. Hätte man das Urteil mit dieser Auskunft begründet, wäre es noch eher nachzuvollziehen gewesen. Schließlich muss man sich auf Auskünfte des Liga-Veranstalters verlassen können. Dass sich im Urteil kein Wort über diesen Teil des Geschehens findet, befremdet etwas, ist aber nicht überraschend. Die Haftung eines Sportverbandes für Falschauskünfte gegenüber Vereinen könnte ein spannendes juristisches Spielfeld werden.


    Leider fehlen auch Aussagen über den Wert persönlicher Sperren im Sportrecht. Der Erhalt der Strafe steht höher als der Erhalt des sportlichen Leistung in Form des Ergebnisses, das Spiel wegen Vereinsinsolvenz, Wettbetruges oder aus sonstigen Gründen annulliert werden kann. Die Karten bleiben gezählt, die Tore werden aberkannt. Persönliche Strafen sind also wichtiger als persönliche Erfolge. Dem durch die NOFV-Statuten eingeräumten hohen Gewicht persönlicher Strafen wird das Urteil sicher nicht gerecht.


    Vollkommen vernachlässigt wird außerdem die Effizienz der Sportgerichtsbarkeit, die nur dann ihre Aufgabe erfüllen kann, wenn die verhängten Sperren auch tatsächlich abgesessen werden. Weiterhin könnte der NOFV e.V. auch eine Treuepflicht gegenüber seinen Mitgliedern haben, zum Beispiel dem BFV e.V. und damit dessen Sportgerichtsbarkeit. Er könnte deshalb gehindert sein, auf Kosten seines Mitglieder zu entscheiden und dessen Sperre, wie geschehen, faktisch leerlaufen zu lassen.


    Die Folgen, wenn das Sportgericht anders entschieden hätte, könnten übrigens verheerend sein. Denn Michael Fuß hat auch in einem der folgenden Punktspiele nicht gefehlt. Wäre er gesperrt gewesen, hätte er mindestens eine Partie aussetzen müssen. Jeweils Punktabzug, jetzt mal als worst case – das könnte das Ende der lila-weißen Aufstiegsambitionen sein.


    Im Anhang noch eine kleine Übersicht zu juristischen Tricks und methodischen Verwerfungen im Urteil.

    Dateien

    • anhang.pdf

      (43,78 kB, 224 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    "Den Bogen leerlassen" war das Extrembeispiel. Warum, wird man verstehen, wenn man diesen Text zu Ende liest.


    Vielleicht mag jemand das urteil hier mal reinstellen, es liegt sicher irgendwo in elektronischer Form vor. Auf der FSA-Seite habe ich es nicht gefunden. Dafür die Vorschrift (quelle: fsa-online.de)


    § 42 Als Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen werden insbesondere folgende
    Handlungen geahndet:


    5. Unberechtigtes Mitwirkenlassen
    von Spielern
    Punkt- u.Torabspruch; Geld- strafen von 50 bis 500 Euro


    in schweren Fällen
    1000 Euro, Rückstufung
    in tiefere Spielklassen oder
    Spielverbot für Spielklassen
    bis sechs Wochen.


    Und dann gibt es noch:
    § 42a Wertung von Spielen in besonderen Fällen
    1. Das jeweilig zuständige Sportgericht hat in Fällen der Ziffer 2 und 3 Spielwer-
    tungen und Sanktionen auszusprechen.
    2. ...
    3. Das Spiel einer Mannschaft wird mit 0:3-Toren als verloren und für den Gegner
    mit drei Punkten und 3:0-Toren als gewonnen gewertet, wenn sie insbesondere:
    a) durch mangelhaften Platzaufbau oder durch Fehlen der Spielbälle die Nicht-
    durchführung des Spieles verschuldet
    b) sich weigert, unter einem angesetzten Schiedsrichter zu spielen oder sich
    nicht auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen will
    c) einen Spieler ohne Spielberechtigung hat teilnehmen lassen


    Was sagt das? Es ist einmal der Fall des Spielens ohne Spielberechtigung gewertet (§ 42a Nr. 3c), und einmal der Fall des unberechtigten Mitwirkenlassens (§ 42 Nr. 5). Zwei unterschiedliche Fälle also.


    Was könnte der Unterschied sein? Wer gesperrt ist, dem fehlt bereits die Spielberechtigung (§ 38 Nr. 2). "Unberechtigtes Mitwirken" muss also einen anderen Fall erfassen, sonst würde die Norm leer laufen, also keinen Anwendungsbereich haben. Das hat der Normgeber sicher nicht geplant (obwohl man bei Fußball-Verbänden unterhalb des DFB eher nicht von dieser Annahme ausgehen sollte...).


    Fällt jemandem ein anderer Anwendungsbereich ein als das Nicht-Aufschreiben auf dem Spielformular? Vielleicht fehlende Erwachsenenfreigabe für Jugendliche?


    Das unberechtigte Mitwirkenlassen wird mit Punkt- und Torabspruch gewertet - also Wolfen 0 Punkte, null Tore, der Gegner hat keinen Vorteil.


    Grob oder ungrob, Fahrlässigkeit oder Vorsatz - davon steht nichts in der Norm. Jedenfalls nicht in & 42 Nr. 5. In Nr. 6 schon ("Schuld-haftes Nichtantreten"). Es gibt also Verstöße, die nur im Fall der Schuld bestraft werden, und solche, die unabhängig von Schuld zu bestrafen sind. Woher das Verbandsgericht das Kriterium "Fahrlässigkeit" nimmt und mit diesem Kriterium den Strafrahmen einschränkt, ist (beides) nicht ersichtlich, denn die Rechtsfolge in Nummer 4 verlangt beides.


    Viellicht hätte das Verbandsgericht sagen sollen, welche Fälle es unter § 42 nr. 5 entscheiden würde (steht vllt. im Urteil), und vllt. auch, wo es die genannte Rechtsfolge nun gefunden hat, wenn nicht in § 42 Nr. 5.

    Das könnten sich alle fragen, die das Urteil der 2. Instanz für richtig halten. Einfach mal den Bogen komplett leer lassen, dann weiß der Gegner nicht, wer spielt, und am Ende gibts nur ne Geldstrafe. Es wird sicher einzelne Spiele geben, wo es sich lohnt. Oder einfach mal drei Leute weglassen und dann den Gegner überraschen, welche Stürmer doch alle nicht verletzt sind, oder es doch noch von der Arbeit zum Patz geschafft haben...


    Jaja :ja: