Türkiyem 2007/2008

  • Spandau spielt 1:1 in unserem JSP!


    Hiermit dürfte der Grund für die Wahl des Austragungsortes einleutend erklärt worden sein.
    Fußball lebt von Emotionen und Spannung, zumindest letzteres dürfte nun mehr denn je beim Gerangel um die ersten vier Plätze gegeben sein.

  • Ich nenne Fakten und Anhaltspunkte,aber du erkennst die Wahrheit nicht!
    Bestechlichkeit und S04,wenn ich dran denke brodelt es in mir!


    nix für ungut, aber ich bin aus den "fakten" in diesem beitrag auch nicht schlau geworden, obwohl du dir so eine mühe damit gegeben hast (4 mal editiert). oder bist du vielleicht nur einem missverständnis aufgesessen? denn wenn irgendwelche spieltage "verschoben" werden, dann hat das nichts mit schiebereien im sinne von bestechung zu tun, sondern mit terminverlegungen.

  • Die Sportrichter des Nordostdeutschen Fußballverbandes haben am 28. März einen Einspruch von Türkiyemspor gegen die 0:1-Niederlage gegen Tennis Borussia am 8. März zurückgewiesen. Türkiyem hat angekündigt, in Berufung zu gehen.Michael Fuß hatte in jener Begegnung den entscheidenden Treffer erzielt, war nach Meinung von Türkiyem jedoch gesperrt. Zwar hatte der TB-Stürmer eine Sperre des NOFV-Sportgerichtes von drei Pflichtspielen abgesessen, darunter war auch das Pokal-Achtelfinale am 5. Februar gegen Hilalspor. Für den Pokalwettbewerb war er vom Berliner Fußballverband jedoch gesondert gesperrt worden.“Ein Verbot von ´Doppelsperren´ (...) ist in den Statuten des NOFV nicht geregelt”, begründete das NOFV-Sportgericht jetzt die kuriose Entscheidung, die vielerorts auf Kopfschütteln stieß. “Spieler und Verein haben insofern Glück gehabt”, heißt es an anderer Stelle des Urteils.


    Vielleicht sollte man sich dem NOFV-Sportgerichtsurteil Türkiyem vs. TeBe mit einer fiktiven Geschichte nähern. Nehmen wir mal einen Straftäter, verurteilt zu sechs Jahren Gefängnis, der nach zwei Jahren im Knast beim Dealen erwischt wird. Neues Verfahren, ein Jahr Haft – und beide Urteile nicht gesamtstrafenfähig (eine Anmerkung für mitlesende Juristen). Ein Journalist könnte bei irgendeinem Landgericht anrufen und vom Pressesprecher vielleicht wissen wollen, ob der Delinquent die Strafen jetzt nacheinander abzusitzen hat oder ob es vielleicht eine andere Regelung gibt. “Ein Verbot von `Doppelabsitzen´ und eine Fortschreibung von gerichtlich angeordneten Strafen durch Anrechnung oder Auslassung von Tagen, an denen der verurteilte Bürger ohnehin im Gefängnis gesessen hätte, ist in den Gesetzen der Bundesrepublik nicht geregelt”, könnte der Pressesprecher sagen. Da dürfte der Journalist staunen und könnte nachfragen, ob der Straftäter tatsächlich an einem Tag zwei Sperren absitzen kann. Der Pressesprecher könnte bejahen und ergänzen: “Der Täter und seine Familie haben insoweit Glück gehabt.”


    Die Geschichte ist, wie gesagt, fiktiv, und es sei klargestellt, dass hier keiner eine Straftat begangen hat (bevor sich jemand daran hochziehen möchte ;-)). Dass ein Gerichts-Pressesprecher so etwas sagt, wäre auch eher unwahrscheinlich. Eine Rechtsnorm ungefähr des Wortlautes “An einem Tag können nicht zwei Strafen gleichzeitig verbüßt werden” gibt es zwar im deutschen Recht nicht, sie wird aber dennoch praktiziert. Und es ist nicht der einzige Rechtsgrundsatz, der trotz fehlender Niederschreibung Anwendung findet. Manche Dinge fand der Gesetzgeber so selbstverständlich, dass er sie nicht ins Gesetz aufnahm (z.B. die Vollzugspflicht von Strafurteilen durch den Staat), anderes entwickelte die Rechtsprechung (z.B. die mittelbare Wirkung der Grundrechte zwischen Bürgern oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Der nicht kodifizierte Rechtsgrundsatz in diesem Fall heißt „vollstreckungsrechtliche Selbständigkeit der einzelnen Strafen“ Und der Bundesgerichtshof hat im Jahr 1987 mal festgestellt, dass eine "Zusammenrechnung" meherer selbständiger Strafen grundsätzlich nicht stattfinde, um hernach Ausnahmen aufzuzählen.


    Einige relevante Themen wurden in dem Urteil eher nicht angesprochen. So wird häufig eine potentielle Rechtsunsicherheit erwähnt, der niemand ausgesetzt sein dürfte. Allerdings hatte Tennis Borussia beim Staffelleiter angefragt, ob der Spieler eingesetzt werden darf. Dieser, für den Liga-Veranstalter NOFV handelnd, bejahte dies offenbar; auf ein entsprechendes Schriftstück berief sich der Verein jedenfalls in der Öffentlichkeit. Von Rechtsunsicherheit dürfte in dem Urteil deshalb keine Rede sein. Hätte man das Urteil mit dieser Auskunft begründet, wäre es noch eher nachzuvollziehen gewesen. Schließlich muss man sich auf Auskünfte des Liga-Veranstalters verlassen können. Dass sich im Urteil kein Wort über diesen Teil des Geschehens findet, befremdet etwas, ist aber nicht überraschend. Die Haftung eines Sportverbandes für Falschauskünfte gegenüber Vereinen könnte ein spannendes juristisches Spielfeld werden.


    Leider fehlen auch Aussagen über den Wert persönlicher Sperren im Sportrecht. Der Erhalt der Strafe steht höher als der Erhalt des sportlichen Leistung in Form des Ergebnisses, das Spiel wegen Vereinsinsolvenz, Wettbetruges oder aus sonstigen Gründen annulliert werden kann. Die Karten bleiben gezählt, die Tore werden aberkannt. Persönliche Strafen sind also wichtiger als persönliche Erfolge. Dem durch die NOFV-Statuten eingeräumten hohen Gewicht persönlicher Strafen wird das Urteil sicher nicht gerecht.


    Vollkommen vernachlässigt wird außerdem die Effizienz der Sportgerichtsbarkeit, die nur dann ihre Aufgabe erfüllen kann, wenn die verhängten Sperren auch tatsächlich abgesessen werden. Weiterhin könnte der NOFV e.V. auch eine Treuepflicht gegenüber seinen Mitgliedern haben, zum Beispiel dem BFV e.V. und damit dessen Sportgerichtsbarkeit. Er könnte deshalb gehindert sein, auf Kosten seines Mitglieder zu entscheiden und dessen Sperre, wie geschehen, faktisch leerlaufen zu lassen.


    Die Folgen, wenn das Sportgericht anders entschieden hätte, könnten übrigens verheerend sein. Denn Michael Fuß hat auch in einem der folgenden Punktspiele nicht gefehlt. Wäre er gesperrt gewesen, hätte er mindestens eine Partie aussetzen müssen. Jeweils Punktabzug, jetzt mal als worst case – das könnte das Ende der lila-weißen Aufstiegsambitionen sein.


    Im Anhang noch eine kleine Übersicht zu juristischen Tricks und methodischen Verwerfungen im Urteil.

  • wenn ich für drei pflichtspiele gesperrt bin, so kann man davon ausgehen, dass es sich um spiele handelt wo ich auch spielrecht habe


    insoweit sehe ich den einspruch türkiyems als erfolgsversprechend an, leider sehen die urteile des verbandes oft anders aus, als es der gesunde menschenverstand erwartet


    wie immer, ich laß mich überraschen

    WENN ICH DU WÄRE, DANN WÜRDE ICH MIR WÜNSCHEN ICH WÄRE ICH

  • Eine Frage zur Rechtssicherheit (auf die TeBe sich ja so versteift) :



    Bedeutet das Urteil nicht, dass ein Spieler, der, sagen wir mal, im Pokal für die nächsten Spiele gesperrt ist, in einem Ligaspiel ohne weiteres eine weitere Sperre in Kauf nehmen könnte, weil er diese weitere Sperre ja so wie so schon im Pokal absitzen muss ?


    Also z.B. Spieler X hat eine Sperre im Pokal für die nächsten drei Spiele. Nun steht er vor der Entscheidung, im Ligaspiel in der 90. Minute eine Notbremse zu ziehen oder nicht. Was spräche denn dagegen ? Er rettet seiner Mannschaft den Sieg, eine Sperre erhält er ja eigentlich nicht.


    Ick denke, dieses Urteil eröffnet für die Zukunft jede Menge "Gestaltungsmöglichkeiten". Insofern: Mach et, Otze!

    Alte Försterei seit 1920 :
    nie fünftklassig - nie in Insolvenz - keine Namens- oder Emblemänderung seit Vereins(wieder)gründung

  • Quarrel


    nun weist du nur nicht im voraus wie das sportgericht entscheidet


    da gibt es pflicht- sowie ligaspielsperren


    und auch spielunabhängige sperren ( bis einschliesslich.....)

    WENN ICH DU WÄRE, DANN WÜRDE ICH MIR WÜNSCHEN ICH WÄRE ICH

  • Bedeutet das Urteil nicht, dass ein Spieler, der, sagen wir mal, im Pokal für die nächsten Spiele gesperrt ist, in einem Ligaspiel ohne weiteres eine weitere Sperre in Kauf nehmen könnte, weil er diese weitere Sperre ja so wie so schon im Pokal absitzen muss ?


    Also z.B. Spieler X hat eine Sperre im Pokal für die nächsten drei Spiele. Nun steht er vor der Entscheidung, im Ligaspiel in der 90. Minute eine Notbremse zu ziehen oder nicht. Was spräche denn dagegen ? Er rettet seiner Mannschaft den Sieg, eine Sperre erhält er ja eigentlich nicht.


    Wenn der Verband für Vergehen in Ligaspielen in Zukunft nur noch für Ligaspiele sperrt und nicht allgemein für Pflichtspiele, stellt sich das Problem nicht, oder?

  • thomas kaufmann?


    der hatte doch voriges jahr auch den ludwigsfelder fc gegen den fc energie cottbus vertreten? und dann in letzter instanz vo dem dfb-bundesgericht gewonnen?


    kluger schachzug, zumal der ja im fussballrecht sehr umtriebig ist und schon seit jahren immer mal fuer furore vor den gerichten sorgte.


    tja, mal sehen ob tebe ueberhaupt noch auf die 3 punkte besteht, denn die haben mittlerweie wohl ganz andere probleme.