Beiträge von gitarrist87

    ich glaube nein, das wäre das erste mal, das eine Tatsachenentscheidung eines Schieris in Frage gestellt worden wird,
    bzw. sogar revidiert wird.


    Tatsachenentscheidungen können von keinem Gericht revidiert werden, es sei denn, es läge ein Regelverstoß vor. Das ist hier aber nicht der Fall.

    Dann kleide ich mich halt zivil und komm von der Haupttribüne und schon bin ich niemandem mehr zuzurechnen. Meiner Meinung nach wäre ein Wiederholungsspiel das falsche Zeichen.


    Dann sollen die SR in Zukunft lieber strikter werden und Spiele abbrechen.


    Hier allerdings darf es kein Wiederholungsspiel geben. Wie schon öfter angesprochen wurde das Spiel ordnungsgemäß zu ende gebracht.

    Kommt es zum Wiederholungsspiel zeigt das aber eindeutig, dass der Fan die Möglichkeit hat, einen Spielverlaruf zu stören. Liegt meine Mannschaft hinten, stürme ich einfach den Platz und schon gibts ne Neuansetzung.

    Wo fehlten denn Sekunden?


    Angezeigt waren 7 Minuten Nachspielzeit. Die Unterbrechung fand bei 6 Minuten und 6 Sekunden der Nachspielzeit an. Nach Wiederanpfiff wurden noch 90 Sekunden gespielt.


    Wer rechnen kann rechnet jetzt mit einer Klage von Düsseldorf, weil der SR zu lange hat spielen lassen und Herthie damit benachteiligt war :rofl:

    Ohne Diplom in benannten Fächern keine Schiedsrichterlizenz ;)


    Aber mal ernsthaft: Zur Bestimmung des 11m-Punkts geht man wie folgt vor:


    man ziehe eine Linie parallel zur Seitenlinie von den Ecken des 5m-Raums bis zur 16-er Linie. Dadurch entsteht ein Rechteck. In diesem Rechteck werden 2 Diagonalen gezogen und der Schnittpunkt der beiden ist der Strafstoßpunkt.


    Der Platzsturm steht mit dem Spiel in unmittelbarem Zusammenhang, also nicht anwendbar.



    Das Spiel wurde unterbrochen. Der Schiedsrichter hat zu überprüfen, ob das Spiel ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Offensichtlich hat er das bejaht und das Spiel wieder angepfiffen. Das Spiel endete mit einem regulären Abpfiff, somit kein Abbruch, ergo keine Neuansetzung.



    Kein Abbruch, keine Wertung.



    Zitat


    §36 Satz 3: Mindestens acht Balljungen sind um das Spielfeld herum zu platzieren. (war in der Nachspielzeit nicht mehr der Fall)
    .


    Das in Verbindung mit dem nicht ordnungsgemäßen Ordnungsdienst wird nach §7 RuVO bestraft:


    Zitat

    für nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung und nicht ausreichenden
    Ordnungsdienst Geldstrafe bis zu € 50.000,00;

    Auch hier nochmal eine Statistik von mir als Schiedsrichter:


    Meine Statistik:


    14 Feldverweise und Meldungen gegen "Südländer"


    Tätlichkeit: 5
    Beleidigung: 11
    Unsportlich: 0
    Bedrohung: 3


    Beteiligte Vereine: SpVgg Tiergarten, Blau Weiß Berlin, Club Italia, SC Lichtenrade, Trakya Spor, Samsunspor, DJK Schwarz-Weiß Neukölln, Igdirgücü, SV Süden 09, 1. FC Schöneberg


    6 Feldverweise und Meldungen gegen "Deutsche"


    Tätlichkeit: 2
    Beleidigung: 3
    Unsportlich: 1
    Rassismus: 1


    Beteiligte Vereine: Club Italia, Lok Schöneweide, Reinickendorfer Füchse, SV Süden 09


    1 Feldverweis gegen "Slawisch"


    Beleidigung 1


    Beteiligte Vereine: SV Süden 09


    1 Meldung gegen "unbekannt"


    Beleidigung 1


    Beteiligte Vereine: Club Italia




    Wie kommen diese Zahlen zustande?
    Der aufmerksame Leser bemerkt sicher einen Unterschied zwischen der Anzahl der Meldungen/Feldverweise und der Summe der Einzelauflistungen. Die Einzelauflistungen zählen auch Taten, die von ein und demselben Spieler begangen wurden. Hat also ein Spieler beleidigt und eine Tätlichkeit begangen, zählen diese als einzelne Taten.


    Generell bleibt zu sagen, dass ich bei weitem mehr als das Doppelte der Meldungen und Verweise hätte schreiben können. Oftmals "überhört" man aber mal eine Beleidigung, einfach aufgrund der Deeskalation in hitzigen Spielen. Sehr oft kamen Spieler zu mir, die sich über begangene Tätlichkeiten beschwerten. Da diese aber i.d.R. in meinem Rücken stattfanden, könnten diese nicht geahndet werden.


    Meine subjektive Einschätzung ist, dass die deutliche Mehrheit der Taten von Spielern "Südländischer" Herkunft begangen werden. Das Verhältnis zwischen "Deutsch" und "Südländisch" beträgt meiner subjektiven Einschätzung nach 1:4.


    Als südländisch bezeichne ich alle Spieler aus dem Türkischen/Arabischen Raum, da die genaue Nationalität der Täter nicht ermittelt werden kann. Die Nationalität wird in allen Fällen, bis auf einen, anhand des Namens abgeleitet. Lediglich in einem Fall musste ich die Zugehörigkeit anhand des Aussehens festmachen.

    Ach Maja...zieh dir doch mal für ein halbes Jahr das Schiedsrichtertrikot über.


    Meine Statistik:


    14 Feldverweise und Meldungen gegen "Südländer"


    Tätlichkeit: 5
    Beleidigung: 11
    Unsportlich: 0
    Bedrohung: 3


    Beteiligte Vereine: SpVgg Tiergarten, Blau Weiß Berlin, Club Italia, SC Lichtenrade, Trakya Spor, Samsunspor, DJK Schwarz-Weiß Neukölln, Igdirgücü, SV Süden 09, 1. FC Schöneberg


    6 Feldverweise und Meldungen gegen "Deutsche"


    Tätlichkeit: 2
    Beleidigung: 3
    Unsportlich: 1
    Rassismus: 1


    Beteiligte Vereine: Club Italia, Lok Schöneweide, Reinickendorfer Füchse, SV Süden 09


    1 Feldverweis gegen "Slawisch"


    Beleidigung 1


    Beteiligte Vereine: SV Süden 09


    1 Meldung gegen "unbekannt"


    Beleidigung 1


    Beteiligte Vereine: Club Italia




    Wie kommen diese Zahlen zustande?
    Der aufmerksame Leser bemerkt sicher einen Unterschied zwischen der Anzahl der Meldungen/Feldverweise und der Summe der Einzelauflistungen. Die Einzelauflistungen zählen auch Taten, die von ein und demselben Spieler begangen wurden. Hat also ein Spieler beleidigt und eine Tätlichkeit begangen, zählen diese als einzelne Taten.


    Generell bleibt zu sagen, dass ich bei weitem mehr als das Doppelte der Meldungen und Verweise hätte schreiben können. Oftmals "überhört" man aber mal eine Beleidigung, einfach aufgrund der Deeskalation in hitzigen Spielen. Sehr oft kamen Spieler zu mir, die sich über begangene Tätlichkeiten beschwerten. Da diese aber i.d.R. in meinem Rücken stattfanden, könnten diese nicht geahndet werden.


    Meine subjektive Einschätzung ist, dass die deutliche Mehrheit der Taten von Spielern "Südländischer" Herkunft begangen werden. Das Verhältnis zwischen "Deutsch" und "Südländisch" beträgt meiner subjektiven Einschätzung nach 1:4.


    Als südländisch bezeichne ich alle Spieler aus dem Türkischen/Arabischen Raum, da die genaue Nationalität der Täter nicht ermittelt werden kann. Die Nationalität wird in allen Fällen, bis auf einen, anhand des Namens abgeleitet. Lediglich in einem Fall musste ich die Zugehörigkeit anhand des Aussehens festmachen.

    Rico: VORSICHT! Der §127 I StPo berechtigt dich nicht, jemanden gewaltsam festzuhalten!


    Der §127 I StPo besagt, dass du jemanden, den du auf frischer Tat betroffen oder verfolgt hast, festnehmen kannst. Versucht derjenige, sich der Maßnahme zu entziehen und du willst ihn festhalten, kommst du in die Notwehr. Wenn möglich, solltest du versuchen, auf den §229 BGB zurückzugreifen. Dieser ermächtigt dich, in die Rechtsgüter des Eigentums, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit einzugreifen. Funktioniert aber nur mit zivilrechtlichem Anspruch (z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz). Mit dem 127er kannst du lediglich in das Grundrecht der Freiheit eingreifen. Soweit zum Rechtlichen.


    Die Fußballregeln geben keine Notwehr her, deshalb ist jemand, der Gewalt, egal mit welcher Rechtfertigung, anwendet mittels der roten Karte des Feldes zu verweisen.

    Zur Ausgangsfrage:


    Eine Notbremse am Anstoßpunkt kann nicht vorliegen, da die Distanz zum Tor einfach zu groß ist. Es besteht keine GLASKLARE Torchance, der Spieler könnte auf dem Weg zum Tor noch eingeholt werden etc.