Und genau das ist geschehen und so wurde es auch begründet.
Beiträge von gitarrist87
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ich glaube nein, das wäre das erste mal, das eine Tatsachenentscheidung eines Schieris in Frage gestellt worden wird,
bzw. sogar revidiert wird.Tatsachenentscheidungen können von keinem Gericht revidiert werden, es sei denn, es läge ein Regelverstoß vor. Das ist hier aber nicht der Fall.
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Das sagt mir der, der hier zu allem seinen Senf abgibt? Sehr gut. Vielen Dank.
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Ein Wiederholungsspiel ohne Zuschauer dürfte gar nicht infrage kommen, denn damit wäre DüDo definitiv benachteiligt.
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Dann kleide ich mich halt zivil und komm von der Haupttribüne und schon bin ich niemandem mehr zuzurechnen. Meiner Meinung nach wäre ein Wiederholungsspiel das falsche Zeichen.
Dann sollen die SR in Zukunft lieber strikter werden und Spiele abbrechen.
Hier allerdings darf es kein Wiederholungsspiel geben. Wie schon öfter angesprochen wurde das Spiel ordnungsgemäß zu ende gebracht.
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Kommt es zum Wiederholungsspiel zeigt das aber eindeutig, dass der Fan die Möglichkeit hat, einen Spielverlaruf zu stören. Liegt meine Mannschaft hinten, stürme ich einfach den Platz und schon gibts ne Neuansetzung.
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Wo fehlten denn Sekunden?
Angezeigt waren 7 Minuten Nachspielzeit. Die Unterbrechung fand bei 6 Minuten und 6 Sekunden der Nachspielzeit an. Nach Wiederanpfiff wurden noch 90 Sekunden gespielt.
Wer rechnen kann rechnet jetzt mit einer Klage von Düsseldorf, weil der SR zu lange hat spielen lassen und Herthie damit benachteiligt war
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Ohne Diplom in benannten Fächern keine Schiedsrichterlizenz
Aber mal ernsthaft: Zur Bestimmung des 11m-Punkts geht man wie folgt vor:
man ziehe eine Linie parallel zur Seitenlinie von den Ecken des 5m-Raums bis zur 16-er Linie. Dadurch entsteht ein Rechteck. In diesem Rechteck werden 2 Diagonalen gezogen und der Schnittpunkt der beiden ist der Strafstoßpunkt.
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Zitat
§45 RuVO Berlin
8. Regelverstoß des Schiedsrichters
Auf Neuansetzung eines Spiels im Falle
des Einspruches (§ 10 Rechts- und Verfahrensordnung)
kann entschieden
werden, wenn es sich um einen Regelverstoß
gehandelt und dieser unmittelbar
das Spielergebnis beeinflusst hat. -
vom vom Schiedsrichter festgelegten Punkt, der geometrisch festgelegt werden kann
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Und nun die spannendste Frage: Was ist mit dem Spiel?
Im Ernst? Nach Studium der Rechts und Verfahrensordnung kann die Fortuna
bestenfalls auch eine Spielwiederholung hoffen… BESTENFALLS !!!Grundlage: §17 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB
1. Einspruch muss innerhalb von 2 Tagen erfolgen: geschehen !!!
Einspruchsberechtigt sind die Vereine oder deren Tochtergesellschaften:
Einspruch wurde von Hertha eingelegt = berechtigt.2. Begründung: Hier greift der unter §17 Abs. 2 b) genannte Punkt
„Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels
eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und
einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.“Das ist eindeutig !!! Hertha konnte die eingetretenen Umstände nicht
abwenden. Die eigene Mannschaft wurde geschwächt. (Thema: Spielfluss,
Einschüchterung etc.)Es müsste wiederholt werden.
Der Platzsturm steht mit dem Spiel in unmittelbarem Zusammenhang, also nicht anwendbar.
ZitatAber es gibt auch den §18 !!!
So könnte die Argumentation sogar lauten: „Das Spiel wurde nicht
ordnungsgemäß zu Ende geführt. Es wurde zwar wiederangepfiffen und auch
wieder abgepfiffen, eine ordnungsgemäße Fortführung war jedoch nicht
gewährleistet.“ Dies entspräche einem Abbruch und würde auf §18 Abs. 4
hinauslaufen:„Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen.
Das Spiel wurde unterbrochen. Der Schiedsrichter hat zu überprüfen, ob das Spiel ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Offensichtlich hat er das bejaht und das Spiel wieder angepfiffen. Das Spiel endete mit einem regulären Abpfiff, somit kein Abbruch, ergo keine Neuansetzung.
ZitatTrifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein
Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen
mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen
zu werten.“Frage: War Düsseldorf schuldhaft? Antwort: JA !!!
Kein Abbruch, keine Wertung.
Zitat
§36 Satz 3: Mindestens acht Balljungen sind um das Spielfeld herum zu platzieren. (war in der Nachspielzeit nicht mehr der Fall)
.Das in Verbindung mit dem nicht ordnungsgemäßen Ordnungsdienst wird nach §7 RuVO bestraft:
Zitatfür nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung und nicht ausreichenden
Ordnungsdienst Geldstrafe bis zu € 50.000,00; -
Hoppala, ich meinte natürlich den SC Lankwitz.
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Auch hier nochmal eine Statistik von mir als Schiedsrichter:
Meine Statistik:
14 Feldverweise und Meldungen gegen "Südländer"
Tätlichkeit: 5
Beleidigung: 11
Unsportlich: 0
Bedrohung: 3Beteiligte Vereine: SpVgg Tiergarten, Blau Weiß Berlin, Club Italia, SC Lichtenrade, Trakya Spor, Samsunspor, DJK Schwarz-Weiß Neukölln, Igdirgücü, SV Süden 09, 1. FC Schöneberg
6 Feldverweise und Meldungen gegen "Deutsche"
Tätlichkeit: 2
Beleidigung: 3
Unsportlich: 1
Rassismus: 1Beteiligte Vereine: Club Italia, Lok Schöneweide, Reinickendorfer Füchse, SV Süden 09
1 Feldverweis gegen "Slawisch"
Beleidigung 1
Beteiligte Vereine: SV Süden 09
1 Meldung gegen "unbekannt"
Beleidigung 1
Beteiligte Vereine: Club Italia
Wie kommen diese Zahlen zustande?
Der aufmerksame Leser bemerkt sicher einen Unterschied zwischen der Anzahl der Meldungen/Feldverweise und der Summe der Einzelauflistungen. Die Einzelauflistungen zählen auch Taten, die von ein und demselben Spieler begangen wurden. Hat also ein Spieler beleidigt und eine Tätlichkeit begangen, zählen diese als einzelne Taten.Generell bleibt zu sagen, dass ich bei weitem mehr als das Doppelte der Meldungen und Verweise hätte schreiben können. Oftmals "überhört" man aber mal eine Beleidigung, einfach aufgrund der Deeskalation in hitzigen Spielen. Sehr oft kamen Spieler zu mir, die sich über begangene Tätlichkeiten beschwerten. Da diese aber i.d.R. in meinem Rücken stattfanden, könnten diese nicht geahndet werden.
Meine subjektive Einschätzung ist, dass die deutliche Mehrheit der Taten von Spielern "Südländischer" Herkunft begangen werden. Das Verhältnis zwischen "Deutsch" und "Südländisch" beträgt meiner subjektiven Einschätzung nach 1:4.
Als südländisch bezeichne ich alle Spieler aus dem Türkischen/Arabischen Raum, da die genaue Nationalität der Täter nicht ermittelt werden kann. Die Nationalität wird in allen Fällen, bis auf einen, anhand des Namens abgeleitet. Lediglich in einem Fall musste ich die Zugehörigkeit anhand des Aussehens festmachen.
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Ach Maja...zieh dir doch mal für ein halbes Jahr das Schiedsrichtertrikot über.
Meine Statistik:
14 Feldverweise und Meldungen gegen "Südländer"
Tätlichkeit: 5
Beleidigung: 11
Unsportlich: 0
Bedrohung: 3Beteiligte Vereine: SpVgg Tiergarten, Blau Weiß Berlin, Club Italia, SC Lichtenrade, Trakya Spor, Samsunspor, DJK Schwarz-Weiß Neukölln, Igdirgücü, SV Süden 09, 1. FC Schöneberg
6 Feldverweise und Meldungen gegen "Deutsche"
Tätlichkeit: 2
Beleidigung: 3
Unsportlich: 1
Rassismus: 1Beteiligte Vereine: Club Italia, Lok Schöneweide, Reinickendorfer Füchse, SV Süden 09
1 Feldverweis gegen "Slawisch"
Beleidigung 1
Beteiligte Vereine: SV Süden 09
1 Meldung gegen "unbekannt"
Beleidigung 1
Beteiligte Vereine: Club Italia
Wie kommen diese Zahlen zustande?
Der aufmerksame Leser bemerkt sicher einen Unterschied zwischen der Anzahl der Meldungen/Feldverweise und der Summe der Einzelauflistungen. Die Einzelauflistungen zählen auch Taten, die von ein und demselben Spieler begangen wurden. Hat also ein Spieler beleidigt und eine Tätlichkeit begangen, zählen diese als einzelne Taten.Generell bleibt zu sagen, dass ich bei weitem mehr als das Doppelte der Meldungen und Verweise hätte schreiben können. Oftmals "überhört" man aber mal eine Beleidigung, einfach aufgrund der Deeskalation in hitzigen Spielen. Sehr oft kamen Spieler zu mir, die sich über begangene Tätlichkeiten beschwerten. Da diese aber i.d.R. in meinem Rücken stattfanden, könnten diese nicht geahndet werden.
Meine subjektive Einschätzung ist, dass die deutliche Mehrheit der Taten von Spielern "Südländischer" Herkunft begangen werden. Das Verhältnis zwischen "Deutsch" und "Südländisch" beträgt meiner subjektiven Einschätzung nach 1:4.
Als südländisch bezeichne ich alle Spieler aus dem Türkischen/Arabischen Raum, da die genaue Nationalität der Täter nicht ermittelt werden kann. Die Nationalität wird in allen Fällen, bis auf einen, anhand des Namens abgeleitet. Lediglich in einem Fall musste ich die Zugehörigkeit anhand des Aussehens festmachen.
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Rico: VORSICHT! Der §127 I StPo berechtigt dich nicht, jemanden gewaltsam festzuhalten!
Der §127 I StPo besagt, dass du jemanden, den du auf frischer Tat betroffen oder verfolgt hast, festnehmen kannst. Versucht derjenige, sich der Maßnahme zu entziehen und du willst ihn festhalten, kommst du in die Notwehr. Wenn möglich, solltest du versuchen, auf den §229 BGB zurückzugreifen. Dieser ermächtigt dich, in die Rechtsgüter des Eigentums, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit einzugreifen. Funktioniert aber nur mit zivilrechtlichem Anspruch (z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz). Mit dem 127er kannst du lediglich in das Grundrecht der Freiheit eingreifen. Soweit zum Rechtlichen.
Die Fußballregeln geben keine Notwehr her, deshalb ist jemand, der Gewalt, egal mit welcher Rechtfertigung, anwendet mittels der roten Karte des Feldes zu verweisen.
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Zur Ausgangsfrage:
Eine Notbremse am Anstoßpunkt kann nicht vorliegen, da die Distanz zum Tor einfach zu groß ist. Es besteht keine GLASKLARE Torchance, der Spieler könnte auf dem Weg zum Tor noch eingeholt werden etc.
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Was war denn heute los?
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Laut RBB darf der Täter nie wieder in einem Verein Fußball spielen. Deutschlandweit. Danke BFV!