Ich bin für folgende Lösung:
Alle Teams bekommen 3 Punkte und 3:0 Tore.
Dadurch bekommt jeder etwas und SBK kann klagen wie sie wollen.
Ich bin für folgende Lösung:
Alle Teams bekommen 3 Punkte und 3:0 Tore.
Dadurch bekommt jeder etwas und SBK kann klagen wie sie wollen.
Gerecht wär das,wer nicht mehr antritt kriegt alle gespielten Matches gegen sich gewertet
Aber dafür gibts ja wieder keinen Ansatz in der SpO :sad:
Gerichte zu bemühen is in Mode und Amsdorf hat ja vorgemacht wie's geht...
ZitatOriginal von derjoernsdl
Na falls es so kommt und wir in Abstiegsgefahr geraten, fangen wir auch einfach an zu klagen.
Genau so machen wirs. Wenn wir am Ende auf einem Abstiegsplatz stehen sollten, klagen wir einfach dagegen, dass die Punkte aus den Pimmelburg-Kicks doch gewertet wurden und dürfen in der Liga bleiben. Bei Naumburg hats ja auch geklappt...
ZitatOriginal von derjoernsdl
Knolle
Na wir haben zuhause gegen die verloren (war aber Schiebung) und würden beim Punktabzug für die anderen bißchen nach oben rutschen.
Jenau. Wieso haben wir eigentlich noch nicht geklagt
ZitatOriginal von Cocaine
Ich bin für folgende Lösung:
Alle Teams bekommen 3 Punkte und 3:0 Tore.
Dadurch bekommt jeder etwas und SBK kann klagen wie sie wollen.
Na das is ja blödsinnig. Ob nun jeder 3 Punkte und 3:0 Tore mehr hat, oder alle garnichts aus den Spielen bekommen, is ja absolut latte.
Man könnte ja auch eine Klagemauer vorm Amtssitz des FSA in Magdeburg errichten!!
Das Sportgericht stimmte dem Schönebecker Antrag zu und erklärte die Mitteilung des Spielausschusses für ungültig.
Nun muß das Verbandsgericht entscheiden.
Das FSA-Präsidium ist von den Verbandsliga-Vereinen beauftragt worden, beim Verbandsgericht Einspruch einzulegen.
Das hat es nach W. Georgs Aussage auch getan.
Eine Endscheidung könne dieses Gremium aber erst fällen, wenn dessen Vorsitzender aus dem Urlaub zurück ist.
Bis dahin bleibt es bei der bereinigten Tabelle, ohne Wimmelburger Ergebnisse.
Schönebeck kündigte indes an, vor ein Zivilgericht gehen zu wollen, sollte das Verbandsgericht nicht in ihrem Sinne entscheiden.
UND GANZ DEUTSCHLAND LACHT WIEDEREINMAL ÜBER DEN FUSSBALLVERBAND SACHSEN/ANHALTS
Und SBK sind die *rschlöcher der Liga...
ZitatOriginal von Stiedi
Und SBK sind die *rschlöcher der Liga...
Wieso, voriges Jahr war es Naumburg 05 und Amsdorf die geklagt und Recht bekommen haben.
Dieses Jahr ist es Schönebeck.
Schuld an Allem ist einzig und Allein unser UNFÄHIGER VERBAND
Naja Melzmen den Unfähigen Verband lassen wir mal ausser acht. Was mich so Ärgert ist das alle VL Vereine mit der bereinigten Tabelle zufrieden sind bis auf die Schönbecker...
ZitatOriginal von Parloschi
Was mich so Ärgert ist das alle VL Vereine mit der bereinigten Tabelle zufrieden sind bis auf die Schönbecker...
Wäre ich aber an deren Stelle auch.
Jetzt stehen Sie auf Platz 15. mit 14 Punkten und 20:33 Toren.
Mit der Wertung der Wimmelburger Spiele wären die auf Platz 13. mit 17 Punkten und 22:34 Toren.
Finde das kann man dem SSV nicht ankreiden, die SpO hat halt da wieder ne entscheidende Lücke, gebe dem Melzmen da recht, dieser Sauhaufen im FSA hat nach Amsdorf aber auch garnix gelernt...
Wo bleibt da die Sportliche Fairniss, wenn jeder Klagen kann wie er will...?!
Dann könnte man doch gleich die VL als Klageliga machen. Und wer am Ende der Saison genug Klagen gewonnen hat darf Aufsteigen
Hier bei uns ist Alles möglich
Leider bietet dieses Machwerk namens Spo anscheinend viele Angriffsflächen für Klagen...
§ 23 der Satzung des Verbandes (FSA) sagt aus, das nicht ausdrücklich eine Streichung der Ergebnisse nach sich gezogen werden muss, wenn ein Team nach seinem Rückzug vorzeitig als Absteiger feststeht.
Da ham wir's, alles schwammig und diffus, bzw. Auslegungssache...
Das ist es ja und deshalb wird geklagt, geklagt, geklagt und Schönebeck kannste da noch nichtmal einen Vorwurf machen.
Sollen die Herren vom FSA doch schreiben, bei vorzeitigem Abstieg werden alle Spiele annuliert. Basta, Ende, Aus und für Jeden verständlich.
Hmmm...
Bin kein Verfechter des FSA, aber ich gehe auch mehr in die Richtung des "unsportlichen Verhalten" der Vereine.
Ich glaube nicht das es überhaupt möglich ist, jedes Szenario, jede erdenkliche Situation oder alle möglichen Vorkommnisse in einem Regelwerk so wasserdicht auszuarbeiten, dass es nicht zu Klagen kommen kann, wenn man ausdrücklich nach Lücken und eigenem Vorteil sucht.
Wie soll so etwas denn dann aussehen?
Sollen sich 100 Fantasten und 50 Anwälte ein paar Monate in ein Kämmerlein einschließen und jede erdenklich und sei es noch absonderliche Situation vorstellen und dann hoch wissenschaftlich juristisch ausfeilen?
Stellt Euch mal bitte die Lächerlichkeit vor!
Es ist einfach ein Problem des sportlichen Gedanken.
Der zählt offenbar überhaupt nicht mehr und jeder will eine Sonderbehandlung, ob es Gestern Amsdorf und Naumburg 05 war, Heute Schönebeck und Morgen als Beispiel Standal, oder Wolfen, spielt dabei keine Rolle!
ZitatOriginal von Melzmen
§ 23 der Satzung des Verbandes (FSA) sagt aus, das nicht ausdrücklich eine Streichung der Ergebnisse nach sich gezogen werden muss, wenn ein Team nach seinem Rückzug vorzeitig als Absteiger feststeht.
Da fragt sich jeder logischdenkende Mensch, was das soll.
Wieso erstellen die überhaupt Paragraphen, wenn sie die mit einemanderen Paragraphen wieder aushebeln können? Warum machen wir das nicht mit dem BGB genauso.
Anarchie allez!
ZitatOriginal von Stiedi
Und SBK sind die *rschlöcher der Liga...
Welch böser ton.....nun werd doch nicht gleich ausfallend!!!
Aber ja,die bösen bösen Schönebecker....die sind aber auch wirklich unmöglich. :roll:
Melzmen und Knolle
Muss euch Recht geben und zwar nicht nur weil ich Schönebecker bin...
Paragraph 23 hin und her. Bisher ist es ungeschriebenes Gesetz gewesen, dass so verfahren wird, wie der Spielausschuss es beschlossen hat.
Wimmelburg war ordentlicher Aufsteiger, hat 16 Spiele in der ersten Halbserie absolviert und wird, da im Laufe der Saison zurückgezogen, die nächsten 16 Spiele nicht antreten. Also werden sie drei Spiele in Folge nicht antreten. Damit kommt Punkt 3, wenn auch verspätet, wohl zur Anwendung.
So ist und wird in der gesamten Bundesrepublik verfahren. Ob, wie in S/A, in Punkt 5 nicht erwähnt oder erwähnt. Sollte SBK vor ein ordentliches Gericht gehen, bin ich wirklich gespannt, wie die Advokaten argumentieren. Der FSA kann jedenfalls vor Gericht zig Beispiele vorbringen, wie in solchen Fällen bisher verfahren wurde.
P.S.: Normalerweise hätte der verantwortliche Sportrichter des Sportgerichtes die Leitung der Verhandlung und seine Teilnahme daran wegen Befangenheit ablehnen müssen. Immerhin war er mal Vorsitzender/Präsident des Vereins (SBK).