Ich glaube es liegt eher am Absatz 5:
§ 23 Absatz 5:
Zieht ein Verein seine aufstiegsberechtigte Mannschaft aus der Verbandsliga oder Landesliga zurück, ist diese der erste Absteiger aus der entsprechenden Liga. *Ergänzung*
Der Verein verliert das Recht,
im darauf folgenden Spieljahr auf Landesebene zu spielen. Über die Einordnung zurückgezogener Mannschaften entscheidet der zuständige KFV.
*Ergänzung*
Alle bisher von ihr ausgetragenen Punktspiele sind zu annullieren. Stehen die letzten drei Spiele der zweiten Halbserie bevor, dürfen die bis dahin ausgetragenen Spiele nicht annulliert werden. Für die noch auszustehenden Spiele werden dem Gegner die Punkte mit einem Torverhältnis von 3:0 zugesprochen.
Mit dieser Ergänzung (siehe auch § 23 Absatz3) hätten die Funktionäre von SBK wohl wenig Chancen ihre Drohung mit dem Zivilgericht wahr zu machen.
Und wenn die "Fans" von SBK einen Ar.... in der Hose hätten, würden sie zugeben, dass die Annulierung der Spiele die einzig gangbare und faire Variante wär. Aber soweit reichts mit dem Charakter wahrscheinlich nicht.