ZitatOriginal von Rudower
auch auf so etwas kann man sich in den meisten Fällen vorbereiten. Immerhin gibt die GDL ne "Schonfrist" von 24 Stunden vom Aufruf bis zum Streik. Und in dieser Zeit, sollte es ja auch der letzte normale Mensch mitbekommen, dass eventuell am nächsten Morgen m´seine Bahn nicht fährt und sich ne Alternative suchen... Z.B. Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Fahhrad, eigenes PKW, Fahrgemeinschaft...
Aber der Mensch ist halt n Gewohnheitstier. Und verläuft mal n Tag anders als jeder andere, muss n schuldiger gefunden werden.
Gruß, der Rudower
Wenn dir aber vorher in einer offiziellen Mitteilung der Bahn gesagt wird, dass der Streik aufgrund einer Unterlassungsklage nicht durchgeführt wird und du stehst am nächsten Tag wie ein Depp auf dem Bahnsteig, dann ist es Essig mit der Alternative...