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Heute 16:57 Uhr wurde per Fax vom DFB-Kontrollausschuss mitgeteilt, dass man beabsichtigt, bei dem Einzelrichter des DFB folgenden Strafantrag zu stellen: Der 1. FC Dynamo Dresden soll wegen magelnden Schutzes des Schiedsrichters, seiner Assistenten und des Gegners entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verurteilt werden, die auf die Rechtskraft des Urteils folgenden beiden Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Dem 1. FC Dynamo Dresden wird eine Widerspruchsfrist bis Dienstag, den 22.02.2005, 10:00 Uhr eingeräumt. Der 1. FC Dynamo Dresden wird Widerspruch einlegen und erarbeitet unter Mithilfe von Vereinsanwälten derzeit die entsprechende Begründung. Über weitere Schritte wird beraten und zeitnah informiert.
Sollte der Verein mit dieser Strafe belegt werden, drohen dem Verein nichtkompensierbare Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 400.000 Euro. Bereits kurz nach dem Eintreffen des Schreibens vom DFB lässt der Verein durch beauftragte Rechtsanwälte Schadensersatzklagen gegen die ermittelten Randalierer prüfen.