Oberliga 2023/24

  • Mh... merkwürdig, soweit ich mich erinnere, ist der Meldetermin, an dem die Landesverbände ihre Aufsteiger an den NOFV melden müssen, der 10.06.. Ab diesem Zeitpunkt wäre eigentlich erst offiziell entschieden, dass SFV und LFV M-V keinen Aufsteiger melden und in der Folge der NOFV die Enscheidung treffen kann, dass die sportlichen Absteiger Platz 14 beider Oberligen in der Oberliga verbleiben. Bevor der NOFV das dann nicht offiziell bekannt gibt, können die Landesverbände solcherart Aussagen wie die des Staffelleiters Dluzewski eigentlich auch nicht bestätigen.

    :) Zumal das NOFV-Präsidium ja ohnehin erst am 27.Juni, siehe Link entscheidet, wer tatsächlich Teilnehmer in Regional- und Oberliga in kommender Spielzeit sein wird.

    Allerdings gehe ich mal davon aus, das diese Aussage des Staffelleiters vor dem Hintergrund der Auf-und Abstiegsrelungen des NOFV sowie der Spielodnungen des SFV und LFVM-V getätigt wurden.

    Gäbe es seitens des NOFV noch irgendwelche Unsicherheiten über die tatsächliche Anzahl von Oberligaabsteigern, hätte dieser wie letztes Jahr, siehe Link und Link vorsorglich für Morgen und am Wochenende entsprechend Rahmenterminplan, siehe Link noch Relegetionsspiele der beiden Tabellen-14. um den Klassenverbleib ansetzen müssen...

  • "Klar geregelt" ist schön und gut...aber es muss auch irgendwo Sinn machen - den kann ich in dieser Regelung nicht erkennen.

    Musst mal beim FC Schönberg nachforschen.

    Die haben in der Saison 2016/17 auf einem 11.Platz die Regionalliga Nordost sportlich locker gehalten.

    Haben aber zurückgezogen (Sponsor tritt kürzer) und wollten sich aussuchen, in welcher Liga auf Landesebene sie denn eingegliedert werden (am Ende Landesliga).

    Dem LFV-MV hat das damals nicht gepasst und das ging glaub ich durch einige Instanzen, bis Schönberg in die Landesliga durfte.


    Kurze Zeit später hat der LFV dann seine Satzung so angepasst, dass er selber festlegen kann, wen man wo hinsteckt.

  • kann ja aber auch nicht sein, dass sich die vereine aussuchen in welcher klasse sie spielen möchten. würde ja wieder auf und abstiegsregelungen und staffelstärken durcheinander bringen.

  • Bemerkenswerte Aussagen:


    „Wir haben auch schon gehört, dass wir durch Nicht-Meldungen aus anderen Verbänden vermutlich die Oberliga halten könnten. Wir haben im Verein aber schon vor Wochen beschlossen, dass wir den sportlichen Abstieg akzeptieren und in der kommenden Saison in der Brandenburgliga antreten werden. Dort wollen wir die Mannschaft mit jungen Spielern geordnet neu aufbauen und haben aber nicht den Anspruch, schnell wieder den Aufstieg anzupeilen.“ (Christian Mlynarczyk, Sportlicher Leiter Union Fürstenwalde)


    "Sollten Rostock und Fürstenwalde beide nicht mehr in der fünften Liga antreten wollen, könnte nach Möglichkeit der Vorletzte der Oberliga Süd nicht absteigen, an den Letztplatzierten ändert sich nichts, die sind grundsätzlich Absteiger. Sollten wir aufgrund von möglichen Rückzügen unter die 32 Mannschaften, die in der Oberliga spielen sollen, fallen, könnte es einen zweiten Aufsteiger aus einem Landesverband geben.

    Allerspätestens wird am 27. Juni eine Entscheidung bekannt gegeben, aber wir streben im Rahmen der Planungssicherheit eine frühere Entscheidung an. " (Till Dahlitz, Geschäftsführer des NOFV)

  • Bemerkenswerte Aussagen:

    Wirklich sehr bemerkenswerte Aussagen. 8)

    Allerdings hat der Rostocker FC bis zur Stunde leider immer noch nicht bekanntgegeben, ob er nun nach Ablehnung seines Antrages auf Eingliederung in die Verbandsliga MV durch den LFVM-V weiter Oberliga spielt oder mit seiner 1.Mannschaft in die Landesklasse absteigt. :(

    Wenn tatsächlich noch zusätzliche Oberligaaufsteiger gesucht werden sollten, wird es aber wirklich "lustig" !

    Denn die Rangfolge, welcher Landesverband da Vorrang zur Meldung erhält, regelt sich aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2023/2024 , Abschnitt b) Herren-Oberliga des NOFV, Punkt 12 nach den seniorenmitgliedstärksten Landesverbänden lt. DFB-Mitgliederstatiostik 2023, siehe Link

    Zunächst wäre derBFV (112.613) gefragt. Da der aber nur 1Bewerber mit dem bereits festehenden Aufsteiger BFC Preussen 1894 stellt, also Fehlanzeige.

    Danach wäre der SFV (95.190) gefragt, der aber aus bekannten Gründen ohnehin dieses Jahr keinen Oberligaaufsteiger stellen kann.

    Also wäre dann der TFV (60.514) (an der Reihe. Siehe da, der hat mit Wismut Gera und Wacker Nordhausen sogar 2 OL-Bewerber, welche noch um den regulären Aufstiegsplatz kämpfen, siehe Link während der bereits feststehende Thüringenmeister FC An der Fahner Höhe nach der Relegationsfarce letzten Sommer, siehe Link nachvollziehbar auf eine erneute OL-Bewerbung verzichtete, siehe Link

    Für mögliche weitere Nachrücker kämen dann nur noch die Landesverbände aus Brandenburg (56.804) und Sachsen-Anhalt (53.931) in Frage.

  • Musst mal beim FC Schönberg nachforschen.

    Die haben in der Saison 2016/17 auf einem 11.Platz die Regionalliga Nordost sportlich locker gehalten.

    Haben aber zurückgezogen (Sponsor tritt kürzer) und wollten sich aussuchen, in welcher Liga auf Landesebene sie denn eingegliedert werden (am Ende Landesliga)....

    Danke, das hatte ich noch in der hintersten Ecke des Hinterkopfs, wusste aber nicht mehr, wo da bei einer Suche anzusetzen ist...

    Ansonsten, wie schon dargelegt, Malchow, Torgelow, Neubrandenburg, oder auch Fürstenwalde und die Vereine aus dem SFV verzichten auf Oberliga, bleiben in der 6.Liga. Rostocker FC verzichtet auf Oberliga und darf nicht in die 6.Liga - sondern wird in die 8.Liga "strafversetzt" - das ist in meinen Augen ohne Sinn und Verstand und pure Willkür, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Also, als RFC würde ich klagen.

    Wenn tatsächlich noch zusätzliche Oberligaaufsteiger gesucht werden sollten, wird es aber wirklich "lustig" !...

    Soweit mir bekannt, würde Marienberg nachrücken wollen, und auch Nordhausen und Gera sind wohl einem (Zusatz-) Aufstieg nicht abgeneigt.

  • Hansestädter, kann es sein dass du am 5.Juni aus einer veralteten Fassung der Spielordnung zitiert hast? Auf der homepage des LFV MV finde ich unter § 9, Punkt 5 nur die Sanktionen bei Insolvenzverfahren.

    unter Punkt 6.:

    "Scheidet eine Mannschaft aus einer Spielklasse oberhalb der Spielebene des LFV als Absteiger aus, wird sie in die höchste Spielebene des LFV eingegliedert.

    Scheidet eine Mannschaft oberhalb der Spielebene des LFV aus eigener Entscheidung vor oder während des laufenden Spieljahres und vor dem letzten Spieltag aus dem Spielbetrieb aus, ist eine Spielaufnahme nur in der untersten Spielebene des LFV (Landesklasse) möglich."

    RFC ist ja eigentlich auch sportlicher Absteiger und ist auch nicht vor dem letzten Spieltag ausgeschieden.

  • Hansestädter, kann es sein dass du am 5.Juni aus einer veralteten Fassung der Spielordnung zitiert hast? Auf der homepage des LFV MV finde ich unter § 9, Punkt 5 nur die Sanktionen bei Insolvenzverfahren.

    unter Punkt 6.:

    "Scheidet eine Mannschaft aus einer Spielklasse oberhalb der Spielebene des LFV als Absteiger aus, wird sie in die höchste Spielebene des LFV eingegliedert.

    Scheidet eine Mannschaft oberhalb der Spielebene des LFV aus eigener Entscheidung vor oder während des laufenden Spieljahres und vor dem letzten Spieltag aus dem Spielbetrieb aus, ist eine Spielaufnahme nur in der untersten Spielebene des LFV (Landesklasse) möglich."

    RFC ist ja eigentlich auch sportlicher Absteiger und ist auch nicht vor dem letzten Spieltag ausgeschieden.

    Die Anzahl sportlicher Absteiger ist in der Oberliga variabel (Ausnahme sind Pflichtabsteiger auf den letzten Tabellenplatz)!

    Der RFC lag zwar ursprünglich bei einer Annahme von 6 Aufsteigern aus Landesverbänden auf einen Abstiegsplatz, gilt nun aber ist entsprechend der Auf-und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2023/2024, Abschnitt b, Punkt 12 aufgrund fehlender Aufsteiger aus einzelnen Landesverbänden nicht mehr als sportlicher Absteiger! Denn dort heißt es unter anderem: "Wird in der Oberliga die Mannschaftszahl von 32 Mannschaften von 32 Mannschaften (...) nicht erreicht, so vermindert sich die Zahl der Absteiger. Also hat auch der RFC den Klassenerhalt erreicht. 8)

    Ein Ausscheiden aus der Oberliga ist also nur noch für den Verein mit den bekannten Folgen möglich.

  • Die Sichtweise bezüglich "sportlicher Absteiger" leuchtet ein. Kurios ist allerdings, dass man im Netz die von dir zitierte Version findet - auf der homepage des LFV MV aber die Version, aus der ich zitiert habe (beides ohne Herausgabedatum, aber "meine" mit dem Vermerk, dass die aktuell gültige Fasuung über die homepage des LFV MV zu beziehen sei).

    Und dort steht eben "Scheidet eine Mannschaft oberhalb der Spielebene des LFV aus eigener Entscheidung vor oder während des laufenden Spieljahres und vor dem letzten Spieltag aus dem Spielbetrieb aus..." - was ja auf den RFC definitiv nicht zutrifft.

  • ...Und dort steht eben "Scheidet eine Mannschaft oberhalb der Spielebene des LFV aus eigener Entscheidung vor oder während des laufenden Spieljahres und vor dem letzten Spieltag aus dem Spielbetrieb aus..." - was ja auf den RFC definitiv nicht zutrifft.

    Stimmt , das wäre § 9 Nichtantreten und Ausscheiden, Punkt 6 der Spielordnung, Stand 10. Mai 2024, siehe Link

    Zum freiwilligen Rückzug nach dem letzten Spieltag oberhalb Spielebene des LFV habe ich da auch nichts gefunden! Nur ändert das leider auch nichts mehr an der Ablehnung des RFC-Antrages auf Eingliederung in die Verbandsliga MV seitens des LFVM-V.:(

  • ... Vielleicht gibt es für den Verein noch rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.

    Zumal dem RFC für eine Rücknahme seiner Oberliga-Bewerbung ohnehin nicht mehr viel Zeit bleibt (bis 27. Juni). Ansonsten werden höchstwahrscheinlich eingelegte Rechtsmittel bereits mit der Begründung abgelehnt, der RFC wäre laut Entscheidung des NOFV-Präsidiums Oberliga-Teilnehmer in der Spielzeit 2024/2025...