Danke Allesfahrer !!!
Hoffe die Thread bleiben von sowas unberührt !!!
Schönes Wochenende !!!
Wechselfieber Wintzerpause 2008/2009
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AM BESTEN AUF SOWAS GAR NICHT ANTWORTEN!!! DIE FUNKTION - MELDEN - NUTZEN UND ICH WERDE MICH DER SACHE ANNEHMEN!!!
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haben sich ja jetzt alle hier auf stern marienfelde eingeschossen!
gibt es sonst keine wechsel?
aber eigentlich ist es ja auch interessant was an der dorfkirche passiert!
nur über den trainer weiß man immernoch nichts!?guten rutsch
@lagner
ist der wuttke bei euch fest? guter fang!!!@behe
nimmste gleich noch welche von uso mit zu stern??? -
Nein, da ist gar nichts fest, bishr gibt es "nur" seinen Wunsch bei uns spielen zu wollen!
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Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen !!!
Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren
1. Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis
1.1 Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen
Verein als aktiver Spieler abmelden und zusammen mit
dem neuen Verein beim zuständigen Mitgliedsverband einen Antrag
auf Spielerlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular stellen.
Dem Antrag auf Spielerlaubnis sind der bisherige Spielerpass mit
dem Vermerk des abgebenden Vereins über Zustimmung oder Nicht-
Zustimmung zum Vereinswechsel und der Nachweis über die erfolgte
Abmeldung (Eintragung auf dem Spielerpass oder Einschreibe-Beleg)
beizufügen.
Nach Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Antrag
auf Spielerlaubnis, bisheriger Spielerpass, Nachweis der Abmeldung)
erteilt der zuständige Mitgliedsverband die Spielerlaubnis für den
neuen Verein. Die Spielberechtigung wird ab dem Tag des Eingangs
der vollständigen Vereinswechselunterlagen beim zuständigen Verband
erteilt, sofern dies die Spielordnung im Übrigen zulässt (Wartefristen,
Sperrstrafen).
1.2 Die nach dieser Vorschrift einzuhaltenden Wartefristen werden durch
die Abmeldung beim bisherigen Verein ausgelöst. Die Abmeldung
muss per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen (als Tag der Abmeldung
gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung
ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder
sonst in fälschungssicherer Weise nachgewiesen.
Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung.
Wartefristen hemmen Sperrstrafen mit der Folge, dass eine laufende
Sperrstrafe mit dem Beginn der Wartezeit unterbrochen wird und
nach Ablauf der Wartefrist die Reststrafe noch zu verbüßen ist.
Bei einem weiteren Vereinswechsel während einer laufenden Wartefrist
beginnt die aufgrund des weiteren Vereinswechsels erforderliche
Wartefrist erst nach Ablauf der ersten Wartefrist; als Tag der Abmeldung
gilt in diesem Fall der Tag nach Ablauf der ersten Wartefrist.
Die Abkürzung einer Wartefrist ist nicht zulässig.
1.3 Die Spielerlaubnis für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der
Abmeldung.
1.4 Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet,
dem Spieler oder dem neuen Verein oder seinem zuständigen
Verband den Spielerpass mit dem Vermerk über die Freigabe
oder Nicht-Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung
gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per
Einschreiben zuzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Auf
dem Spielerpass muss der Verein auch den Tag der Abmeldung und
den Termin des letzten Spiels vermerken.
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Wird ein Antrag auf Spielerlaubnis vorgelegt, dem der Spielerpass
nicht beigefügt ist, muss der zuständige Mitgliedsverband den bisherigen
Verein unverzüglich unter Fristsetzung von 14 Tagen zur
Herausgabe des Passes auffordern. Wird der Pass innerhalb dieser
Frist weder eingereicht noch eine Erklärung über den Verbleib des
Passes abgegeben, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt auch,
wenn sich herausstellt, dass der Verein den Spielerpass nicht innerhalb
von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung ausgehändigt oder
zugesandt hat.
Der abgebende Verein erklärt seine Zustimmung oder Nicht-Zustimmung
zum Vereinswechsel auf dem bisherigen Spielerpass. Eine erteilte
Zustimmung kann nicht widerrufen werden. Eine Nicht-Zustimmung
kann nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden,
jedoch nicht nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Fristendes
der Wechselperioden I und II.
In diesem Fall wird die Spielberechtigung frühestens ab dem Tag des
Eingangs der Erklärung über die nachträglich erteilte Zustimmung
beim zuständigen Verband erteilt.
1.5 Vereinbarungen zwischen dem abgebenden Verein und dem Spieler
über den Zeitpunkt und die Voraussetzungen einer Zustimmung zum
Vereinswechsel oder eine Zusicherung für eine noch zu erteilende Zustimmung
zum Vereinswechsel (Freigabezusicherung) sind zulässig.
Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel oder eine Freigabezusicherung
kann im Rahmen des Vereinswechselverfahrens nur
dann anerkannt werden, wenn der abgebende Verein die Freigabe auf
Vereinsbriefpapier bedingungslos schriftlich erklärt hat. Eine entsprechende
Fax-Mitteilung ist ausreichend. Eine Freigabezusicherung
nach einem bestimmten Zeitraum, für einen bestimmten Zeitpunkt
und/oder für einen bestimmten, die in Nr. 2.1.1 festgelegten Höchstbeträge
nicht überschreitenden Betrag sind keine Bedingung im
Sinne dieser Vorschrift.
1.6 Gehen für den gleichen Spieler Spielerlaubnisanträge von verschiedenen
Vereinen ein, ist die Spielerlaubnis für den Verein zu erteilen,
der zuerst die vollständigen Vereinswechselunterlagen eingereicht
hat. Der Spieler ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.
2. Wechselperioden (Registrierungsperioden im Sinne der FIFA)
Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden
stattfinden:
2.1 Vom 1.7. bis zum 31.8. (Wechselperiode I)
2.2 Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II)
2.3 Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der
Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen, in der Wechselperiode
II jedoch nur mit Zustimmung.
3. Spielberechtigung für Pflichtspiele
3.1 Abmeldung bis zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis
bis zum 31.8. (Wechselperiode I)
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Der zuständige Mitgliedsverband erteilt die Spielberechtigung für
Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens
zum 1.7., wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel
zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Nr. 3.2
festgelegten Entschädigungsbetrags nachweist, im Übrigen zum
1.11. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden
Vereins.
Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden
Pflichtspielen nach dem 30.6. teil und meldet er sich innerhalb von
fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden
seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.6. als Abmeldetag.
Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen
müssen unverzüglich nachgereicht werden.
3.2 Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer
Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren gemäß Nr. 3.1.
Absatz 3, Satz 3, zweiter Halbsatz von Nr. 1.4 gilt entsprechend.
3.2.1 Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.6. und Eingang des Antrags
auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. kann die Zustimmung des
abgebenden Vereins bis zum 31.8. durch den Nachweis der Zahlung
der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit
der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in
dem Spieljahr, in dem die Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt
wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.5. gilt die Spielklasse
der neuen Saison.
Die Höhe der Entschädigung beträgt
1. und 2. Amateurspielklasse (3. Liga und
Regionalliga) oder höhere Spielklassen
(Bundesliga und 2. Bundesliga) € 5.000,00
3. Amateurspielklasse
(5. Spielklassenebene) € 3.750,00
4. Amateurspielklasse € 2.500,00
5. Amateurspielklasse € 1.500,00
6. Amateurspielklasse € 750,00
7. Amateurspielklasse € 500,00
ab der 8. Amateurspielklasse € 250,00
Die Höhe der Entschädigung beträgt
bei Spielerinnen der
1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) € 2.500,00
2. Frauen-Spielklasse
(2. Frauen-Bundesliga) € 1.000,00
3. Frauen-Spielklasse € 500,00
unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse € 250,00
Abweichende Festlegungen der Mitgliedsverbände über die Entschädigungsbeträge
sind nicht zulässig. -
@ dieneuen
Wenn du mehr lesen würdest, wüsstest du das der neue Trainer von Stern Marienfelde S.Rösner ist, Ex Co von Victoria 89 !
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Ich möchte mich für das halbe Jahr an der Dorfritze bedanken und wünsche dem Verein viel Erfolg beim erreichen seiner Ziele.
Das mit dem Geld trifft vielleicht bei anderen Vereinen zu,aber nict bei Stern Marienfelde!!!
berkant Göktan
Halt Dich mit deinem Halbwissen lieber ein bißchen zurück.
Allen Anderen "Guten Rutsch"
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Nach Daniel Franz, haben auch Christopher Blume und Marcel Franz sich entschlossen die Rückrunde bei Neukölln Rudow zuende zu spielen und sind seit heute wieder dabei. Dazu wechselt auch noch Daniel Raubaum (ehm. Conc. Britz) zu NSF.
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Hmm das ist jat nicht so prickelnd sind doch irgendwie alle die zu uns kommen wollten...
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wer hat das hier verkündet?war das nich jemand der mit dem schreiben immer schneller dabei iss als auf dem platz...
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Nee das waren fisch seine eigenen worte....
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Siehst du, so schnell ändert sich alles. Aber das ist doch oftmals so oder?
Um nun endgültig alle Spekulationen und Gerüchte ein Ende zu machen.
Ich gehe zurück an die alte Wirkungsstätte,
TSV Helgoland 1897
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Diesmal aber 2.Herren,oder?
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Ist für dich das beste Sense da kannst du in jedem Fall spielen....lg an deine Fam. Dogge
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Ja das stimmt. Darum geht es ja auch.
Gruß zurück!
Viel Glück mit der 2. Mannschaft!
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Danke dir
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Lüsch und Woltmann zu Jo´thal und Böning zu Hertha Ama zwee.
Ausverkauf scheint zu beginnen bei Borussia Friedrichsfelde.
Sollen ja noch 4-5Mann sich abgemeldet haben.
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Ich dachte es bleiben alle?
Na ja ist wohl doch so, dass es sich jetzt auflöst.
Wird dann schwer zur Rückrunde. Ich bin gespannt.