ZitatBei der gestrigen Trainersitzung der Jugendabteilung des BFC Dynamo wurden nach der Neuverteilung der Aufgabengebiete auch gleichzeitig die neuen Mitglieder der Jugendleitung benannt.
Leider passt das nicht mehr zur geänderten Satzung - aber die kann man ja wieder ändern.
Für die, die sich nicht mehr erinnern: Vor der Änderung, war eine Jugendleitung Bestandteil der Satzung - eine Jugendordnung übrigens auch. Welche, auch finaziellen Vorteile das für einen Verein hat, habe ich damals erläutert.
ZitatAlles anzeigen§ 20 Jugendabteilung
1. Der Verein unterhält eine Jugendabteilung. In dieser Abteilung organisiert sind die aktiven
Spieler der Mini, F- bis A-Junioren, die 2.und 3. Männermannschaft, die Seniorenmannschaften,
die Frauenmannschaften, der Bereich Schiedsrichter, der Bereich Freizeitfußball und der Bereich
sonstige Sportangebote. Die Abteilung ist eine rechtlich unselbständige Untergliederung des
Vereins. Aus der Mitgliedschaft in dieser Abteilung ergeben sich keine über die Satzung des
Vereins hinausgehenden Rechte und Pflichten, wenn nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt
ist. Mitglied der Abteilung kann nur werden, wer zugleich Mitglied des Vereins ist. Die
Jugendabteilung wird geleitet von einem Jugendleiter der dem Präsidium gegenüber
rechenschaftspflichtig ist.
Aber vielleicht ändert man die Satzung ja wieder, vernünftig wäre es. Die Schaffung einer Jugendodnung übrigens auch, auch die Schaffung eines Jugendkonzeptes.
Meines Erachtens gibt es auch kein Mittelding, wer mit der 1. Mannschaft höherklassig spielen will, braucht auf Dauer ein Jugendleistungszentrum - oder mindestens eine sehr leistungsorientierte Jugendabteilung. Es ist natürlich bitter, wenn Kind und Eltern erleben, dass bei einer Sichtung die Trainer meinen, dass das Talent oder die körperlichen Voraussetzungen des Kindes nicht ausreichend sind - aber wenn man mit umliegenden Vereinen kooperiert, findet auch jedes Kind seine Vereinsheimat.