ALTE THEMEN

  • ... in meinen Augen, ohne ein Spiel gesehen zu haben.


    Zitat


    Vom Offensivfußball war die Rede, nur sieht es derzeitig überhaupt nicht danach aus und die Spieler setzen bzw. sollen die Taktik des Trainers auf dem Platz umsetzen...


    Ich war heute auch nicht dabei und enthalte mich daher jeglichen Kommentars zum Spiel.
    Wenn ich noch gar kein Spiel gesehen hätte würde ich hier auf jeden Fall auch keine Palaver über Taktik, Trainer und Form der Spieler abhalten. Aber jeder hat halt andere Vorstellungen von fundierten Beiträgen.


    stay rude
    braces


    Ps.: Ja, unterm Strich sind wir im Moment nur 3. Bis Greifswald sein Nachholspiel vergeigt. Trotzdem sehe ich kein Grund zur Panik. :halloatall:

  • Ich war heute auch nicht dabei und enthalte mich daher jeglichen Kommentars zum Spiel.
    Wenn ich noch gar kein Spiel gesehen hätte würde ich hier auf jeden Fall auch keine Palaver über Taktik, Trainer und Form der Spieler abhalten. Aber jeder hat halt andere Vorstellungen von fundierten Beiträgen.


    stay rude
    braces


    Ps.: Ja, unterm Strich sind wir im Moment nur 3. Bis Greifswald sein Nachholspiel vergeigt. Trotzdem sehe ich kein Grund zur Panik. :halloatall:


    Ich gebe Dir recht, wenn man kein Spiel gesehen hat, kann man nicht wirklich urteilen. Ich lese die Spielberichte, Meinungen, Einschätzungen etc., daraus leite ich mir persönlich ein Urteil ab. In der letzten Saison habe ich Uluc s Spielweise gesehen, gibt es einen qualitativen Sprung zur heutigen Saison?
    Du nennst es Palaver, mir reicht es, was ich lese, auch zum PALVERN! :ja:
    Ich kann auch über nicht erhaltene Einladungen zur MV PALVERN, einfach peinlich was da abgeht, Mitgliederverwaltung amateurhaft!!! :rolleyes:

  • Mist verdammig !!!!!!!!!!!!!!! Hab heute voll auf euch gesetzt . Hatte gehofft , ihr könntet nen Mitabstiekskandidaten nen bissel demütigen vom Ergebnis her . Naja , ich setz weiter auf euch & drück euch die daumen zwecks Aufstieg .


    :schal2: :schal2: :schal2:

  • Zu den Neuerungen im Satzungsentwurf gehört die Einführung der Geldstrafe - bis zu 1000 € im Einzelfall.
    Muss mir auch mal jemand erklären, was das soll. Es geht ja wohlgemerkt nicht nur um aktive Mitglieder - wobei auch das fragwürdig wäre.
    Verstoßen Andersdenkende gegen Vereinsinteressen?
    Im Gegensatz zur gültigen Satzung wird bei einem Ausschluss, der Betroffene auch nicht vor dem Ausschluss angehört, sondern die Entscheidung zunächst einmal getroffen, dann kann er sich beschweren... Und die entgültige Entscheidung trifft der Wirtschaftsrat...



    Gültige Satzung:


    4. Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Präsidiums. Der Ausschluss kann erfolgen:


    a) wenn ein Mitglied länger als sechs Monate mit Zahlung in Verzug ist und trotz zweimaliger Mahnung nicht gezahlt hat;


    b) bei schwerem Verstoß gegen die Vereinssatzung oder grob vereinsschädigendem Verhalten;


    c) bei unehrenhaften Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.


    5. Von der Mitteilung des Beginns des Ausschlussverfahrens an ruhen alle Funktionen und Rechte des Betroffenen.


    6. Der Betroffene hat vor der Entscheidung Anspruch auf rechtliches Gehör. Er kann gegen den Ausschlussbescheid Berufung an das Präsidium innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Begründung des Bescheids über den Ausschluss einlegen. Die Entscheidung des Präsidiums erfolgt im schriftlichen Verfahren.



    Neu:
    4.Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Präsidiums. Der Ausschluss kann erfolgen:
    s) wenn ein Mitglied länger als sechs Monate mit der Beitragszahlung in Verzug ist und trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen alle rückständigen Beiträge gezahlt hat
    bei Verstoß gegen die Vereinssatzung
    bei vereinsschädigendem Verhalten
    bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.


    Mit der Zustellung der Mitteilung über den Ausschluss durch das Präsidium ruhen alle Funktionen und Rechte des Betroffenen.
    Nach der Zustellung der Mitteilung über den Ausschluss durch das Präsidium hat der Betroffene Anspruch auf rechtliches Gehör vor dem Wirtschaftsrat. Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Begründung über den Ausschluss seinen Widerspruch schriftlich beim Wirtschaftsrat einlegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Wirtschaftsrat innerhalb eines Monats im schriftlichen Verfahren. Ein weiterer Widerspruch ist ausgeschlossen.
    Verstöße von Mitgliedern, vor allem im sportlichen Bereich und gegen Vereinsinteressen, können, soweit ein Ausschlusstatbestand nicht gegeben ist, vom Präsidium mit einem Verweis, einer Ab¬mahnung oder einer Geldstrafe bis zu 1.000 € im Einzelfall belegt werden.

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    Wenn euch Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann solltet ihr anderen erlauben, das Recht in Anspruch zu nehmen, euch auch das zu sagen, was ihr nicht hören wollt! Frei nach George Orwell

  • Müsste sich ein ausgeschlossenes Mitglied nicht eigentlich vor dem Vorsitzenden/dem Vorstand zur Sache äußern?


    Könnte mir mal bitte jemand die Aufgaben des WiRates erklären? Ich bin in diesem Thema nicht allzusehr bewandert.


    Auch eine Erklärung zur Rolle des Vorstandes wäre ganz nett.

  • Hi Gitarrist87,
    hat wohl keiener so recht Lust. Ich versuche es mal.


    Die gültige Satzung findest du zum Beispiel auf Rainers Seite - KLICK


    In §12 sind die Organ des Verein aufgeführt - nach ihrer Rangordnung... (An Punkt 7 der gültigen Satzung siehst du, dass so eine Satzung beim BFC Dynamo auch durchaus jahrelang ignoriert werden kann, denn es gibt keine Geschäftsordnung, eines Organs, die je von einer Mitgliederversammlung beschlossen wurde...


    Die auf Paragraf 12 folgenden Paragrafen regeln die Größe, Wahl, Rechte und Aufgaben der verschiedenen Organe:
    § 13 Mitgliederversammlung
    § 14 Das Präsidium /§ 15 Aufgaben des Präsidiums
    § 16 Wirtschaftsrat /§ 17 Aufgaben des Wirtschaftsrates


    Im Ganzen ist zu sagen: Der Vorstand bestimmt im Wesentlichen, der Wirtschaftsrat kontrolliert und berät - und muss größere außerplanmäßige Vorhaben genehmigen.


    Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ und kontrolliert und wählt alle...


    Die Kassenprüfer gehören weder Vorstand noch Wira an und prüfen die Kasse und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Bei ordnungsgemäßer Führung der Bücher schlagen die Entlastung des Präsidiums vor.


    In der vorgeschlagenen Satzung würden sich die Machtverhältnisse ändern.
    Ich hoffe, ich habe Dir erstmal weitergeholfen.
    Wenn Du Fragen hast, frag.

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  • Mist verdammig !!!!!!!!!!!!!!! Hab heute voll auf euch gesetzt . Hatte gehofft , ihr könntet nen Mitabstiekskandidaten nen bissel demütigen vom Ergebnis her . Naja , ich setz weiter auf euch & drück euch die daumen zwecks Aufstieg .


    :schal2: :schal2: :schal2:


    Wir pflegen immer das Vorurteil, dass die "Kleinen" uns nicht so liegen. Jetzt kommen mit Türkiyem und Greifswald unsere Kaliber, die jetzt schon zittern. Hoffentlich erholen sie sich von den Demütigungen. :)
    Zur Zeit fühlt sich eher ein Teil der Fans von der eigenen Mannschaft gedemütigt, aber 2 Siege und wir tragen unsere Helden wieder auf Händen.
    :thumbup:

  • Zur Zeit fühlt sich eher ein Teil der Fans von der eigenen Mannschaft gedemütigt, aber 2 Siege und wir tragen unsere Helden wieder auf Händen. :thumbup:


    Mag ja sein, dass Eure Mannschaft bisher nicht geglänzt hat, aber bei 5 Siegen und zwei Unentschieden ist das Jammern auf ganz hohem Niveau, oder?

  • Was soll das rumgeeier, die Mannschaft spielt derzeit schlecht . Das wir soweit oben stehen haben wir dem Niveau dieser Liga zu verdanken. Wie Franky schon schreibt nun kommen Türkiyem und Greifswald nach diesen Spielen wissen wir wo wir stehen. Tebe kommt erst im Dezember ,bis dahin darf nicht soviel Boden verloren werden und das Team muss sich gefunden haben.

  • Die gültige Satzung findest du zum Beispiel auf Rainers Seite - KLICK


    Maja letztens hab ich dich noch auf die Seite mit der Satzung verwiesen, als du bemängelt hast das die Mitglieder die aktuelle Satzung nicht zur verfügung haben zum vergleichen.


    Du drehst dir deine Antworten auch immer so wie du es brauchst, und jetzt komm mir nicht mit offiziell und inoffiziell jeder BFCer kennt beide Internetseiten. Aber ich denke mal du wirst gleich wieder mindestens ein Zitat aus irgendwelchen Kanälen hervorkramen und verlinken das ich im Unrecht bin.

  • @ maja


    Schreib doch bitte zukünftig: "Mit Verweis auf einen mir erst vom Buddelkasten-Fink gegebenen Tipp und mit Blick auf meine eigene Unwissenheit rate ich, die gültige Satzung über den Link www.xyz.de anzuklicken."


    Ein simpler Hinweis verursacht sonst den Vorwurf, Du "drehst dir deine Antworten auch immer so wie du es brauchst" ... lach ...

    Es gibt keinen besseren Grund, höflich zu sein, als die Überlegenheit.
    (M. von Ebner-Eschenbach)
    Höflichkeit ist der Versuch, Menschenkenntnis durch gute Manieren zu mildern.
    (Jean Gabin)

  • Maja letztens hab ich dich noch auf die Seite mit der Satzung verwiesen, als du bemängelt hast das die Mitglieder die aktuelle Satzung nicht zur verfügung haben zum vergleichen.


    Du drehst dir deine Antworten auch immer so wie du es brauchst, und jetzt komm mir nicht mit offiziell und inoffiziell jeder BFCer kennt beide Internetseiten. Aber ich denke mal du wirst gleich wieder mindestens ein Zitat aus irgendwelchen Kanälen hervorkramen und verlinken das ich im Unrecht bin.


    Nun erkläre ich es Dir noch einmal. Ganz ohne Link.


    In der Einladung zur Versammlung hätte man den Satzungsentwurf und die gültige Satzung gegenüberstellen und die jeweilige Änderung begründen sollen.


    Fiktives Beistpiel:


    Gültig § X - Das Präsidium besteht aus fünf Mitgliedern...
    soll zukünftig lauten: § X Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern...


    Begründung: Die anfallende Arbeit kann von drei Mitgliedern genauso effektiv erledigt werden, und wir finden auch keine fünf Personen, die auf Dauer...


    So hätte man es machen sollen...


    Ob im Internet eine gültige Satzung zu finden ist, ist dafür ohne Belang. (Haben ja nicht einmal alle Mitglieder einen Internetzugang,...)


    Aber wie jeder lesen konnte, hat die Mitgliederversammlung ja schon wieder Einberufungsmängel, wesbalb ihre Beschlüsse anfechtbar sind. Offenbar sind ja eine Reihe von Mitglieder nicht eingeladen worden.
    Und falls die Frage kommt: Nein, ich werde die Beschlüsse nicht anfechten...

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  • Das kannst Du auch nicht, denn Du hast ja eine Einladung erhalten. Das müssen schon die Leute machen, die tatsächlich keine Einladung bekommen haben.


    Du irrst. Das kann jeder - und zwar ohne Frist. Denn die Beschlüsse sind nichtig. Das jedenfalls ist meine Auffassung.


    Begründung: Wenn eine Vielzahl von Mitgliedern keine Einladung erhalten hat - hätte sich durch deren Teilnahme in der Diskussion vielleicht auch ein anderes Abstimmungsverhalten der anwesenden Mitglieder ergeben. Das betrifft übrigens auch die nichtstimmberechtigten Mitglieder, die man hätte einladen müssen, was ich bis vor kurzem auch nicht wusste...

    Link 1
    Link 2

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