Wenn nachweisbar ist, dass es zahlende Mitglieder gab, die nicht eingeladen wurden, so können diejenigen jeden Beschluss der MV anfechten.
BAK07 am ENDE - im Sommer ist der Mai vorbei
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Ich hatte letztens mit einem uralten BAKler gesprochen,der zahlt schon ewig lange regelmäßig seine Beiträge,aber zur Mitgliederversammlung war er auch nicht eingeladen.Es sind noch einige alte BAKler Vereinsmitglieder,aber niemand war eingeladen.
Wenn nachweisbar ist, dass es zahlende Mitglieder gab, die nicht eingeladen wurden, so können diejenigen jeden Beschluss der MV anfechten.
Nun, wenn sich Mitglieder "Machenschaften" ewig gefallen lassen, dann findet das bei mir kein Verständnis. Sie sind ja auch verantwortlich für ihren Verein.
Nur ist das eben oft auch eine Frage des Geldes: Wer das Geld gibt, der bestimmt...
@gitarrist - ganz richtig - erfordert aber eben auch ein bissel Mut -
Ich denke nicht das das viel mit Mut zu tun hat. Das Problem glaube ich ist, dass niemand von ihnen weiß wie und wo er/sie einen Einspruch einlegen kann.
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Ich denke das Amtsgericht Charlottenburg dürfte richtig sein
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Ich denke nicht das das viel mit Mut zu tun hat. Das Problem glaube ich ist, dass niemand von ihnen weiß wie und wo er/sie einen Einspruch einlegen kann.
Hilfe bekommen Betroffene bestimmt beim Berliner Fußballverband. Dort gibt es Mitarbeiter, die erklären können, wie man so etwas macht.
Aber die Frage bleibt eben, was die Betroffenen den Beschlüssen entgegensetzen können. Einen Beschluss oder eine Mitgliederversammlung anzufechten, das macht nur Sinn, wenn man Alternativen anbieten kann.
Wenn fünf Leute auf 100 Leute mit anderer Meinung treffen, dann hat es keinen Sinn. -
Es gibt keine Hilfe vom Verband. Der Verband unterstützt die Autonomie (manchmal Anarchie) der Vereine.
Die Betroffenen können sehr viel unternehmen. Allein die Einladung einer Mitgliederversammlung darf nur durch den Vorstandes nach § 26 BGB, also der vertretungsberechtigten Personen erfolgen. (Sofern die Satzung nicht anderes vorschreibt)
Hr. Gündogdu war keine vertretungsberechtigte Person. Er wurde ja erst in dieser Versammlung in den Vorstand gewählt.Dann haben wir auf der Einladung Tagesordnungspunkt 10
"10- Satzungs- und Namensänderung des Vereins gemäß eingereichten Antrags"
Satzungsänderungen:
Dazu reicht der TOP 10 nicht aus. Man muss präzise Schreiben, welche/r Punkt/e (Paragraphen) mit welchem Ziel in der Satzung geändert werden sollen. Und muss das auch begründen, warum es geändert werden soll.gleiches gilt für TOP 6
"06- Wahl des neuen Vorstandes"
Es muss genau geschrieben werden was gewählt werden soll. Zum Beispiel "Nachwahl 1. Vorsitzender" etc.
Aber es geht eigentlich schon ganz oben los.
Es fehlte: "Eröffnung und Begrüßung der Mitgliederversammlung"
Das ist ein Grundsatz einer Einladung zur Hauptversammlung, oder wie BAK schreibt "Mitgliederversammlung".na ja kann uns egal sein, da wir keine Mitglieder des BAK sind. Also ich zumindest nicht.
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Der Verein hatte ja schon immer ein großes Problem mit dem Einsammeln der Beiträge, daher verstehe ich dein Posting nicht, denn bezahlt hat in der passiven Mitgliedschaft keiner beim BAK und die ganzen UR-BAKler stehen auf der Mitgliedsliste, es sei denn die Liste wurde geändert oder gelöscht. Aber dann dürfte es keine Mitglieder mehr geben.......
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Die Einladungen zu Mitgliederversammlungen sind in der Regel fehlerhaft.
Aber: Wo kein Kläger ist...
Der Verband wird sich sicher nicht einmischen, aber Fragen beantworten...
Die Frage bleibt: Was wird hier beklagt? Dass da Leute einfach machen, was sie wollen? Offenbar sind ja keine anderen da, die es besser machen wollen.
Ich hoffe, der Verein mit Tradition findet endlich zu stabilen Strukturen, vor allem im Interesse derjenigen, die dort spielen - aber auch im Interesse seiner sportlichen Gegner. -
Ich hoffe, der Verein mit Tradition findet endlich zu stabilen Strukturen, vor allem im Interesse derjenigen, die dort spielen - aber auch im Interesse seiner sportlichen Gegner.
diese stirbt bekanntlich zuletzt -
Die Einladungen zu Mitgliederversammlungen sind in der Regel fehlerhaft.
Ich habe hier ein Problem mit dem Wort Einladung. Das bedeutet für mich ein ein Schreiben oder bewusstes Ansprechen.
Bei uns gab es das noch nie. Optik gibt Mitgliederversammlungen immer öffentlich bekannt, d.h. durch Tageszeitung, Programmheft, Stadionansagen etc. Reicht das etwa auch nicht? -
NEIN
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Bei uns gab es das noch nie. Optik gibt Mitgliederversammlungen immer öffentlich bekannt, d.h. durch Tageszeitung, Programmheft, Stadionansagen etc. Reicht das etwa auch nicht?
Wenn das so in der Satzung steht, reicht es aus. Wie eingeladen werden muss steht in der Vereinssatzung von Optik Rathenow.
Standardtext wäre "Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung."
Dann müssen sie jedem einen Brief schreiben oder E-Mail. Dann muss allerdings in der Satzung stehen:
"Mitglieder, die eine Email-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, bekommen die Einladung mittels elektronischer Post." -
Ich habe hier ein Problem mit dem Wort Einladung. Das bedeutet für mich ein ein Schreiben oder bewusstes Ansprechen.
Bei uns gab es das noch nie. Optik gibt Mitgliederversammlungen immer öffentlich bekannt, d.h. durch Tageszeitung, Programmheft, Stadionansagen etc. Reicht das etwa auch nicht?Wenn das so in der Satzung steht, reicht es aus. Wie eingeladen werden muss steht in der Vereinssatzung von Optik Rathenow.
Standardtext wäre "Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung."
Dann müssen sie jedem einen Brief schreiben oder E-Mail. Dann muss allerdings in der Satzung stehen:
"Mitglieder, die eine Email-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, bekommen die Einladung mittels elektronischer Post."Richtig, auf die Satzung kommt es an. Wichtig sind außer der Einladung aber auch die Einhaltung der Frist - steht in der Regel ebenfalls in der Satzung - die Angaben zu Ort und Zeit sind genauso relevant. Findet die MV zum Beispiel zu eienr Zeit statt, zu der Mitglieder deshalb nicht können, weil sie ein Pflichtspiel haben (Fußballverein z.B.) - wäre auch das ein Anfechtungsgrund.
Ein Tagesordnungspunkt: "Änderung der Satzung" - reicht ebenfalls nicht aus. Die Mitglieder müssen vorher wissen, worüber sie entscheiden sollen...Inzwischen ist es aber auch möglich, Mitgliederversammlungen im Internet abzuhalten, alles eine Frage der Vereinbarung zwischen den Mitgliedern - SATZUNG ist imemr der gemeinsame Nenner
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... wie wärs mit "Schach"???
BEITRAG EDITIERT!!! GEZ. ALLESFAHRER
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Darf ich mal kurz lachen?
Ziemlich genialer Einstandsbeitrag -
na endlich mal ein beitrag zum thema
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animiert sehr zum schmunzeln...
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Bei diesem Thema was hier diskutiert wird, muss man nicht Fußball spielen können, sondern LESEN und SCHREIBEN. Das kannst Du scheinbar nicht (seit oder seid?) Damit hast Du Dich schon ganz schnell disqualifiziert. Kurz gesagt, es nimmt Dich niemand ernst!
Und warum man eins auf mau.... gekriegt haben muss, verschließt sich mir, wie auch vielen anderen hier.
Sag uns, aus welchem Dorf kommst Du? Und so richtig vorgestellt, wie am anfang geschrieben, hast Du Dich auch nicht.
Nicht einmal dazu bist Du in der Lage... Tue uns ein Gefallen, geh wieder Fußball spielen -
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Tue uns ein Gefallen, geh wieder Fußball spielen
Lieber nicht. Ich mag es nicht, solche Intelligenzallergiker vom Platz zu stellen