Bezirkspokal Dresden Saison 06/07

  • Zitat

    Original von compurobbie


    Manchmal darf man solche Dinge wie, es ist kein Pflichtspiel für Rotation gewesen, nicht so wörtlich sehen. Rein rechtlich war es nämlich ein Pflichtspiel, nur mit der Erleichterung, dass persönliche Strafen aus dem Ligawettbewerb nicht im übergeordneten Pokalwettbewerb zählen.


    :rofl: :rofl: :rofl:


    Ohne Worte :nein:

  • Zitat

    Original von claus bombudane
    Ich kann Rotation schon verstehen. Die Schuld liegt hier ganz klar beim Bezirksverband, der wiederholt mit einer undurchsichtigen "Ergänzung" der Spielordnung für Verwirrung sorgt. Wenn hier geschrieben wird, dass das klar geregelt sei, ist das einfach Unsinn. Wir bewegen uns im Amateurbereich, wo kein Verein ein Stab von Anwälten zur Verfügung hat um die widersprüchliche Paragraphen zu entwirren. Für juistische Laien muss es verständlich sein. Auch der ein oder andere Paragraph des SFV ist davon betroffen.


    Genau meine Meinung. Siehe oben. Echt schade, dass diese Geschichte so endet.

  • Bezug nehmend auf Eure letzten Beiträge zitiere ich mich gerne mal selbst:


    Zitat

    Original von compurobbie
    Es ist leider schwer, einem Rechtslaien das Recht näher zu bringen. Ich kann es jedenfalls nicht. Der Grund dafür liegt einfach in der Arroganz der Recht-Schaffenden, die durch gewollt komplizierte - aber dadurch eben genau - Formulierungen den Normalbürger ausschließen


    Nennt sich Arroganz der Jurisprudenz - eine Art Selbsterhaltungstrieb der Rechtsbranche, die so immerwährend für neue Arbeit und damit für Lohn und Brot sorgt.


    Claus
    Erwarte bitte nicht, dass sich hier so schnell etwas ändert, aber sei versichert, dass schon eine kleine Armada an Leuten aus dem Fach die "kleinen Unregelmäßigkeiten" im BFV DD beobachten und dafür sorgen werden, dass sich das mittelfristig ändern wird und damit das Recht und die Rechtsprechung wieder einheitlicher und vorhersehbarer werden.

  • Zitat: Wo steht das? Meiner Meinung nach ist § 82 gar nicht gültig.


    Wieso ist §82 deiner Meinung nach nicht gültig? Gesetzes- und Regelwerke enthalten nur gültige Paragraphen. Wenn nun dieser Paragraph einem anderen widerspricht, ist das kein Beweis seiner Ungültigkeit, sondern vielmehr der Nachweis, daß die Spielordung nicht eindeutig ist. Dies ist weder die Schuld vom FSV noch von Rotation, so daß ich mir nicht vorstellen kann, wie das Sportgericht zu einem Urteil kommen will, ohne den Verdacht zu erwecken willkürlich nach subjektivem Empfinden zu entscheiden (was nun wahrich nichts mit Gerechtigkeit und/ oder Fairness zu tun hat).


    Aus meiner Sicht kann man weder Rotation noch Oppach die Schuld zuweisen, da beide Vereine wahrscheinlich nach den Ihnen bekannten Regelungen gehandelt haben. Deshalb gibt es nur einen Weg aus diesem Dilemma: Die Schuld ist durch den BVF anzuerkennen und das Spiel so zu werten, wie es ausgegangen ist (2:1), weil das die einzigste Entscheidung ist, die auf sportlichem Weg erzielt wurde. Sportgerichtsurteile die im Nachhinein den einen oder anderen Paragraphen für ungültig erklären sind unseriös.


    Wenn es nun doch zur Bestätigung des ersten Urteils kommen sollte, kann man Rotation nur wünschen, daß sie mit aller Standhaftigkeit und unter Ausnutzung sämtlicher Rechtsmittel gegen solcherlei Willkürentscheidungen vorgehen werden, ansonsten verkommt der von uns so geliebte Sport zu einer Glückslotterie ohne Regelsicherheit.


    Noch ein kleiner Nachtrag für alle, die mir so gern Beleidigungen an den Kopf werfen:
    1.) Ich habe keine Vereinsbrille auf - bin eher neutral, was die beiden Vereine angeht.
    2.) Ich bin ebenfalls kein "Süsser" - ich glaube, dass selbst Webster einen fast 2m Mann nicht wirklich als süß bezeichnen kann.
    3.) Was in meinen Kopf rein geht ist anatomisch vorbedingt, beruht zumeist auf sachlichen Fakten und läßt sich nicht von subjektiver Meinungsmache aus irgend einem Forum beeinflussen.
    4.) Foren sind dazu da, seinen Standpunkt zu vertreten. Beleidigungen gehören da nicht hinein.

  • Zitat

    Original von Jolly13
    Die Schuld ist durch den BVF anzuerkennen und das Spiel so zu werten, wie es ausgegangen ist (2:1), weil das die einzigste Entscheidung ist, die auf sportlichem Weg erzielt wurde. Sportgerichtsurteile die im Nachhinein den einen oder anderen Paragraphen für ungültig erklären sind unseriös.


    ein Sportgerichtsurteil kann nun mal nicht sportlich entschieden werden, also ist das doch etwas sinnlos :neutral:

  • Zitat

    Original von FSVKICKER
    Ich denke mal ein Wiederholungsspiel könnte für beide Seiten sinnvoll sein!


    Das wäre doch eine sportliche Lösung. Würde bestimmt auch sehr viele Zuschauer anlocken...

  • ein wiederholungsspiel halte ich persönlich für absoluten käse. da kochen die emotionen zu sehr hoch. ausserdem ist das auch ein terminliches problem. für ein wiederholungsspiel gibt es auch keine rechtliche grundlage. der fsv beruft sich, genau wie rotation, auf paragraphen der spielordnung. laut aussage von funktionären des bvf und des sportgerichts (nach meinem kenntnisstand sitzen dort übrigens selber rechtsanwälte drin) gilt nunmal nur abschnitt eins der spielordnung und dieser kann nicht durch die anderen ausser kraft gesetzt werden.


    die presseerklärung von rotation finde ich lächerlich. dieser anwalt denkt wohl auch, er ist der wichtigste mensch. wahrscheinlich hat er so eine aufmerksamkeit nötig. wie es schon geschrieben wurde: ein klassisches eigentor.
    rotation sollte auch vorsichtig sein, ich glaube, man überschätzt sich ein bissl viel.... :lach:

  • Zitat

    Original von huggel
    laut aussage von funktionären des bvf und des sportgerichts (nach meinem kenntnisstand sitzen dort übrigens selber rechtsanwälte drin) gilt nunmal nur abschnitt eins der spielordnung und dieser kann nicht durch die anderen ausser kraft gesetzt werden.


    Diese Aussage kannst Du zwar als ausgesagt hinnehmen, ist aber rechtlich absolut nicht haltbar und - ganz nebenbei - totaler Unsinn.


    Nur ein Beispiel - artverwandt, wenngleich nicht aus dem Sportrecht -:
    Höchtes Gesetz der BRD ist unser Grundgesetz. Dort regeln die ersten 20 §§ die Grundlagen unserer Rechtsprechung, dennoch haben wir dazu noch tausende Aktenmeter weiterer Gesetze. Höchstes Schutzgut nach der Nomenklatur ist §1 GG - Zur Erinnerung:



    Warum gibt es dann hunderte §§, die genau diesen höchten § der bundesrepublikanischen Rechtsprechung einschränken? Zählen die dann alle nicht? Natürlich gelten auch alle weiteren tausenden Aktenmeter.


    Und, um die Kurve zum Thema wieder zu kriegen, genauso verhält es sich auch hier. Es ist ureigenster Sinn der Regularien des BFV, dass weiterführende Bestimmungen auch vorhergehende Bestimmungen in klar umgrenzeten Fällen ausschließen dürfen. Wenn das die derzeitigen "Entscheidungsträger" beim BFV nicht verstehen, sind sie fehl am Platze. Aber das vervollständigt nur das derzeitige Bild...

  • Zitat

    Original von compurobbie
    [quote]Original von huggel
    laut aussage von funktionären des bvf und des sportgerichts (nach meinem kenntnisstand sitzen dort übrigens selber rechtsanwälte drin) gilt nunmal nur abschnitt eins der spielordnung und dieser kann nicht durch die anderen ausser kraft gesetzt werden.


    Für mich wäre es ein klarer Fall von Rechtsbeugung, wenn Teil III der Spielordnung einfach mal so nicht gelten soll. Die Sportgerichtsfunktionäre können diesenTeil der Spielordung nicht für ungültig erklären, da er die Wettberwerbe auf Bezirksebene verbindlich regelt. Ansonsten wäre es wie ein Freibrief, zukünftig Regelungen zu umgehen, unter der Annahme später einzelne Teile (vielleicht auch nur einzelne Paragraphen) für ungütig erklären zu lassen (Prinzip Glückslotterie).


    Ich halte es für absolut legitim, dass Rotation sich einen Anwalt genommen hat, weil das erste Sportgerichtsurteil eher das Attribut "lächerlich" verdient, wenn es Teile der Speilordnung einfach mal so annuliert. Das ist die Farce. Alles andere, wie etwa anwaltliche Pressemitteilungen, sind dann nur eine Folgeerscheinung.

  • ..deine rechtlichen Kenntnisse in allen Ehren..aber mit Art. 1 GG hast du dir die falsche Norm für dein anschauliches Beispiel ausgesucht..die Menschenwürde ist als Höchstwert unserer Verfassung gänzlich "unantastbar" und damit das einzig schrankenlose (also nicht einschränkbare) Grundrecht des Grundgesetzes..das war also schon fast Kunst, gerade das für dein Beispiel einzig unbrauchbare Grundrecht heranzuziehen..;-)

  • Zitat

    Original von Simplify
    ..deine rechtlichen Kenntnisse in allen Ehren..aber mit Art. 1 GG hast du dir die falsche Norm für dein anschauliches Beispiel ausgesucht..die Menschenwürde ist als Höchstwert unserer Verfassung gänzlich "unantastbar" und damit das einzig schrankenlose (also nicht einschränkbare) Grundrecht des Grundgesetzes..das war also schon fast Kunst, gerade das für dein Beispiel einzig unbrauchbare Grundrecht heranzuziehen..;-)


    Das ist so nicht richtig, es gibt massenhaft Gesetze, die die Unantastbarkeit der Menschenwürde einschränken. Wenn Du Dich ab und an mit Gesetzen des BMI beschäftigst, wirst Du so etwas öfter vorfinden.
    Aber wie gesagt, sollte nur ein plakatives Beispiel sein, um die möglichst vereinfacht aufzuzeigen, was ich sagen möchte.

  • Folgende E-mail habe ich gerade vom BVF erhalten:


    Hallo Herr Dietmar,

    am 05.01.07 hat das Verbandsgericht die Berufung der TSV Rotation Dresden zurückgewiesen. Damit ist Rotation aus dem laufenden Wettbewerb ausgeschieden.

    mfg Harald Schenk- Geschäftsführer BVF Dresden

    FSV Geschwader since 2000 --- " Der Wahnsinn geht weiter "

  • Kommt darauf an, was das Landgericht, das Bundesverfassungsgericht, der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte, die CIA, Mossad, al Quaida, die Rote Khmer, Fidel Castro und natürlich Tito Puente dazu sagen. Gibt nächste Woche ein gemeinsames Treffen im Gasthof "Zum Elch" in Kleinröhrsdorf.
    Ma seh´n.


    edit: Die wichtigste Person habe ich natürlich vergessen. Ich werd´s aber auch nicht nachreichen.