Beiträge von Simplify

    ..deine rechtlichen Kenntnisse in allen Ehren..aber mit Art. 1 GG hast du dir die falsche Norm für dein anschauliches Beispiel ausgesucht..die Menschenwürde ist als Höchstwert unserer Verfassung gänzlich "unantastbar" und damit das einzig schrankenlose (also nicht einschränkbare) Grundrecht des Grundgesetzes..das war also schon fast Kunst, gerade das für dein Beispiel einzig unbrauchbare Grundrecht heranzuziehen..;-)