Beiträge von Jolly13

    Aber was exakt regelt nun der § 82 (Begriffsbestimmung, Pflichtspiele auf Bezirksebene sind: ... Spiele um die Bezirkspokale der Frauen, Herren, Juniorinnen und Junioren der Bezirksliga, der Bezirksklassen außer Aufsteigern und den Fußballkreispokalsiegern)? Für welchen Fall ist dieser § definiert? Wenn es dafür keine sinnvolle Erklärung gibt, bleibt es nach wie vor unklar, wie man hier überhaupt für den einen oder den anderen der beiden Vereine entscheiden konnte.


    Wie auch immer, das ist ja nun egal. Die Entscheidung ist gefallen und vielleicht wird der §82 ja doch noch mal überarbeitet, weil er so den Bestimmungen des SFV widerspricht.


    Trotzdem danke für die Erklärung.


    Für mich klingt das so, als ob in der Spielordnung des BVF jeder Schwachsinn vereinbart werden kann, da nur Regeln des SFV sinnvoll sein müssen, denn diese können ja im Zweifelsfall den Schwachsinn überstimmen. Und dann sind auch noch die Vereine Schuld und nicht der Verband, wenn man sich am falschen Schwachsinn orientiert hat? Mir bleibt es ein Rätsel, wie man hier überhaupt für den einen oder den anderen der beiden Vereine entscheiden konnte.

    Zitat

    Original von Insider 7
    So was regt mich einfach nur auf.
    Wenn man nach 500 Fällen keine Ahnung hat, dann mach was anderes. Ich bin bestimmt kein Freund vom Sportgericht des BVF DD. Aber hier haben sie die einzige Entscheidung getroffen, welche anwendbar ist. Lies einfach mal richtig die §§ und gut.
    ...
    :


    Mit solchen Aussagen disqualifizierst du dich selber. Spätestens hier höre ich auf, deinen Beitrag weiter zu lesen (so wie es das Sportgericht offensichtlich nach §81 getan hat), weil ich glaube der Rest wird genauso unsachlich sein, wie der Anfang.


    Warum muß "compurobbie" hier ständig Kritik einstecken? Seine Artikel zeugen, aus meiner Sicht, von gutem Sachverstand und Übersicht in dem §§-Wirrwarr.

    [/quote]


    Zitat:
    Wenn der Stadtligist halt so blöd ist und nen gesperrt Spieler einsetzt kann der Bezirksligist doch auch nichts dafür.


    Lernt einfach draus![/quote]


    Vielleicht hättest Du Dich besser erst einmal mit dem Thema befaßt, bevor Du Dich hier mit Spott und Häme über die Rotationer hermachst. Dieses Sportgerichtsurteil ist ein Skandal.
    Ab nun zählen Siege nur, wenn man einen guten Draht zum Sportgericht hat. Tschüss Fußball. Danke SFV und BVF.

    Zitat

    Original von compurobbie
    [quote]Original von huggel
    laut aussage von funktionären des bvf und des sportgerichts (nach meinem kenntnisstand sitzen dort übrigens selber rechtsanwälte drin) gilt nunmal nur abschnitt eins der spielordnung und dieser kann nicht durch die anderen ausser kraft gesetzt werden.


    Für mich wäre es ein klarer Fall von Rechtsbeugung, wenn Teil III der Spielordnung einfach mal so nicht gelten soll. Die Sportgerichtsfunktionäre können diesenTeil der Spielordung nicht für ungültig erklären, da er die Wettberwerbe auf Bezirksebene verbindlich regelt. Ansonsten wäre es wie ein Freibrief, zukünftig Regelungen zu umgehen, unter der Annahme später einzelne Teile (vielleicht auch nur einzelne Paragraphen) für ungütig erklären zu lassen (Prinzip Glückslotterie).


    Ich halte es für absolut legitim, dass Rotation sich einen Anwalt genommen hat, weil das erste Sportgerichtsurteil eher das Attribut "lächerlich" verdient, wenn es Teile der Speilordnung einfach mal so annuliert. Das ist die Farce. Alles andere, wie etwa anwaltliche Pressemitteilungen, sind dann nur eine Folgeerscheinung.

    Zitat: Wo steht das? Meiner Meinung nach ist § 82 gar nicht gültig.


    Wieso ist §82 deiner Meinung nach nicht gültig? Gesetzes- und Regelwerke enthalten nur gültige Paragraphen. Wenn nun dieser Paragraph einem anderen widerspricht, ist das kein Beweis seiner Ungültigkeit, sondern vielmehr der Nachweis, daß die Spielordung nicht eindeutig ist. Dies ist weder die Schuld vom FSV noch von Rotation, so daß ich mir nicht vorstellen kann, wie das Sportgericht zu einem Urteil kommen will, ohne den Verdacht zu erwecken willkürlich nach subjektivem Empfinden zu entscheiden (was nun wahrich nichts mit Gerechtigkeit und/ oder Fairness zu tun hat).


    Aus meiner Sicht kann man weder Rotation noch Oppach die Schuld zuweisen, da beide Vereine wahrscheinlich nach den Ihnen bekannten Regelungen gehandelt haben. Deshalb gibt es nur einen Weg aus diesem Dilemma: Die Schuld ist durch den BVF anzuerkennen und das Spiel so zu werten, wie es ausgegangen ist (2:1), weil das die einzigste Entscheidung ist, die auf sportlichem Weg erzielt wurde. Sportgerichtsurteile die im Nachhinein den einen oder anderen Paragraphen für ungültig erklären sind unseriös.


    Wenn es nun doch zur Bestätigung des ersten Urteils kommen sollte, kann man Rotation nur wünschen, daß sie mit aller Standhaftigkeit und unter Ausnutzung sämtlicher Rechtsmittel gegen solcherlei Willkürentscheidungen vorgehen werden, ansonsten verkommt der von uns so geliebte Sport zu einer Glückslotterie ohne Regelsicherheit.


    Noch ein kleiner Nachtrag für alle, die mir so gern Beleidigungen an den Kopf werfen:
    1.) Ich habe keine Vereinsbrille auf - bin eher neutral, was die beiden Vereine angeht.
    2.) Ich bin ebenfalls kein "Süsser" - ich glaube, dass selbst Webster einen fast 2m Mann nicht wirklich als süß bezeichnen kann.
    3.) Was in meinen Kopf rein geht ist anatomisch vorbedingt, beruht zumeist auf sachlichen Fakten und läßt sich nicht von subjektiver Meinungsmache aus irgend einem Forum beeinflussen.
    4.) Foren sind dazu da, seinen Standpunkt zu vertreten. Beleidigungen gehören da nicht hinein.

    Zitat

    Original von Webster


    Pass mal auf mein Süßer ich muss mich beim Skat auch an die Regeln halten wie bei jeden anderen Spiel auch, und wenn man gg. diese Regel verstößt dann muss man bestraft werden! Fertig aus, denke das diese Erklärung wohl auch in deinen Kopf rein gehen müsste!


    PS Nimm die Vereinsbrille ab!!!!


    Ich glaube die Regeln sind den Rotationern ziemlich gut bekannt, sonst hätten sie den besagten Spieler wohl kaum eingesetzt. Das sollte hier auch nicht der Gegenstand der Diskussion sein (diesen Punkt habt Ihr ja bereits in diesem Forum ausreichend besprochen).
    Ich hätte nur geglaubt, daß ein von einem Leichtgewichtsboxer k.o. geschlagener Schwergewichtler (ich halte Oppach für eines der besseren Teams im BVF Dresden) wenig Wert auf einen nachträglich zugesprochenen Sieg legt, nur weil sein Gegner violette Boxhandschuhe anhatte, anstatt der vorgeschriebenen Handschuhfarben.
    Also nichts für ungut, ich wollte hier niemanden verärgern. Nun liegt der Fall ohnehin beim Sportgericht.

    Bei aller Paragraphenhackerei würde ich gern mal einen anderen Aspekt in die Waagschale werfen. Der Bezirksligist aus Oppach sollte doch in der Lage sein, einen Kreisligisten fußballerisch zu besiegen, egal welcher Rotationer da mitspielt. Wenn das, wie am Mittwoch geschehen, nicht gelingt, ist das nicht schmeichelhaft für Oppach. Nun aber, als zwei Klassen höherer Verein, diese Blamage über's Sportgericht noch retuschieren zu wollen, halte ich für bestenfalls peinlich. Wer ist denn jener Rotationer, den Oppach so fürchten muß, dass sie sich hinterher um dessen Mitwirken so streiten müssen?
    Schon aus Scham hätte ich als Verantwortlicher eines Bezirksligisten auf einen Protest verzichtet. Oder zählen solcherlei Dinge wie "Ehre" und "Sportlicher Wettkampf" heutzutage gar nichts mehr?