Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen meldet Karlsruhe, siehe Link und siehe Link
Auch wenn das Urteil zunächst nur die DFL, den SV Werder Bremen und das Land Bremen unmittelbar betrifft, kann das bei Übernahme der bremischen Praxis durch weitere Bundesländer auch in Spielklassen unterhalb der beiden Lizenzligen zu teilweisen absurden Situationen führen:
Zum Beispiel bei einer möglichen Übernahme dieser Praxis durch den Freistaat Sachsen , wenn Lok und Chemie mal wieder ein Derby durchführen:
Ein Hochsicherheitspiel Chemie gegen Lok würde wegen der Begrenzung der Stadionkapazität in Leuzsch auf 4.999 Zuschauer für Chemie nicht zu Mehrkosten durch Kostenbeteiligung führen. Soweit, so klar!
Aber ganz im Gegensatz zu Lok bei Partien von Lok gegen Chemie, weil diese nicht nur als gewinnorientierte Veranstaltungen anzusehen und ebenfalls als Hochrisikospiel zu bewerten wären, sondern weil das BPS für mehr als als 5.000 Zuschauer zugelassen ist ...
Die 5.000 Zuschauer stehen im Bremer Gesetz drin, welches vor dem BVerfG verhandelt wurde. Es kommt natürlich auf die konkrete Ausgestaltung des sächsischen Gesetzes an. Grenzwerte in Gesetzen dürfen ja nicht willkürlich gesetzt werden, sondern müssen entsprechend begründet sein. Was, wenn der sächsische Gesetzgeber mit Blick auf Chemie 4.500 Zuschauer als Kriterium ansetzt ? Das BVerfG hat ja nicht gesagt, dass der Grenzwert 5.000 sein muss (zumindest habe ich in der Zusammenfassung der Entscheidung dazu nichts gefunden).