Das mehrere Anträge antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners Charlottenburger Fußball-Club Hertha 06 e. V. wegen mangels Masse abgewiesen wurden ist ja bekannt, siehe Link
Aber wie die Berliner Fußball-Woche bereits in ihrer Meldung vom 04.Januar hinwies, konnte gegen diese Entscheidungen noch Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden, siehe Link Dem Handelsregisterauszug des Vereins ist jedenfalls noch nichts hinsichtlich einer Insolvenz zu entnehmen ist, siehe Link
Da ist es auch keinesfalls verwunderlich, das beispielsweise die kommende Begegnung zuhause gegen Eintracht Mahlsdorf, siehe Link bislang nicht aufgrund § 6, Nr. 4, Satz 1 der NOFV-Spielordnung, siehe Link aufgrund Nichtwertung aller bisher ausgetragenen und noch auszutragenen Spiele als "Pflichfreundschaftsspiel" angesetzt wurde...
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