Genau so ist es!
In § 9 Nichtantreten und Ausscheiden der dortigen Spielordnung heißt es unter Punkt 5: "Scheidet eine Mannschaft aus einer Spielklasse oberhalb der Spielebene des LFV M.-V. aus und muss in den Spielbetrieb des LFV M.-V. eingegliedert werden, ist eine Aufnahme des Spielbetriebes nur in der untersten Spielebene des LFV M.-V. (Landesklasse) möglich, es sei denn, die Mannschaft ist sportlicher Absteiger aus der Spielklasse oberhalb der Ebene des LFV M.-V." ...
Das ist 'ne schöne knifflige Definitionssache...und da haben sich unsere tollen Funktionäre häufig nicht gerade als sattelfest erwiesen. Als "Ausscheiden" würde ich sowas wie 3xNichtantreten oder vorzeitigen Rückzug betrachten. Rostocker FC jedoch spielt die Saison regulär zu Ende und ist, eigentlich, sportlicher Absteiger...die mit einer Abstufung um weiter zwei Klassen zu bestrafen, wäre eigentlich völlig unangemessen.