Link"Einer Empfehlung des Spielausschusses des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) nach soll der Tabellenletzte aus der Liga absteigen, das NOFV-Präsidium will am 16. April darüber entscheiden.
Ob es dann auch wirklich den BFV trifft, ist unklar. Bischofswerda-Präsident Jürgen Neumann wird in den "Dresdner Neuen Nachrichten" mit den Worten zitiert: "Wir haben es schriftlich, dass der erste Absteiger der Verein ist, der zum 31. Dezember 2020 die Lizenzauflagen nicht erfüllt hat." Das würde dann der Berliner AK sein, der erst im Februar die geforderte Flutlichtanlage fertiggestellt hat."
Dieses Zitat aus dem mdr-Beitrag zum Trainerwechsel ist auf den ersten Blick mindestens verwirrend.
Tja, das wirft doch gleich mal mehrere Fragen auf:
- Wurde das beabsichtigte Sportgerichtsverfahren gegen den BAK überhaupt schon eröffnet und wenn ja, ist dies auch bis zur Tagung des NOFV-Präsidiums am kommenden Freitag bereits abgeschlossen?
- Will Schiebock angesichts der im Januar veröffentlichten Kosten für ein Regionalliga-Heimspiel des Vereins sich die Teilnahme an dieser Spielklasse überhaupt noch leisten?, siehe Link
Anfallende Kosten pro RL-Heimspiel,:
- wie 500 € Mindestspielabgabe
(bekannt durch §5 der NOFV-Finanzordnung), also 5,0 % Spielabgaben bei Nettoeinnahmen bis 10.000,00 € mindestens jedoch 500,00 €/ Aufteilung der 5 % = 4,0 % NOFV 1,0 % zuständiger Mitgliedsverband des RL-Vereins, also 400,00 € an NOFV & 100,00 € an den zuständiger Mitgliedsverband
(Zum Vergleich Oberliga: 7,0 % Spielabgaben, bei Nettoeinnahmen bis 1.428,57 € mindestens jedoch 100,00 € an den NOFV, Aufteilung 5,5% =78,57€ an den NOFV und 1,5% =21,43€ an den zuständigen Mitgliedsverband des Oberligavereins)
- wie 500 € für die Sicherheit
- wie 400 € Büfett für die VIPs, soll NOFV-Auflage sein (!)
- wie 300 € Stadionmiete
- und wie die 200 € für einen Krankenwagen