Das hat aber der Vorsitzende Richter vom Vorstand aus eilenburg gut hinbekommen. Waigel darf erst wieder nach den Spiel Eilenburg gegen Chemie spielen..

BSG Chemie Leipzig
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Das hat aber der Vorsitzende Richter vom Vorstand aus eilenburg gut hinbekommen. Waigel darf erst wieder nach den Spiel Eilenburg gegen Chemie spielen..
Das hat, wie der Volksmund so sagt: ein Geschmäckle
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Das hat, wie der Volksmund so sagt: ein Geschmäckle
Das Urteil ist schlimm genug, man muss es nicht noch verschwörungstheoretisch aufladen.
Spielplan RLNO von Chemie:
10) Luckenwalde
11) Alt Glienicke
12) Lok
13) Charlotte 2
14) Zehlendorf
15) Meuselwitz
16) Eilenburg
Bei fünf Spielen Sperre ist er gegen den ZFC wieder am Start. Unabhängig davon ist das Urteil ein Skandal und es wäre wünschenswert, wenn Chemie und Waigel von den anderen Vereinen der Staffel entsprechende Solidaritätserklärungen erfahren würden. Meine Solidarität gilt jedenfalls den Aktiven auf dem Spielfeld. Der Rasen ist heilig!
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Bei fünf Spielen Sperre ist er gegen den ZFC wieder am Start.
Leider wohl nicht. Laut dem Artikel aus der BILD https://www.bild.de/sport/fuss…-68d3d8354a958e24fe6c07e0 muss er erst noch die Sperre vom Erfurt Spiel absitzen. Dazu ist das Strafmaß noch nicht verkündet.
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Leider wohl nicht. ..,.muss er erst noch die Sperre vom Erfurt Spiel absitzen. Dazu ist das Strafmaß noch nicht verkündet.
So ist es : X (X=vermutlich 3 Spiele, davon eines gg. BFC schon "abgebrummt") plus diese 5 Spiele...
Auszug aus der Stellungname des Vereins:
"...Wir kritisieren das Urteil gegen Julian Weigel als unverhältnismäßig und weltfremd und die mündliche Begründung als höchst bedenklich. Vorgeworfen wird ihm, dass er mit hoher Geschwindigkeit und Intensität einen HFC-Anhänger zu Fall gebracht habe, der – auch in den Augen des Sportgerichts – ohne jeden Zweifel unerlaubt das Feld betreten und eine körperliche Auseinandersetzung mit unserem Spieler Philipp Wendt gesucht hat. Dieses Verhalten Weigels – nicht des Anhängers! – sei eine Art „Brandbeschleuniger“ für „alles, was danach passiert ist“ gewesen. Damit gemeint ist die Jagd auf Spieler der BSG Chemie Leipzig durch zahlreiche auf unsere Mannschaft zustürmende, teils vermummte HFC-Anhänger. Unser Team musste sich in größter Not in die Kabine flüchten.
Diese Auslegung des Sportgerichts weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Julian Weigel hat in einer hochemotionalen, äußerst unübersichtlichen Situation, in der sich unsere Mannschaft von Polizei und Ordnungsdienst ungeschützt auf dem Feld befand, zurecht die Bedrohung seines Mitspielers durch einen gegnerischen Anhänger erkannt. Um seinen Mitspieler zu schützen, sah er sich zu schnellem Handeln gezwungen. Dafür brachte er den Angreifer durch ein Stoßen mit beiden Händen zu Fall. Der Angreifer wurde so wirksam an weiteren Angriffen auf den Mitspieler gehindert, augenscheinlich ohne eine Verletzung davonzutragen. Im Gegenteil: Der HFC-Anhänger stand unmittelbar danach wieder auf und suchte klar erkennbar die erneute Konfrontation mit unseren Spielern. Es wird deutlich: Julian Weigel hat das von dem Angreifer ausgehende Aggressions- und Bedrohungspotenzial vollkommen richtig eingeschätzt.
Julian Weigel soll hier für ein für jedermann nachvollziehbares Handeln, das anderswo als Beispiel für „Zivilcourage“ gelten würde, für fünf Spiele aus dem Wettbewerb entfernt und unsere Mannschaft dadurch erheblich benachteiligt werden. Dies ist für uns in keiner Weise hinnehmbar.
Mehr noch: Das Urteil sendet die so eindeutige wie fatale Botschaft: Sehen sich Spieler und Mitspieler mit aggressiven gegnerischen Zuschauern, die auf dem Feld nichts verloren haben, konfrontiert, so sollten sie sich besser nicht zur Wehr setzen, möchten sie von der Sportgerichtsbarkeitnicht für lange Zeit gesperrt werden. Noch schlimmer: Machen sie von ihrem Recht auf Selbst- und Fremdverteidigung Gebrauch, so gelten sie in den Augen der Sportrichter anschließend als Verursacher („Brandbeschleuniger“) weiterer Aggressionshandlungen durch Zuschauer auf dem Feld. Dies ist für uns eine skandalöse Argumentation des Sportgerichts. ..."
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Leider wohl nicht. Laut dem Artikel aus der BILD https://www.bild.de/sport/fuss…-68d3d8354a958e24fe6c07e0 muss er erst noch die Sperre vom Erfurt Spiel absitzen. Dazu ist das Strafmaß noch nicht verkündet.
Ok. Dann ziehe ich meinen Vorhalt zurück. Die Blöd Zeitung gehört nicht zu meiner bevorzugten Lektüre. Schade, dass seriöse Medien das Thema nicht bzw. kaum aufgreifen. Umso wichtiger wäre es, wenn andere Vereine deutlich machen würden, dass dieses Urteil eine himmelschreiende Farce ist.
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Die BLÖD ist und bleibt blöd aber, in Sachen Spocht besonders Fußball, stets bestens informiert.
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die stellungnahme von chemie ist in der länge lächerlich und überflüssig. da legt man einfach sein rechtsmittel ein und dann ist das gut. gesinnungsaufsätze helfen da nicht weiter, außer das man politik erzeugen will.
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die stellungnahme von chemie ist in der länge lächerlich und überflüssig. ...
Diese Länge der Stellungnahme ergibt sich aus aus Umfang und Zahl der sachlich vorgetragenen Argumente - und sie befindet sich auf der Homepage des Vereins, das verlange ich sogar als Vereinsmitglied, dass ich umfangreich informiert werde (soviel zu "überflüssig")...
...da legt man einfach sein rechtsmittel ein und dann ist das gut...
Wird gemacht, steht doch auch da.
gesinnungsaufsätze helfen da nicht weiter, außer das man politik erzeugen will.
Den Politik erzeugenden- und "Gesinnung" transportierenden Teil des Aufsatzes magst du gern zeigen...
ich seh da nix, aber vielleicht bin ich ja auch blind...
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was heißt denn umfangreich informiert werden?
entweder man stellt das urteil rein, dann kann es jeder lesen oder man sagt > wir halten das urteil für falsch und werden rechtsmittel einlegen. mit prosa kommt man i.d.R. vor Gericht nicht weiter.
wenn du es nicht siehst, brauche ich es dir auch nicht zeigen. dann siehst du es ja trotzdem nicht,weil du einfach ne andere meinung dazu hast
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was heißt denn umfangreich informiert werden?
entweder man stellt das urteil rein, dann kann es jeder lesen oder man sagt > wir halten das urteil für falsch und werden rechtsmittel einlegen. mit prosa kommt man i.d.R. vor Gericht nicht weiter.
Und jeder der lesen kann liest, dass vorerst nur eine "mündliche Begründung" vorliegt, und dazu ist auch die Aussage des Vereins eindeutig: Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, geht man in Einspruch (vorher geht's ja bekanntlich nicht).
wenn du es nicht siehst, brauche ich es dir auch nicht zeigen. dann siehst du es ja trotzdem nicht,weil du einfach ne andere meinung dazu hast
... oder weils die ganz einfach nicht gibt.... - die Beweislast liegt nun mal beim Behauptenden, ist der zu faul dazu, muss er sich mit dem Vorwurf abfinden, Unsinn zu erzählen....
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wer lesen kann, wird lesen, dass das ding "berufung" heißt - soviel dazu > schönes eigentor.
"Julian Weigel soll hier für ein für jedermann nachvollziehbares Handeln, das anderswo als Beispiel für „Zivilcourage“ gelten würde....
Die insgesamt an Täter-Opfer-Umkehr grenzende Darstellung des NOFV-Sportgerichts und die von dem Urteil gegen Julian Weigel ausgehende fatale Signalwirkung ist für uns ebenso wenig hinnehmbar wie das Messen mit zweierlei Maß. " - na wenn das kein gesinnungsaufsatz bzw. prosa ist,dann weiß ich auch nicht. fakten sind es jedenfalls nicht. also wer erzählt nun unsinn?
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Spieler auf dem Spielfeld sollten von außen unantastbar sein. Sie dürfen nicht der Willkür von irgendwelchen Idioten ausgesetzt sein. Darin sollten sich alle Fußballfans einig sein.
Ich kann dieses Urteil auch nicht verstehen. Es wäre sehr dringlich, dass man anhand dieses Beispiels die richtigen Schlüsse zieht. Ich hoffe, im Ergebnis der erforderlichen Diskussion macht man das. Man wird doch mal über Urteile sprechen können. In dem Fall muss man das.
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Mast kostet Chemie weiterhin Geld.
https://www.lvz.de/sport/regio…BENBGRZC5MH7DWDE2BVA.html
....auch wenn er derweil in Ostwestfalen gelandet ist.
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wer lesen kann, wird lesen, dass das ding "berufung" heißt - soviel dazu > schönes eigentor.
Einspruch/Berufung...w a s für ein Unterschied...
"Julian Weigel soll hier für ein für jedermann nachvollziehbares Handeln, das anderswo als Beispiel für „Zivilcourage“ gelten würde....
Die insgesamt an Täter-Opfer-Umkehr grenzende Darstellung des NOFV-Sportgerichts und die von dem Urteil gegen Julian Weigel ausgehende fatale Signalwirkung ist für uns ebenso wenig hinnehmbar wie das Messen mit zweierlei Maß. " - na wenn das kein gesinnungsaufsatz bzw. prosa ist,dann weiß ich auch nicht. fakten sind es jedenfalls nicht. also wer erzählt nun unsinn?
Das "Übersehen" folgender Fakten ist angesichts obiger Spitzfindigkeit schon etwas merkwürdig:
Die jetzt gesperrten Spieler handelten gegen Zuschauer/Personen, die unmittelbar zuvor eine Straftat begangen hatten (§ 123 StGB, Hausfriedensbruch, möglicherweise ist sogar §125, Landfriedensbruch, in Betracht zu ziehen). Durch diese Straftat haben diese Leute sich in die Lage versetzt, weitere Straftaten begehen zu können (StGB §§ 185, 223, 241, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung sind die in solchen Situationen üblichen und erwartbaren Delikte) - und vom Ablauf der Situation her war das auch absolut nicht auszuschließen. Somit sollte schon mal die Rolle Täter (Hausfriedensbruch begehende Zuschauer) und Opfer (sich berechtigt auf dem Spielfeld aufhaltende Spieler/Betreuer) eindeutig klar sein. Das Handeln gegen Straftäter in dieser Situation ist durch StGB § 32, Notwehr, gedeckt (und zwar nicht nur zur Abwehr einer gegen sich selbst gerichteten Straftat, sondern auch zur Abwehr von Straftaten gegen andere Personen, Absatz 2).
Vor allem letzteres erfordert sicher in ähnlichen Situationen ne Menge Zivilcourage...
Die Einschätzung in der Stellungnahme des Vereins ist also weder "gesinnungsaufsatz bzw. prosa" noch "lächerlich und überflüssig" oder "Unsinn", sondern absolut zutreffend!
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Mast kostet Chemie weiterhin Geld.
....auch wenn er derweil in Ostwestfalen gelandet ist.
Also nicht "weiterhin". Der Verein muss ihm "nur" noch Mai- und Juni-Gehalt nachzahlen.
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Also nicht "weiterhin". Der Verein muss ihm "nur" noch Mai- und Juni-Gehalt nachzahlen.
Werden wahrscheinlich keine Unsummen sein, aber als 1€ Jobber war er wohl bei Chemie auch nicht angestellt....
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Insofern die dafür zuständigen Vereinsverantwortlichen diesen Unterschied beachten, ist es ja auch kein Problem.
und wenn Du Dich auf das juristische Feld begeben möchtest, dann sollte Dir klar sein, dass auch die Notwehr ihre Grenzen hat....
...die recht "flexibel" ist, siehe Nachfolge-§ 33 :"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
Von einem Sportgericht erwarte ich ganz einfach entsprechendes Hintergrundwissen, und demzufolge wäre hier erst mal geboten gewesen, abzuwarten, ob-, und gegebenenfalls wie das Handeln der Spieler strafrechtlich bewertet wird. Anhand der Ausgangslage ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Spieler für ihre Handlungen nicht zu bestrafen sind.
Stattdessen hat das Sportgericht nichts Eiligeres zu tun, als den einen Spieler (Aliji) in Windeseile, ohne vorherige Anhörung, mit einer "Vorsperre" zu bedenken und den Spieler Weigel gar mit einer exorbitant hohen Anzahl von 5 Spielen zu sperren.
Es hätte ja genügt, erstmal ein Sportgerichtsverfahren einzuleiten, und eine Entscheidung zu Sperren erst später zu treffen.
zum Rest nur soviel > Deine Meinung, ich habe ne andere.
Ich habe versucht meine Meinung mit Fakten zu belegen, von dir kam diesbezüglich so gut wie nix., außer komische Vorhaltungen an den Verein.