Oberliga Aufstiegs- und Abstiegskandidaten

  • Ich kann dieser Sichtweise nicht folgen. Wir sollten den Paragrafen 5 im Kontext sehen, er bezieht sich auf die Auschlussfristen zur Zulassung, .... oder erklärt ein Verein aus einer der Spielklassen ( Oberliga) , der nicht auf einem Abstiegsplatz steht, NACH BEENDIGUNG der MeisterschaftsSPIELE , dass er seine Mannschaft aus dieser Spielklasse zurückzieht oder eine Zulassung für die Herren- Regonalliga für die Folgesaison nicht beantragt, wird der frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel eingenommen. ...
    Richtig wäre doch dann folgende Formulierung gewesen: Erklärt ein Verein aus einer der Spielklassen nach der Auschlussfrist zur Zulassung, der nicht auf einen Abstiegsplatz steht, dass er seine Mannschaft aus dieser Spielklasse zurückzieht, wird der frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel eingenommen.


    § 5 (6) der SPO umfasst alle Arten des Verzichts von Mannschaften auf die sportlich erreichte Klasse, terminlich eingeschränkt auf die Zeit zwischen Auschlussfrist und "bis zum Termin der Staffelbestätigung durch das Präsidium für das neue Spieljahr". Da ist es sachlich unerheblich, ob im konkreten Fall Schöneiche seinen Verzicht nach dem 30.Spieltag oder eben nach dem 28.Spieltag erklärt. Es ist also maximal die von dir angedeutete Formulierungsschwäche, die aber am Sachverhalt nichts ändert.

    Da die Meisterschaft NICHT beendet gewesen ist , sehe ich auch keinen Disput zu den Durchführungsbestimmungen der Auf - und Abstiegsregelung. Hier ist ja geregelt das GRUNDSÄTZLICH der letzte der Staffeln absteigt. Ich denke auch das es genau so gewollt gewesen ist um einen sportlichen Wettbewerb zu bekommen.

    Wenn die "Durchführungsbestimmungen der Auf - und Abstiegsregelung" auf rechtlich sicherer Basis gestanden hätte, wäre es nicht zu einer n a c h t r ä g l i c h e n Eingliederung von FF/O in die Oberliga gekommen, so einfach ist das! Einen anderen Grund dafür kann ich nicht erkennen.

    Ich bin auf die Argumente des Präsidiums sehr gespannt. Auch der Spielausschuss hatte sich ja eingehend mit Frankfurt beschäftigt, Rücksprache mit Herrn Oberholz gehalten und die Spielordnung sowie die Durchführungsbestimmungen im Gesamtkontext gesehen. Im übrigen wurden die Landesverbände und das Präsidium gebeten vorab zu informieren. Hier ein Zitat aus der Mail "Wir bitten, dass Präsidium und die Landesverbände vorab zu informieren." Ein Alleingang des SFV sollte demnach auch nicht vorliegen.

    Ich hoffe, dass dies ehrlicher und transparenter erfolgt als zum vorjährigen Fall um den SFC Stern Berlin.

  • Vielleicht kommt ja in der Nordstaffel eventuell die U19 aus Vietnam dazu ... :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

    Berliner Meister:


    1955, 1964, 1971, 1979, 1981, 1983, 1991, 2001


    Meister der Oberliga Nordost:


    2019


    Wichtigste und bekannteste Spieler:


    Jürgen Reimann, Michael Sobeck, Thomas Grether, Timo Hampf, Besart Berisha, Halil Savran, Christian Stuff, Uwe Lehmann (Trainer-Legende), Björn Bandermann (LEGENDE), Danny Kempter, Kadir Erdil, Sebastian Reiniger, Christian Gawe (LEGENDE), Maik Haubitz, Thomas Brechler (LEGENDE) ...

  • Irgendwie kann ich den NOFV nicht ernst nehmen.


    Wer konnte das jemals?


    Mal ganz naiv gefragt: Was wäre passiert, wenn Schöneiches Rückzug (welcher mehr als zwei Spieltage vor dem Saisonende in der Oberliga und vier Wochen vor dem Saisonende der Sachsenliga bekannt wurde) rechtzeitig zum NOFV durchgedrungen wäre und man nicht fünf Wochen für eine Entscheidung gebraucht hätte?


    Wäre dann nicht Schöneiche an das Tabellenende gerutscht, Frankfurt hätte sich den Verbleib (gemäß der Abstiegsregelung) oder Rückzug als eigentlich nicht oberligatauglicher Tabellenvorletzter rechtzeitig überlegen können (wobei ja offenbar nicht einmal ein Antrag, sondern eine Anfrage an den NOFV zum Oberliga-Verbleib gestellt wurde) und Kamenz wäre je nach rechtzeitiger Entscheidung der Frankfurter entweder in die Oberliga (bei einem Frankfurter Rückzug) oder in die Sachsenliga (bei einem Frankfurter Verbleib) eingestuft worden, ohne dass ihnen von wem auch immer mutmaßliche Aufstiegschancen zugesprochen worden wären. Oder interpretiere ich diesbezüglich irgendetwas grundsätzlich falsch?

    MIT LEIDENSCHAFT UND ZUSAMMENHALT, DAMIT ES AUCH IN DER VERBANDSLIGA KNALLT! 8) NUR DER FSV!

  • Irgendwie kann ich den NOFV nicht ernst nehmen.

    Seinen Rahmenterminplan für kommende Saison in jetziger Form, siehe Link kann er wohl vergessen. Schließlich gibt es in der Nordstaffel 2017/2018 nun 4 Spieltage mehr.
    Das die Frankfurter vom Schöneicher Rückzug profitieren ist ja noch nachvollziehbar. Wieso das aber zu einem zusätzlichen Aufsteiger für einen Landesverband führt, ist völlig unverständlich. Schließlich war die Sollstärke von insgesamt 32 Mannschaften vorher gewahrt. Noch weniger nachvollziehbar ist aber, das nicht die Staffel, in der der zusätzliche Aufsteiger eingegliedert wurde, nun mit 17 Teilnehmern spielt, sondern die Staffel, wo kein Landesverband einen zusätzlichen Aufsteiger stellt.
    Nun komme mir keiner mit dem Einwand, das die Brandenburger in die Nordstaffel umgruppiert wurden. Schließlich spielt dafür der Aufsteiger aus der Brandenburgliga nun im Süden.

  • Ich hoffe jedenfalls, der NOFV beschäftigt irgendwann mal Juristen, die hieb- und stichfeste Formulierungen zustande bringen. Für mich als mathematisch denkenden Menschen ist die Formulierung "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab" jedenfalls eindeutig. Und ob sich die Frankfurter mit ihren 14 Punkten einen Gefallen tun, noch ein Jahr Oberliga dranzuhängen, erscheint mir zumindest zweifelhaft.
    Warum 17 Nord und 16 Süd? Das hat halt geographische Gründe. Wenn Stendal nicht unbedingt in den Süden gewollt hätte, hätte wieder eine Mannaschaft in den Süden gemusst, die das eigentlich nicht will - so wie im Vorjahr Brandenburg. Wahrscheinlich hätte es die wieder getroffen.

    "Der natürliche Grundzustand des Fußballfans ist bittere Enttäuschung - egal, wie es steht!"
    Nick Hornby

  • Ich hoffe jedenfalls, der NOFV beschäftigt irgendwann mal Juristen, die hieb- und stichfeste Formulierungen zustande bringen. Für mich als mathematisch denkenden Menschen ist die Formulierung "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab" jedenfalls eindeutig.

    Für mich auch. Aber die Auf- und Abstiegsregel basiert auf verschiedenen Vorschriften wie z.B. auch der SPO. Sie muss der SPO e n t s p r e c h e n und darf ihr nicht w i d e r s p r e c h e n (wie in meinen vorherigen Beiträgen erklärt). Deshalb ist der Satz "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab" schlicht und ergreifend ungültig, denn seine Anwendung würde ja zu einem den Festlegungen in § 5 SPO entgegengesetzten Ergebnis führen.
    Dieser "dezente" Hinweis in Verbindung mit dem Antrag der Frankfurter dürfte dem NOFV genügt haben, um zu erkennen, dass es diesmal nach hinten losgeht, wenn man sich wieder auf ein Sportgerichtsverfahren einlässt.

    Das die Frankfurter vom Schöneicher Rückzug profitieren ist ja noch nachvollziehbar. Wieso das aber zu einem zusätzlichen Aufsteiger für einen Landesverband führt, ist völlig unverständlich. Schließlich war die Sollstärke von insgesamt 32 Mannschaften vorher gewahrt.

    Da der NOFV über den SFV den Zusatzaufstieg für Kamenz bereits mitgeteilt hatte, könnte so eine Art "Vertrauensschutz" für den Verein bereits eingetreten gewesen sein. Keine Ahnung wie diesbezüglich die genauen Festlegungen sind, mir war bisher bekannt, dass dieser Vertrauensschutz ab Bestätigung der Staffeleinteilung gilt, aber vlt. gibts da noch mehr? Jedenfalls, den Kamenzern zu sagen:"April, April, ihr seit doch kein Aufsteiger" hätte sicherlich für noch mehr (negativen) Wirbel gesorgt, als diese Aufstockung der OL.

  • Ich hoffe jedenfalls, der NOFV beschäftigt irgendwann mal Juristen, die hieb- und stichfeste Formulierungen zustande bringen. Für mich als mathematisch denkenden Menschen ist die Formulierung "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab" jedenfalls eindeutig. Und ob sich die Frankfurter mit ihren 14 Punkten einen Gefallen tun, noch ein Jahr Oberliga dranzuhängen, erscheint mir zumindest zweifelhaft.
    Warum 17 Nord und 16 Süd? Das hat halt geographische Gründe. Wenn Stendal nicht unbedingt in den Süden gewollt hätte, hätte wieder eine Mannaschaft in den Süden gemusst, die das eigentlich nicht will - so wie im Vorjahr Brandenburg. Wahrscheinlich hätte es die wieder getroffen.


    ...das kann ich so voll und ganz unterschreiben. Auch das mit "meinen" Frankfurtern, die eine 3. OL-Saison spielen dürfen oder sollen, ohne einen Plan... (bereits 5 Abgänge von Stammspielern). Es sei denn, der neue Trainer Flaig holt noch n´paar Granaten für eine konkurenzfähige OL-Mannschaft.
    Aber eines Jungs muß ich Euch sagen. Die Regelung "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab" ist auf alle Fälle mega Scheiße. Entweder für alle Ligen, oder garnicht... :rotekarte:

  • ... Die Regelung "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab" ist auf alle Fälle mega Scheiße. Entweder für alle Ligen, oder garnicht... :rotekarte:

    Problem ist unter anderem, das es gar keine Regelung "der sportlich Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab"gibt, weder in der Spielordnung des NOFV noch in der aktuellen Auf-und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2016/2017.
    In Letzterer heißt dort nur im Abschnitt Herren-Oberliga, Punkt 9: "Wird die Stärke von 32 Mannschaften nicht erreicht (z.B. durch Abmeldungen von Mannschaften aus der Oberliga oder beim Verzicht des Aufstiegsrechts durch einen Landesverband), so vermindert sich die Anzahl der Absteiger aus der Oberliga im Spieljahr 2016/17, wobei die Tabellenletzten jeder Oberliga-Staffel grundsätzlich absteigen..."
    Grundsätzlich Absteigen ist aber etwas anderes als in jedem Fall (also ohne Ausnahme) absteigen, sondern kann im Ausnahmefall eben auch nicht absteigen bedeuten!
    Eine Regelung, das Oberliga-Mannschaften, die jeweils die schlechteste sportliche Bilanz aufgrund ihrer Spielergebnisse in ihrer jeweiligen Staffel aufzuweisen haben, in jedem Fall abzusteigen haben, fehlt sowohl in der Spielordnung des NOFV wie in der aktuellen Auf- und Abstiegsregelung. Gerade auch vor dem Hintergrund, das Vereine in Insolvenz bereits als Absteiger in die nächste Spielklasse gelten und insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle rücken, ist das sehr ärgerlich.


    Kurzum, aufgrund der gegenwärtigen Regelungen bleibt
    ein Oberligist unabhängig vom eigenen sportlichen Abschneiden solange seiner Spielklasse erhalten, wie:
    a) er sich stets fristgerecht für die Teilnahme am Spielbetrieb dieser Spielklasse für das kommende Spielbetrieb bewirbt
    b) er nicht rechtzeitig seinen Rückzug erklärt
    und
    c) es genügend andere Rückzüge und/oder fehlendes Interesse hinsichtlich künftiger Oberligateilnahme aus den obersten Spielklassen einzelner Landesverbände gibt.
    Nur kann das ja wohl nicht im Sinne der beteiligten Vereine sein!


    Allerdings könnte diese Problematik vielleicht kommende Saison garnicht mal so eine große Rolle spielen.
    Denn durch die Aufstockung auf 33 Teilnehmer müssen 2017/2018 6-10 Mannschaften inclusive Rückzügler die Oberliga Richtung unten verlassen, also bis zu 5 Mannschaften pro Oberligastaffel. Abhängig ist dies wie jedes Jahr vom Auf-und Abstieg nordostdeutscher Vereine 3.Liga.
    Letzter Spieltag in der Oberliga soll am 02./03.06.18 stattfinden und für Relegationsspiele zum Klassenerhalt in der Oberliga ist bislang vom Verband Mi, 09.06.18 und Sa/So 09./10.06.18 vorgesehen.
    Könnte also durchaus sein, das unabhängig von zwischenzeitlichen "Wasserstandsmeldungen" aus einzelnen Landesverbänden, aufgrund recht später Präsidiumstagung auch nächstes Jahr wieder der ein und andere Oberligist erst recht spät Planungssicherheit für die darauffolgende Saison haben wird...


    P.S.: Das das alles auch schneller geht, zeigt der Bayerische Fussballverband, immerhin ein Verband in der Größe eines Regionalverbandes (darum auch mit eigener Regionalliga ausgestattet)!
    Dort war bereits bis Mitte Juni sowohl die genaue Zusammensetzung der Regionalliga inclusive Eingliederung des Zweitligaabsteigers TSV 1860 München nach dessen Nichtzulassung zur 3.Liga in den Spielbetrieb ebenso wie die genaue Zusammensetzung der zweistaffeligen Bayernliga (5.Spielklasse) und der fünfstaffeligen Landesliga (6.Spielklasse) geklärt.

  • Laut Fußball-Woche von gestern auf Seite 9 war der Spielauschuss vor 2 Jahren aufgefordert worden, seine Regelungen dahingehend zu überarbeiten, das die Tabellenletzten beider Staffel unabhängig vom freiwilligen Rückzug anderer Vereine abzusteigen haben.
    Das NOFV-Präsidium hielt aber laut dem Artikel die Abstiegsregelung nicht für prozessfest und beließ deshalb die Frankfurter zur Vermeidung eines möglichen Rechtstreites in der Oberliga.
    Bei Einheit Kamenz stand laut diesem Presseartikel "der NOFV im Wort". Als das entschieden wurde, wußte der Regionalverband noch nicht, das seine bisherige Regelung so schwammig formuliert ist.


    Mittlerweile ist in der neuen Auf-und Abstiegsregelung eine Präzisierung erfolgt!


    Nun lautet die entsprechende Formulierung Folgendermaßen, siehe Link zu AM 03/2017:
    "7. Die Absteiger ergeben sich in Abhängigkeit des Aufstieges einer Mannschaft aus der Regionalliga in die 3. Liga sowie des Abstieges von Mannschaften aus dem NOFV-Bereich aus der 3. Liga in die Regionalliga.
    a) Es steigen mindestens die sportlich ermittelten Tabellenletzten jeder Oberliga-Staffel in die Landesverbände ab. Aus der Oberliga-Staffel Nord steigt zudem auch der sportlich ermittelte Tabellenvorletzte in seinen Landesverband ab. Dies gilt auch für die nachfolgend aufgeführten Varianten und ist gegenüber den Festlegungen gem. Ziff. 8. und 9. vorrangig.
    b) Bei einem Aufsteiger in die 3. Liga:
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-14., steigen bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-14., steigen bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen + Platz 17 (OLN), steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen, steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln+ Platz 17 (OLN) belegen, steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    c) Bei keinem Aufsteiger in die 3. Liga:
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen, steigen bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen, steigen bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen, steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-12., steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-12., steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    8. Erklärt ein Verein, der nicht auf einem Abstiegsplatz steht, nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Bestätigung der Staffeleinteilung durch das NOFV-Präsidium im Juni 2018 seine Nichtteilnahme am Spielbetrieb der Oberliga oder erhält keine Zulassung, so wird der jeweils frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel der Oberliga eingenommen. Die Anzahl der Absteiger in dieser Staffel reduziert sich entsprechend. Über die Einordnung der nicht mehr gemeldeten bzw. zurückgezogenen Mannschaft in den Spielbetrieb entscheidet der jeweils zuständige Landesverband auf der Grundlage seiner entsprechenden Ordnungen und Festlegungen. Die Festlegungen der Ziff. 7a sind gegenüber dieser Regelung vorrangig.
    bisher: 8. Erklärt ein Verein, der nicht auf einem Abstiegsplatz steht, nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Bestätigung der Staffeleinteilung durch das NOFV-Präsidium im Juni 2017 seine Nichtteilnahme am Spielbetrieb der Oberliga oder erhält keine Zulassung, so wird der jeweils frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel der Oberliga eingenommen. Die Anzahl der Absteiger in dieser Staffel reduziert sich entsprechend. Über die Einordnung der nicht mehr gemeldeten bzw. zurückgezogenen Mannschaft in den Spielbetrieb entscheidet der jeweils zuständige Landesverband auf der Grundlage seiner entsprechenden Ordnungen und Festlegungen.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen, steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen, steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-13., steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    • Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln + Platz 17 (OLN) belegen sowie der Unterlegene aus den Relegationsspielen der Oberliga-12., steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.
    bisher: Die Mannschaften, welche die Plätze 13, 14, 15 und 16 in den beiden Oberliga-Staffeln belegen, steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Landesverbände ab.


    9. Wird die Stärke von 32 Mannschaften nicht erreicht (z.B. durch Abmeldungen von Mannschaften aus der Oberliga oder beim Verzicht des Aufstiegsrechts durch einen Landesverband), so vermindert sich die Anzahl der Absteiger aus der Oberliga im Spieljahr 2017/18. Die Festlegungen der Ziff. 7a sind gegenüber dieser Regelung vorrangig.
    Sollte danach noch immer die maximale Anzahl der Mannschaften (32) nicht erreicht werden, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus den Landesverbänden. Die Rangfolge, welcher Landesverband den Vorrang zur Meldung erhält, regelt sich nach den seniorenmitgliedsstärksten Landesverbänden lt. DFB-Mitgliederstatistik 2017.


    P.S.: Diese Statistik gibt noch gar nicht, so das man auch noch nicht weiß, ob bei der Zahl von Mitgliedern weiter Sachsen oder wieder Berlin die Nase vorn hat. :D


    bisher: 9. Wird die Stärke von 32 Mannschaften nicht erreicht (z.B. durch Abmeldungen von Mannschaften aus der Oberliga oder beim Verzicht des Aufstiegsrechts durch einen Landesverband), so vermindert sich die Anzahl der Absteiger aus der Oberliga im Spieljahr 2016/17, wobei die Tabellenletzten jeder Oberliga-Staffel grundsätzlich absteigen.
    Sollte danach noch immer die maximale Anzahl der Mannschaften (32) nicht erreicht werden, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus den Landesverbänden. Die Rangfolge, welcher Landesverband den Vorrang zur Meldung erhält, regelt sich nach den seniorenmitgliedsstärksten Landesverbänden lt. DFB-Mitgliederstatistik 2016.