Meldung für Oberliga 2016/17

  • ... Mit einer Klage dürfte der SV Stern wohl nur erreichen, dass die Vergabe des Zusatzplatzes an einen Oberligisten wieder rückgängig gemacht wird....
    Meiner Meinung nach der aussichtsreichte Kandidat in diesem ganzen Hickhack: BSC Süd Brandenburg - :D
    Sollten die sich aus Frust über die Versetzung in die Staffel Süd zu einer ähnlichen Klage wie der SV Stern entschließen, wird es wohl zu einer Staffel Süd mit 15 MS und zu einer Staffel Nord mit dem BSC Süd kommen...

    Eine verbandsgerichtliche Entscheidung aufgrund einer Klage seitens von Stern 1900, bei negativen Ausgang auch noch vor einem odentlichen Gericht bis zum 30.Juni?
    Da ist Skepsis angesagt!
    Im Übrigen, alle bestätigten Teilnehmer genießen ab 01.Juli Vertrauensschutz bezüglich zugesagter Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga für die Saison 2016/2017.
    Unabhängig davon, das Klagen gegen nachträgliche Änderungen durchaus nicht aussichtslos ist, zeigt ein Blick nach MV (auch wenn es da ausschließlich nur um den Abstieg ging), siehe ""Durch die heute bekanntgegebenen Urteile des Verbandsgerichts des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) bezüglich der Änderung des § 9 der Spielordnung durch den Vorstand des LFV M.-V. vom 29. April 2016 ergibt sich für die laufende Saison die Beibehaltung der vor dem Beschluss vom 29. April 2016 geltenden Abstiegsregelung. Dieses bedeutet, dass am Ende der Saison 2015/2016 nur der 15. der Verbandsliga in die Landesliga absteigt", heißt es in der Pressemitteilung des LFV.", siehe Link
    Aber selbst wenn Stern 1900 rechzeitig vor Aufnahme des Punktspielbetriebes Erfolg mit der Klage haben sollte, müßte dann wohl eine Oberligastaffel den Punktspielbetrieb mit 17 Mannschaften absolvieren. Da der Verein im gleichen Berliner Stadtbezirk wie Hertha Zehlendorf zuhause ist, könnte das im Erfolgsfalle vielleicht für eine Eingruppierung in die Südstaffel sprechen :D


    P.S. Unter der Überschrift "Berliner wollen zweiten Oberliga-Platz" ist diese Nachricht inzwischen auch in der Onlineausgabe der Frankfurter Regionalpresse nachzulesen, siehe Link


    Wie auch immer, es bleibt spannend :D

  • Eine verbandsgerichtliche Entscheidung aufgrund einer Klage seitens von Stern 1900, bei negativen Ausgang auch noch vor einem odentlichen Gericht bis zum 30.Juni?
    Da ist Skepsis angesagt! Im Übrigen, alle bestätigten Teilnehmer genießen ab 01.Juli Vertrauensschutz bezüglich zugesagter Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga für die Saison 2016/2017.


    Der Einwand ist gerechtfertigt.Vor allem der Hinweis auf den "Vertrauensschutz ab 1.Juli" ist wichtig, woraus sich also, aus meiner Sicht, diese drei Möglichkeiten ergeben (kann gern ergänzt werden):


    1.Der NOFV gibt seine beiden Fehler zu (unvollständige Auf- u. Abstiegsregel u.deren nachträgliche, u. deshalb rechtlich nicht gedeckte, Änderung v. 17.05.16), und belässt die OL bei 31 MS entsprechend der eigentlich gültigen und rechtlich
    gesicherten Auf- u. Abstiegsregel.
    Vorteil: Damit ist die Sache "klagefest"(eine Klage des SFC Stern und/oder anderer Vereine - weitere LL/VL-Vize, aber auch Straußberg oder FFO - hätten in dieser Situation m.E. sehr geringe Chancen) Die betroffenen Vereine u. Landesverbände
    hätten endlich Planungssicherheit.
    Nachteil: Schade um den vergeudeten OL-Platz bei doch noch recht zahlreichen Bewerbern. Eine schnelle Entscheidung (bis spätestens 30.06.) ist erforderlich, sonst tritt dieser "Vertrauensschutz" ein und man wäre defacto bei meiner "Möglichkeit 3".


    2.Der NOFV gibt seine beiden Fehler zu, lässt aber dem eigtl.Oberligabsteiger den nachträglich zugestanden Platz in der OL, erkennt aber auch gleichzeitig an, dass das gleiche Recht auch für zusätzliche Aufsteiger aus den Landesligen (ich schreibe absichtlich in der Mehrzahl!*) gilt!
    Vorteil: Damit würde man einer Klage höchstwahrscheinlich aus dem Wege gehen, die betroffenen Vereine u. Landesverbände hätten endlich Planungssicherheit, wenn hier nicht ewig gezögert wird.
    Nachteil: Die OL könnte sich ziemlich "aufblähen", evtl sogar zu 18'er Staffeln, die Festlegung einer hohen Absteiger-Anzahl wäre dann wohl die Folge.


    3.Der NOFV zeigt sich weiter ignorant belässt es beim jetzigen"Status Quo"(darauf läuft es wohl laut diesem FuPa-Artikel auch hinaus) und riskiert eine Klage des SFC Stern u. evtl. weiterer Vereine* (Waltersdorf, Greifswald, IMO Merseburg, Grimma/Chemie).
    Somit kommt es wohl (mindestens) zu dem von Hansestädter vermuteten Scenario.
    Vorteil: ? (darf gern ergänzt werden, mir fällt dazu erst mal nichts ein) - Die Hoffnung auf vorgesehene Staffelstärke von je 16 MS in der OL dürfte sich nur erfüllen, wenn doch niemand klagt.
    Nachteil: Die Endgültige Festlegung der Oberliga-Zusammensetzung wird sich ewig verzögern, das betrifft nicht nur die auf OL-Teilnahme hoffenden Vereine, sondern auch die Landesverbände bzw.Spielklassen bis hinunter in die KK! (Die betroffenen
    Landesverbände wären deshalb wohl gut beraten, wenn sie jetzt ähnliche Festlegungen träfen wie die von Hansestädter o.angeführten Festlegung des LFV M.-V.)
    Die Klage des SFC Stern u. evtl. weiterer Vereine (s.o.u.u.) hätte in dieser Situation, so wie ich das sehe, gute Chancen - letztendlich wäre auch hier eine "aufgeblähte" OL gut möglich!


    *Paradox wäre es, wenn sich der SFC Stern (m.E. mit Recht)
    -einerseits darauf beruft, dass die auf Basis des nachträglich in die Auf- u. Abstiegsregel eingefügten "Punkt 12" getroffene Entscheidung "verringerter Abstieg aus der OL" nicht gültig sein kann
    - andererseits der SFC Stern aber gleichzeitig auf ein "Vorrecht" vor den anderen Vizemeistern der Verbände besteht:
    Dieses "Vorrecht" würde lediglich auf dem zusammen mit "Punkt 12"verabschiedeten "Punkt 13" der ominösen Auf- u. Abstiegsregel-"Ergänzung" beruhen, also in gleicher Weise gültig, bzw. eher ungültig, sein!
    Wenn sich von den anderen "Vize" aber keiner rührt (klagt), haben diese Vereine wohl ggfs eben Pech (oder
    kein wirkliches Interesse an der OL)...hier dürfte gelten:"Jeder stirbt für sich allein"

    Wie auch immer, es bleibt spannend :D


    Ja, leider, muss man in diesem Fall wohl sagen.

  • ...Ja, leider, muss man in diesem Fall wohl sagen.

    Stimme Deinen obigen Ausführungen voll zu!


    Ergänzend in dem Zusammmenhang:
    - Laut einem Beitrag der Onlineausgabe der MOZ wurde das Insolvenzverfahren gegen den 1. FC Neubrandenburg 04 (Stand Dienstagabend immer noch nicht eröffnet, siehe "...der 1. FC Neubrandenburg (Stand Dienstagabend) sein Insolvenzverfahren noch immer nicht wie beabsichtigt eröffnet. Erst, wenn das passiert ist, stünden die Neubrandenburger als Oberliga-Absteiger definitiv fest...", siehe Link
    Mal mögliche Rechtsschritte von Stern 1900 und evtl. nächstplatzierten Oberligabewerbern aus anderen Landesverbänden wie auch bestätigten Oberligisten außen vor lassend, sind also etliche brandenburger Vereine hinsichtlich ihrer Spielklassenzugehörigkeit immer noch im Unklaren :bindagegen:

    - Den Neubrandenburger wurde eine Möglichkeit zur Teilnahme am Spielbetrieb der Verbandsliga MV in der kommenden Saison seitens des Landesverbandes bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 30. Juni zugesichert, wenn ich dessen jüngste Beschlüsse richtig verstanden haben sollte. Dort heißt es: "Sollte es bis zum 30. Juni 2016 zu einem insolvenzbedingten Abstieg eines Vereins aus einer NOFV-Spielklasse kommen, wird dieser Verein in die Verbandsliga eingestuft...",siehe Link
    Was passiert aber, sollte gegen den Verein erst nach Saisonde das IV eröffnet werden?
    Frankfurt müßte unabhängig von Begehrlichkeiten seitens Stern & Co. definitiv absteigen, verbunden mit entsprechenden Folgen für andere brandenburger Vereine.
    Der Neubrandenburger Verein spielte dann zwar erstmal weiter in der Oberliga. Aber als künftiger Absteiger in die nächste Spielklasse rückte er dann zum Ende des kommenden Spieljahres an den Schluß der Staffeltabelle. Punktspiele unter seiner Beteiligung würden auch nicht gewertet. Soweit, so klar.
    Die Aussicht auf mögliche "Pflichtfreundschaftspiele" gegen den 1.FC Neubrandeburg 04 kommende Saison ist aber für die übrigen Teilnehmer der Nordstaffel trotzdem alles andere als erfreulich!


    Ob der Verband aus seinen Fehlern lernt und endlich eine für alle Eventualitäten anwendbare Auf-und Abstiegsregelung für 2016/2017 noch vor Beginn des neuen Spieljahres erläßt? Wer weiß!
    Auch letztes Jahr gab es bereits kurz vor Saisonende (am 18.5.2015 veröffentlicht) eine Änderung der Auf- und Abstiegsregelung der NOFV-Herren-Regional-und Oberliga, siehe Link.


    Interssanterweise schaffte damals ein Oberligist mit einer Saisonbilanz von 9(!) Punkten noch auf diese Weise den Klassenerhalt. Außerdem durfte der gleiche Verband einen 2. Oberligaaufsteiger stellen. Das wurde seinerzeit von eben diesen Landesverband zuvor unter der Überschrift "„Berliner Aufstiegsknotenentwirrt" mit den Worten: "Der Tabellenzweite der Berlin-Liga steigt definitiv in die NOFV-Oberliga auf. Auch ist sicher, dass der BSV Hürtürkel in der NOFV-Oberliga verbleibt. Die anstehende Tagung des NOFV-Präsidiums wird sich zwar mit der Regionalliga und den Oberligen beschäftigen, aber der zusätzliche Aufstiegsplatz und der Klassenerhalt sind durch den Mai-Beschluss abgedeckt“...beschrieben und mit dem Hinweis zu den jeweils zwei zusätzlichen Aufsteigern in allen Spielklassen der 1./2. Herren des Landesverbandes, von der Landesliga bis zur Kreisliga C, auch ausdrücklich begrüßt, siehe Link.


    Obwohl schon damals klar sein mußte, das auch für die Zukunft Rückzüge zum Saisonende aus den verschiedensten Gründen, Insolvenzen wie auch das Fehlen von Oberligabewerbern aus einzelnen Landesverbänden niemals gänzlich auszuschließen sind, war seinerzeit von Kritik, erst recht von möglichen Beschwerden wegen verspäteter Reaktion seitens des Regionalverbandes auf diese Vorgänge seitens einzelner Vereine beim Verbandsgericht etc. zumindestens öffentlich nichts zu merken...

  • Nun ja, was soll ich sagen..........


    Hurrraaahh, Schämiiee is wieder daaa....


    Eine äußerst spannende Sachsenliga-Saison mit drei punktgleichen Mannschaften(Chemie,Kamenz,Grimma) an der Spitze, und Riesa mit nur drei Punkten Rückstand, ist zu Ende. Der letzte (auf sportlichen Weg) ermittelte Oberliga-Teilnehmer steht fest.
    Nun heißt es leider abwarten, was die Entscheidung vorm Insolvenz- Sportgericht etc. noch bringen.

  • So könnte die Oberliga nächste Saison aussehen.




    Bischofswerdaer FV 08
    VFC Plauen
    FC International Leipzig
    SSV Markranstädt
    BSG Chemie Leipzig


    VfB Germania Halberstadt
    VfL Halle 96
    SG Union Sandersdorf
    FSV Barleben
    TV Askania Bernburg
    SV 99 Merseburg


    FC Carl Zeiss Jena II
    FC Einheit Rudolstadt
    SV SCHOTT Jena
    BSG Wismut Gera


    Brandenburger SC Süd

  • Am 31.5 erhielten alle sportlich für die Saison 2016/17 qualifizierten Bewerber die Lizenz der Bundesliga und 2. Bundesliga durch den Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes.
    Außerdem wurde am 03. Juni seitens des DFB-Spielausschusses bekanntgegeben, das auch alle 20 sportlich für 2016/2017 für die 3. Liga qualifizierten Bewerber ihre Zulassung erhalten.
    Am 10. Juni 2016 wurde seitens des NOFV das Teilnehmerfeld der kommenden Regionalligasaison veröffentlicht.
    Soweit, so klar!

    Das aber am 10. Juni ebenfalls die Spielklasseneinteilung für die Oberliga inklusive mögliche Umsetzungszenarien zwischen den Staffeln bekannt gegeben wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle sportlich qualifizierten Oberligateilnehmer ermittelt waren, bleibt für mich dagegen unverständlich!


    Der Spielausschuss des Landesverband Brandenburg nahm 8 Tage später die Staffeleinteilung in seinen Spielklassen vor, siehe Link
    Für den Fall, das die Frankfurter Oberligaelf doch noch absteigen muss, wird die Brandeburgliga auf 17 Mannschaften aufgestockt. So muß wenigstens kein Aufsteiger in den Spielklassen dieses Landesverbandes mehr zittern, siehe Link
    Anders sieht das schon in Berlin aus. Noch immer steht nicht fest, ob auch Stern 1900 und in dessen Gefolge weitere Mannschaften aus niederen Spielklassen dieses Landesverbandes ebenfalls noch aufsteigen oder nicht, siehe Link


    Inzwischen ergänzte laut fupa.net Stern 1900, Vizemeister der Berlinliga, seine Beschwerde wegen des erst am 21.Juni gegen den 1. FC Neubrandenburg eröffneten Insolvenzverfahren, siehe Link
    Aber am 01. Juli beginnt bereits das neue Spieljahr. Da bleibt für eine Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichtes nicht mehr viel Zeit!
    Bin mal gespannt, was dabei herauskommt...

  • in der Beschwerdesache des SFC Stern 1900 gegen die Staffeleinteilung der NOFV-Oberliga Staffel Nord 2016/2017 (Aufstiegsregelung der NOFV-Oberliga 2015/2016 und gegen die vom Präsidium des NOFV am 10.06.2016 bestätigte Staffeleinteilung der NOFV-Oberliga Staffel Nord 2016/2017):


    Die Beschwerde des Vereins wurde zurückgewiesen!


    siehe Link

  • Ohne jegliche Begründung, sehr transparent, dieser NOFV. Bin mal gespannt, ob die Sterner das jetzt weiter durchziehen.


    Laut der FuWo vom letzten Montag (Seite 13) wurden in dem zehnseitigen Urteil sämtliche Beschwerden und Anträge zurückgewiesen.
    Nicht ausdrücklich vorgesehen sei, das der freigewordene sechste Aufstiegsplatz im Landes im "Sechser-Pool der Landesverbände" bleibt. Denn ein solcher existiert gar nicht. Zusätzliche Aufsteiger aus den Landesverbänden (wie zur Saison 2012/2013 und zur Saison 2015/2016) war für die gerade zu Ende gegangene Saison nicht vorgesehen.
    Damit profitierte der FC Strausberg als Drittletzter der Nordstaffel vom Thüringer Aufstiegsverzicht.


    Zu der Auffassung, das im Falle des 1.FC Neubrandenburg das Insolvenzverfahren erst nach der Staffeleinteilung eröffnet wurde und demzufolge der erste Oberligaabsteiger 2016/2017 wäre, heißt es im Urteil laut FuWo: "Hier irrt der Verein", da die Neubrandenburger nie eine Erklärung abgegeben hätten, sich aus der Oberliga zurückzuziehen.
    Durch das eröffnete Insolvenzverfahren gilt der Verein automatisch als Zwangsabsteiger, wovon wiederum der 1.FC Frankfurt/Oder. profitiert.


    Abschließend wird in dem Artikel darauf hingewiesen, das diese Saison unabhängig von freiwilligen Rückzügen die Tabellenletzten beider Staffeln absteigen müssen. Dies wird als Reaktion seitens des Verbandes auf die Tatsache gewertert, das aufgrund mehrerer Rückzüge 2014/2015 der Tabellenletzter der Nordstaffel mit lediglich 9 Punkten in der Oberliga bleiben konnte.

  • Das ist doch schwammiger als je zuvor.
    Wird auch wieder lustig, wenn am Ende der Saison zwei Clubs zurückziehen, aber nicht Letzter werden. Nach den vorangegangenen Saisons ja durchaus nicht ganz auszuschließen.

    Die Rückzüge der letzten beiden Jahre (2015: FC Erzgebirge Aue II, Dynamo Dresden II und Chemnitzer FC II/ 2016: FC Energie Cottbus II, Rot-Weiß Erfurt II und FC Eisenach kamen mit Ausnahme des Tabellenschlußlichtes der Südstaffel 2015/2016 aus dem Kreis der Reservemannschaften. Die Anzahl der Reservemannschaften hat sich inzwischen auf eine pro Oberligastaffel reduziert, sodas zumindestens eine größere Anzahl von Rückzügen aus diesem Kreis von Oberligisten nicht mehr zu erwarten ist...


    P.S. Laut Berliner FuWo verzichtet Stern 1900 auf Klage vor Gericht.

  • Ich habe diesen "Beschluss des NOFV-Verbandsgerichts zum Az.09-2015/2016" vom 30.06.2016 gelesen und komme zu folgender Ansicht:
    Dem Verbandsgericht des NOFV fiel es m.E. aus folgenden Gründen relativ leicht, die Beschlüsse seines Spielausschusses bzw. Präsidiums als rechtmäßig zudeklarieren:
    Zum einen war der Spagat des SFC Stern 1900, aus der ursprünglichen Auf- und Abstiegsregel zu deuten, dass eigentlich ihm der letztlich an den 1.FC Frankfurt gegangene Oberliga-Platz zusteht, eindeutig zu groß und die Forderung nach einem direkten Tausch tatsächlich auch unzutreffend. Zum Anderen hat der SFC Stern sein Anliegen mit überflüssigen Forderungen (abgeleitet aus dem Insolvenzverfahren des 1.FC Neubrandenburg) verwässert, da diese den Verein SFC Stern gar nicht selbst betrafen.
    In diesen Punkten hatte das Verbandsgericht somit leider die Gelegenheit, seine berechtigten Argumente ("Mangel an Rechtschutzbedürfnis" und "Irrtum in der Rechtsfolge") ausführlich darzulegen und damit gleichzeitig die sehr fragwürdigen Äußerungen zu m.E. unberechtigten Maßnahmen zu übertünchen:


    Etwas seltsam ist für mich erst einmal, wie Spielausschuss/ Präsidium und letztlich das Verbandsgericht mit dem Einspruch zu "Ziffer 6 der Auf-und Abstiegsregel" (Aufstieg aus den Landesverbänden) umgehen:" Denn dort fehlt zu der vorhandenen Formulierung der "nächstplatzierten aufstiegsberechtigten Vereine" aus den Landesspielklassen die zusätzlichen Formulierung bzw. Vervollständigung "die Vereine desselben Landesverbandes".


    Das Verbandsgericht gesteht dem SFC Stern diese Feststellung zu, begründet danach jedoch ausführlich, warum es darauf gar nicht ankäme. Es folgt eine wikepedia-artige Abhandlung zu Historie und organisationtechnischen Aufbau der NOFV-Oberliga, Verweise auf die SPO usw., aus dem hergeleitet wird, dass einem zweiten Verein eines Landesverbandes schlichtweg kein Aufstiegsrecht zusteht, auch wenn, wie im konkret vorliegenden Fall, nur fünf der sechs Landesmeister die Oberliga-Zulassung beantragten und als Aufsteiger ermittelt wurden.
    Diese Sichtweise kann man im jetzigen "Status Quo" gerade so akzeptieren, aber es wird durch das Verbandsgericht anderseits mit keiner Silbe darauf eingegangen, dass die gleichen Bestimmungen und aktuellen Auf- und Abstiegsregeln (Punkt 7!) einen verringerten Abstieg aus o.g. Anlass ebenfalls nicht vorsehen.
    Folgt man der Interpretation des Spielausschuss/Präsidium, muss man also feststellen, das nach bis dahin geltender Auf- und Abstiegsregel nur 31 Mannschaften statt der vorgesehenen 32 Mannschaften für die Oberliga-Saison 2016/17 qualifiziert waren! Untermauert wir das durch die Ergänzung zur "Auf- und Abstiegsregel" vom 17.05.2016, für die es sonst gar keinen Anlass gegeben hätte. Diese Sichtweise wird durch das Verbandsgericht in seinem Beschluss auch vollauf bestätigt.
    Hier nun beginnt aber die haarstäubende Rechtfertigung dieser Ergänzung vom 17.05.2016, in deren Folge es zum verringerten Abstieg, letzlich zugunsten des 1.FC Frankfurt, kam. Die Rechtmäßigkeit dieser Ergänzung hatte der SFC Stern in seiner Beschwerde ebenfalls in Abrede gestellt, (Zitat) "da besondere Ereignisse i.S. der Ziffer 11 der Auf- und Abstiegsregelungen nicht vorlagen..." -
    Dazu als Entgegnung das Zitat aus dem Beschluss des Verbandsgerichts vom 30.06.2016:"Nach Auffassung des Verbandsgerichts war das Präsidium des NOFV auf Grund der zum 17.05.2016 bekannten Rückzüge bzw. der Nichtmeldung..., des anhängigen Insolvenzverfahrens des 1.FC Neubrandenburg sowie der erstmaligen Nichtmeldung eines Aufsteigers aus dem Thüringer Fußball-Verband unter Anwendung der in Ziffer 11 der Auf- und Abstiegsregelungen für ddas Spieljahr 2015/2016 geregelten Ermächtigungsgrundlage legitimiert, am 17.05.2016 die Auf- und Abstiegsregelung der Herren-Oberliga für das Spieljahr 2015/2016 zu ergänzen."
    Nun, zuerst muss man mal bemerken, dass Rückzüge, Nichtmeldungen(von OL-Vereinen) und Insolvenzverfahren mit dieser Sache gar nichts zu tun haben, sie sind in der bestehenden Auf- und Abstiegsregel bzw. SPO bereits geregelt und haben keinen Einfluss auf den konkreten Sachverhalt.
    Tatsächlichen Anlass zur Ergänzung vom 17.05.2016 gibt jedoch nur die "erstmalige Nichtmeldung eines Aufsteigers aus dem Thüringer Fußball-Verband".
    Dann wird an anderer Stelle in dem Beschluss des Verbandgerichts behauptet, dass die Ergänzungen "...am 17.05.2016 unter Hinweis auf Ziffer 11 der Auf- und Abstiegsregelungen der Herren-Oberliga 2015/2016..." durch das Präsidium beschlossen wurden.
    Das ist gelogen, diesen Hinweis gab es nachweislich nicht, wie man auf der Homepage des NOFV nachlesen kann!
    Das Entscheidende zu dieser Ziffer 11 ist aber außerdem: Es müssen Ereignisse vorliegen, die "...bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten,..." !!!
    Unglaublich aber wahr, das Präsidium des NOFV nimmt also für sich in Anspruch ( nun durch das Verbandsgericht legitimiert), dass sie gar nicht wissen konnten, dass durch die Nichtmeldung aller Vereine eines Landesverbandes ein veringerter Aufstieg entstehen würde und deshalb eine entsprechende Regelung in der ursprünglichen und fristgemäßen Auf- und Abstiegsregel fehlt.
    Die Ausmaße dieser Scheuklappen sind nicht zu überbieten!
    In anderen Regionalverbänden, ja sogar in untergeordneten Verbänden des NOFV gibt es seit Jahren Regelungen für diesen imaginären und kongruenten Fall! Der SFV z.B. hat in seinen Auf- und Abstiegsregelungen längst konkrete Festlegung für parallele Ereignisse getroffen. Wie kann man da noch von einem "Ereignis, das nicht berücksichtigt werden konnte" sprechen?
    Weiterhin muss man sich fragen, ob dem Spielausschuss des NOFV jegliche vorrausschauende Denkweise abhanden gekommen war: Erst in der letzten Saison stand Thüringens Landesverband fast ohne Aufsteiger da. Wismut Gera hatte sich 2015 als einziger Verein Thüringens für die Oberliga beworben, dabei aber erklärt, nur als Meister das Aufstiegsrecht wahrzunehmen. Als "Vize" mussten sie dann nachträglich zum Aufstieg fast genötigt oder gebettelt werden. Der NOFV war also bereits vor einem Jahr wochenlang mit der konkreten Möglichkeit konfrontiert, dass aus einem Landesverband gar kein Aufsteiger kommen könnte! In der abgelaufenen Saison der Thüringer Verbandsliga waren logischerweise nur noch Mannschaften am Start, die sich zuvor n i c h t für die Oberliga beworben hatten. Und trotzdem war die gleiche Handlung aller Thüringer Vereine in dieser Frage für "die Organe des NOFV" nicht zu berücksichtigen ???


    Fazit:
    Meines Erachtens beging das Präsidium des NOFV mit der "Ergänzung zur Auf- und Abstiegsregel vom 17.05.2016" einen klaren Verstoß gegen die Spielordung des NOFV, die eindeutig vorsieht, dass Auf- und Abstiegsregelungen vor Beginn der Saison festzustehen haben. Das Verbandsgericht hätte erkennen müssen, das es weder für einen zusätzlichen Aufstieg, noch für einen verringerten Abstieg eine rechtliche Grundlage gibt, tatsächlich hätte es feststellen müssen, dass das Präsidium die Ergänzung der Auf- und Abstiegsregelungen vom 17.05.2016 nicht hätte beschließen dürfen - aus den beiden oben genannten sachlichen Gründen und aus formellen Gründen (Nichtnennung der Ermächtigungsgrundlage bei der Veröffentlichung).
    Somit entstehen mehrere gleichberechtigte Anwärter auf den trotzdem vergebenen 32.Oberliga-Platz in der Saison 2016/17:
    Der "beste" Absteiger (1.FC Frankfurt) und die "besten Nichtaufsteiger" (alle Verbands-/Landesliga "Vize", sofern für die Oberliga beworben). Von diesen hat nur der SFC Stern 1900 seine Ansprüche geltend gemacht.
    Da zum Termin der Verbandsentscheidung (bzw. zu dessen Bekanntgabe am 01.07.2016) bereits ein "Vertrauensschutz" für den eigentlich unrechtmäßig in die Oberliga eingeordneten 1.FC Frankfurt bestand und seine Oberliga-Teilnahme nicht mehr rückgängig zu machen war, hätte der gleichberechtigte SFC Stern als 17. Mannschaft einer Oberliga-Staffel zugeordnet werden müssen!


    Dem Verfahrensantrag des SFC Stern auf eine mündliche Durchführung des Verfahrens wurde übrigens nicht stattgegeben, man denke sich seinen Teil.