DFL und DFB arbeiten weiter hartnäckig daran, um die Stadien von den Fans zu befreien und Platz zu schaffen für ein neues, zahlungskräftigeres Event-Publikum. Dazu wird gerade an einem Papier mit dem Titel „Sicheres Stadionerlebnis“ gewerkelt, dass im Dezember von den Clubs ratifiziert werden soll. Da steht dann z.B. sowas drin:
„Wenn andere Maßnahmen nicht zu der Lösung der Problematik führen, sollen weitere Handlungsmöglichkeiten wie die Verbesserung der infrastrukturellen Möglichkeiten für eine angemessene Personen-Körperkontrolle in den notwendigen Stadionsektoren (z.B. Errichtung von Containern statt wie z.T. bisher Zelte) zur Verfügung stehen, um etwaige Vollkontrollen zügig und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durchzuführen.“
Was bedeutet, dass wenn der Ordnungsdienst es möchte, sich Fan komplett entkleiden darf, um zu beweisen, dass in keiner Körperöffnung ein Pyro steckt. Ich erinnere da an unser Grundgesetz, in Artikel 1, Absatz 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Zum Papier geht es hier lang: https://dl.dropbox.com/s/b0tek…g_27%2009%202012.pdf?dl=1