Papier ist geduldig, oder?
Eigentlich nicht, wie Punktabzüge und Lizenzentüge in der Vergangenheit beweisen.
"5. Bei wesentlichen Verstößen gegen die übernommenen Verpflichtungen erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis damit, dass der DFB berechtigt ist, eine auf dieser Vereinbarung beruhende Vertragsstrafe gegen den Verein festzusetzen, die jedoch nicht objektiv unbillig sein darf; es gilt § 315 BGB. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Sachverhaltsermittlung und die Festsetzung der Vertragsstrafe durch den DFBSpielausschuss erfolgen.
Als Vertragsstrafen werden vereinbart: Verwarnung, befristete Sperre des Bewerbers bis zu höchstens 2 Monaten, Aberkennung von Punkten, Platzsperre, Geldstrafe bis zur Höhe von € 250.000,-- sowie Entzug der Zulassung. Die Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. Die Vertragsstrafe soll der Schwere des Verstoßes angemessen und geeignet sein, künftig die Einhaltung der Vertragspflichten sicherzustellen...
Aus der "Erklärung zur Bewerbung um die Zulassung zur Regionalliga", Punkt 5, Stand November 2007"
Stellt sich nur die Frage, ob hier überhaupt ein Verstoß gegen den Zulassungsvertrag vorliegt oder nicht.
Wobei eine Vertragstrafe von bis 250.000 € (Stand 2007 - siehe Link - PDF-Dokument Seite 4) bei einem finanziell ohnehin nicht gerade "auf Rosen gebetteten" Verein IMHO eher kontraproduktiv ist.