Red Bull steigt in Leipzig ein

  • Da ja nun Borea und Boreas nicht der richtige Vergleich war, werfe ich mal den SV Schott Jena in den Raum, früher in der DDR Liga auch bekannt als Jenaer Glaswerke. Die hatten bis letztes Jahr auch Schott als Trikotsponsor. Schott ist dort sicherlich nicht alleiniger Geldgeber.


  • PS bevor hier wieder Gegenargumente kommen, RB kann doch nicht für die lok-, Dynamo- oder Jena-Fans: Meine Argumentation gegen RB führe ich ausschließlich aus Sicht der kleinen Vereine wie dem toten SSV Markranstädt, dem SC Borea Dresden und Hunderten anderen! Schließlich bin ich, genau wie z.B. matek, jede Woche auf den Fußballplätzen in der "Provinz" unterwegs!


    Auch aus dieser Sicht ist das nicht die Schuld von RB, sondern die der Kriminellen, die Gewalt ankündigen, weil irgendwas nicht in die Hohlbirnen reingeht.


  • Nur handelt es sich im aktuellen Fall nicht um ein normales Sponsoring, sondern hier wird ein Verein direkt von einem Unternehmen gesteuert. Dieser Verein ist dadurch nicht mehr eigenständig, sondern nur noch Teil einer Marketingkampagne.


    Was gerne vergessen wird, der SSV Markranstädt war auch vorher nicht der basisdemokratisch gesteuerte Verein. Da gab's einen großen Geldgeber, Nußbaum. Da hatte zuerst Nußbaum das sagen, dann lange nichts, dann nochmal Nußbaum und dann war Schluß.


    Und da ist RB/Markranstädt nicht alleine. Meuselwitz hängt nur am Tropf von bluechip, wie früher Schönberg an dem von Palmberg. Der Sv Schott Jena ändert sogar regelmäßig alle 2-3 Jahre seine Vereinsbezeichnung, wenn es mal wieder eine Umfirmierung bei Glaswerk/Schott gegeben hat.


    In den unterklassigen Vereinen oberhalb der Kreisebene ist es sogar üblich, "den einen Sponsor" zu haben. Der entscheidet in der Regel dann auch. Wird der verprellt, hat keine Lust mehr oder kann nicht mehr, ist es meist auch mit der sportlichen Herrlichkeit zu Ende. Dieses Jahr gab es bspw. keine sportlichen Absteiger aus der Thüringenliga, weil Geisa aus diesem Grund zu Saisonbeginn, Steinach am Saisonende zurückgezogen hat. Weida, seit letztem Jahr mit dem Problem behaftet, hält tapfer durch und spielt mit einer besseren Juniorenmannschaft, holt sich beinahe regelmäßig zweistellige Schlappen ab (wollte aber unbedingt drin bleiben, um die Liga zu sichern und ab nächstes Jahr wenigstens Landesklasse zu spielen, nicht in die neue Regionalklasse abzurutschen).


    Wo bitte gibt's das noch (außer vielleicht in den tiefsten Kreisklassen), das wirklich die Vereinsmitglieder entscheiden?



    Genau dies haben DFB-Funktionäre bereits angeprangert, da in diesem Fall die 50+1-Regelung unterwandert wird. Auch der SFV hat zugegeben, wegen des vielen Geldes und der Chance auf einen Erstligaverein in Sachsen beide Augen zugedrückt zu haben. Das dürfte für jeden ordentlich arbeitenden Verein ein Schlag ins Gesicht gewesen sein.


    Wenn das die Funktionäre so gesagt haben, erzählen sie aber tüchtigen Blödsinn. Eine 50+1-Regelung für Vereine gibt es nicht, da man Anteile nur an Kapitalgesellschaften, nicht aber an eV's erwerben kann. Die Regelung besagt nur, daß die Vereine, wenn sie eine Kapitalgesellschaft in den Spielbetrieb schicken, an dieser die Mehrheit ("50+1") haben müssen. Was in den Vereinen selbst los ist, ist völlig schnuppe.


  • Genau dies haben DFB-Funktionäre bereits angeprangert, da in diesem Fall die 50+1-Regelung unterwandert wird. Auch der SFV hat zugegeben, wegen des vielen Geldes und der Chance auf einen Erstligaverein in Sachsen beide Augen zugedrückt zu haben. Das dürfte für jeden ordentlich arbeitenden Verein ein Schlag ins Gesicht gewesen sein.


    Wenn das die Funktionäre so gesagt haben, erzählen sie aber tüchtigen Blödsinn. Eine 50+1-Regelung für Vereine gibt es nicht, da man Anteile nur an Kapitalgesellschaften, nicht aber an eV's erwerben kann. Die Regelung besagt nur, daß die Vereine, wenn sie eine Kapitalgesellschaft in den Spielbetrieb schicken, an dieser die Mehrheit ("50+1") haben müssen. Was in den Vereinen selbst los ist, ist völlig schnuppe.[/quote]




    So ist es genau richtig! Gilt nur Kapitalgesellschaften. - Bei wievielen Vereinen ist denn der große Geldgeber auch gleichzeitig Präsi/Vorsitzender und entscheidet direkt, was mit seinem Geld gemacht wird?

  • Wo bitte gibt's das noch (außer vielleicht in den tiefsten Kreisklassen), das wirklich die Vereinsmitglieder entscheiden?


    Dank der Mitgliederversammlungen kann ich bei meinem Verein mitentscheiden, wer den Verein führen soll und wer eben nicht. Und wir spielen nicht in der Kreisklasse.



    Wenn das die Funktionäre so gesagt haben, erzählen sie aber tüchtigen Blödsinn. Eine 50+1-Regelung für Vereine gibt es nicht, da man Anteile nur an Kapitalgesellschaften, nicht aber an eV's erwerben kann. Die Regelung besagt nur, daß die Vereine, wenn sie eine Kapitalgesellschaft in den Spielbetrieb schicken, an dieser die Mehrheit ("50+1") haben müssen. Was in den Vereinen selbst los ist, ist völlig schnuppe.


    Die 50+1-Regelung soll verhindern, dass Investoren oder Unternehmen einen Verein steuern. Daher wurde im Zusammenhang mit den Dosen diese Formulierung getroffen, da der Verein so aufgebaut wurde, dass die Dosen das alleinige Sagen haben und dies sich auch nicht in absehbarer Zeit ändern wird, da in den Verein niemand eintreten darf.

  • natürlich weiß er das genau... steht ja alles auf ultraseriösen ultraseiten im internet - und wenn die das sagen, muss das so sein... :D


    ultraseiten? Warum soll das auf einer Ultra' Seite gestanden haben? Stand in irgend einer "seriösen" Leipziger Zeizung.


    Ich kann mir aber irgendwie vorstellen, dass du selber in diesem Fanclub "L.E. Bulls" bist? Is ja ein Studenten Fanclub. Aber wenn man als Student noch ein paar Euro dazu verdienen kann, macht man das mal. Gelle?

  • Eingetragener Verein und nicht selbstständig ist schon mal ein Widerspruch in sich.


    Es ist aber sehr naiv zu glauben, dass der Verein frei und unabhängig entscheiden darf. Dieser wird direkt aus der Firmenzentrale der Dosen gesteuert. Man hat den Verein mit den eigenen Leuten besetzt und gegen Neueintritte abgesichert, so kann man nach Belieben schalten und walten.


    ..., dass trotz achtwöchiger Halleluja-Presse plötzlich Gegenwind kommt!


    Wobei die Jubel-Presse gekauft ist. Früher hat die Partei entschieden, über was und in welcher Form berichtet wird, heute sind es die Unternehmen, die über Anzeigen das meiste Geld einbringen. Der Glaubwürdigkeit der Zeitungen hat das mit Sicherheit nicht geholfen...


    Aber insgesamt ist meine Meinung für das Projekt "Dosen Leipzig in die Bundesliga" eh nicht interessant. Die werden ihr Ding durchziehen und ich werde mich weiterhin vor allem für den Amateurfußball interessieren. Wir werden uns nur eine Saison sehen, nämlich in der, in der die Dosen an meinem Verein vorbeiziehen, danach habe ich meine Ruhe...

  • Wo bitte gibt's das noch (außer vielleicht in den tiefsten Kreisklassen), das wirklich die Vereinsmitglieder entscheiden?


    Ich strecke mal ganz vorsichtig meinen Finger in die Höhe. :halloatall: Bei Dynamo haben die Mitglieder schon (noch) sehr viel Macht. Unter anderem ging die Zurückbenennung vom "1. FC" in "SG" von den Mitgliedern aus und lag in deren Händen. Auch das Darlehen der Stadt, was mit Satzungsänderungen einher ging, hing am seidenen Faden, an den Mitgliedern. Ich kenne zwar die Lage bei anderen Vereinen nicht, aber bei den Kapitalgesellschaften hat man ja, den Verein betreffend, maximal im Nachwuchsbereich noch etwas zu entscheiden. Von daher ist mir auch schleierhaft, wo die ganzen Mi(e)tglieder dort herkommen. Offenbar haben die im Westen doch noch zuviel Geld.


  • Dank der Mitgliederversammlungen kann ich bei meinem Verein mitentscheiden, wer den Verein führen soll und wer eben nicht. Und wir spielen nicht in der Kreisklasse.


    Ja, theoretisch. Wie die Praxis aussieht, wissen wir beide.



    Die 50+1-Regelung soll verhindern, dass Investoren oder Unternehmen einen Verein steuern. Daher wurde im Zusammenhang mit den Dosen diese Formulierung getroffen, da der Verein so aufgebaut wurde, dass die Dosen das alleinige Sagen haben und dies sich auch nicht in absehbarer Zeit ändern wird, da in den Verein niemand eintreten darf.


    Nochmal, die 50+1-Regelung nimmt auf Vereinsstrukturen überhaupt keinen Bezug, sondern nur auf die ausgelagerten Kapitalgesellschaften (Tochtergesellschaften) der Lizenzvereine. Ansonsten unterliegen Vereine dem deutschen Vereinsrecht. Man braucht mindestens 7 Mitglieder und muß keine neuen aufnehmen. Genau das passiert bei RBL.


    Hier die entsprechende Regel, die es wortgleich im DFL-Statut gibt:
    § 16c DFB-Satzung
    Mitgliedschaft im Ligaverband
    1. Vereine der Lizenzligen bzw. Kapitalgesellschaften mit den in sie ausgegliederten
    Lizenzspielerabteilungen bzw. weiteren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
    erwerben die Mitgliedschaft im Ligaverband mit Erteilung
    der Lizenz durch den Ligaverband.
    2. Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit
    die Mitgliedschaft im Ligaverband erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich
    an ihr beteiligt ist, der über eine eigene Fußballabteilung verfügt und der im
    Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die
    Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist.
    Der Verein („Mutterverein“) ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt
    („Tochtergesellschaft“), wenn er über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich
    mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der
    Anteilseigner verfügt. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der
    Mutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung
    des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des
    Muttervereins von weniger als 50 %, wenn auf andere Weise sichergestellt
    ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat, wie ein an der Tochtergesellschaft
    mehrheitlich beteiligter Gesellschafter. Dies setzt insbesondere
    voraus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs-
    und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.
    Lizenzvereine und Tochtergesellschaften dürfen weder unmittelbar noch
    mittelbar an anderen Tochtergesellschaften der Lizenzligen, der 3. Liga
    oder der Regionalliga beteiligt sein; dies gilt für die Mitglieder von Organen
    der Tochtergesellschaften bzw. der Lizenzvereine mit Ausnahme des
    jeweiligen Muttervereins entsprechend. Als mittelbare Beteiligung der
    Tochtergesellschaft gilt auch die Beteiligung ihres Muttervereins an
    anderen Tochtergesellschaften.
    Lizenzvereine und Tochtergesellschaften (Lizenznehmer), die Aufgaben der
    Vermarktung auf eine andere Gesellschaft (Vermarktungsgesellschaft)
    übertragen, müssen an dieser Vermarktungsgesellschaft dann mehrheitlich
    beteiligt sein, wenn diese selbst Verträge über die Vermarktung des Lizenznehmers
    im eigenen Namen oder im Namen des Lizenznehmers schließt.
    Dies gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen
    dem Lizenznehmer und der Vermarktungsgesellschaft ergibt, dass der
    Lizenznehmer den jeweiligen Vertragsabschlüssen im Bereich der Werbung,
    des Sponsorings, der Fernseh-, Hörfunk- und Online-Rechte sowie
    der Überlassung von Nutzungsrechten vorab zustimmen muss. Bei
    Tochtergesellschaften der Lizenzligen genügt auch eine mehrheitliche
    Beteiligung des Muttervereins an der Vermarktungsgesellschaft.
    Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des
    Muttervereins nur in Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr
    als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins
    ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet das Präsidium
    des DFB auf Antrag des Ligaverbandes.
    Dies setzt voraus, dass das Wirtschaftsunternehmen in Zukunft den
    Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert sowie die Anteile
    an der Tochtergesellschaft nicht weiterveräußert bzw. nur an den Mutterverein
    kostenlos rückübereignet. Im Falle einer Weiterveräußerung entgegen
    dem satzungsrechtlichen Verbot bzw. der Weigerung zur kostenlosen
    Rückübereignung hat dies Lizenzentzug für die Tochtergesellschaft zur
    Folge. Mutterverein und Tochtergesellschaft können nicht gleichzeitig eine
    Lizenz besitzen.

    Quelle: www.dfb.de -> Satzung

  • Ich strecke mal ganz vorsichtig meinen Finger in die Höhe. :halloatall: Bei Dynamo haben die Mitglieder schon (noch) sehr viel Macht. Unter anderem ging die Zurückbenennung vom "1. FC" in "SG" von den Mitgliedern aus und lag in deren Händen. Auch das Darlehen der Stadt, was mit Satzungsänderungen einher ging, hing am seidenen Faden, an den Mitgliedern. Ich kenne zwar die Lage bei anderen Vereinen nicht, aber bei den Kapitalgesellschaften hat man ja, den Verein betreffend, maximal im Nachwuchsbereich noch etwas zu entscheiden. Von daher ist mir auch schleierhaft, wo die ganzen Mi(e)tglieder dort herkommen. Offenbar haben die im Westen doch noch zuviel Geld.


    dann musst du aber auch dazu sagen, wie "begeistert" die dynamo-führung regelmäßig über ihre meinungsfreudige fanschar ist. anderes beispiel wäre auch der hsv, bei dem die supporters fast jedes jahr versuchen, die vereinsführung abzusägen.


    red bull ist da wenigstens ehrlich: die geben ja ganz offen zu, dass die aktuelle konstruktion der vereinsneugründung mit ausgesuchtem mitgliederkreis genau deswegen existiert, damit das unternehmen nicht rausgedrängt oder rausgekauft werden kann. überleg mal, jeder könnte morgen stimmberechtigtes mitglied werden, dann löst sich der vereis zur aomv in 3 monaten auf... würdest du auch nicht wollen, wenn (natürlich hypotetisch) dynamo auf diesem weg gekapert würde.


    und lieber hausmeister: stand meine "mitgliedschaft" beim gekauften fanclub auch in der zeitung? (im übrigen würde mich sehr interessieren wann das wo stand - das meine ich ernst! denn WENN es so wäre, ich glaub kaum, dass rb sowas freiwillig verrät)


    ich ein RB-fan oder gar fanclub-mitglied... wenn du wüßtest... :rofl:

  • dann musst du aber auch dazu sagen, wie "begeistert" die dynamo-führung regelmäßig über ihre meinungsfreudige fanschar ist. anderes beispiel wäre auch der hsv, bei dem die supporters fast jedes jahr versuchen, die vereinsführung abzusägen.


    Lohsi: Ist doch vollkommen Wurst, ob die Führung begeistert ist oder nicht. In DD (wie z.B. auch in Cottbus und bei etl. anderen Vereinen) wird das Präsidium durch das höchste Organ des Vereins (die Mitgliederversammlung) bestellt und hat dann auch in deren Sinn zu handeln. Wenn was nicht passt, muss gegengesteuert werden.

  • Lohsi: Ist doch vollkommen Wurst, ob die Führung begeistert ist oder nicht. In DD (wie z.B. auch in Cottbus und bei etl. anderen Vereinen) wird das Präsidium durch das höchste Organ des Vereins (die Mitgliederversammlung) bestellt und hat dann auch in deren Sinn zu handeln. Wenn was nicht passt, muss gegengesteuert werden.



    Nur ist dazu zu sagen, daß die Direktwahl des Präsidiums durch die MV als höchstes Organ des Vereins nur bei Vereinen empfehlenswert ist , die entweder eine überschaubare Mitgliederzahl haben oder es sich um reine Fussballvereine handelt. Handelt es sich um grössere Mehrspartenverein, will jede Sportabteilung in den entsprechenden Gremien auch vertreten sein. Deswegen gibt es bei vielen grösseren Vereinen auch ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium, der das (operativ handelnde) Präsidium bestellt.


  • Ja, theoretisch. Wie die Praxis aussieht, wissen wir beide.


    Es ist schon eine ziemliche unterstellung, die nicht mit der Realität übereinstimmt. In meinem Verein haben die Mitglieder einen ungeheuren Einfluss und es wird dazu auch ständig über alles was im Verein passiert, öffentlich lammentiert und kritisiert. Manchmal auch etwas zu heftig, aber so ist das eben bei uns.


    Natürlich wird nicht bei jedem Transfer oder bei jedem Sponsorenvertrag jedes der 5.800 Mitglieder gefragt, aber dafür gibt es die Mitgliederversammlung, auf der sich die Vereinsführung hinterfragen lassen muss und am Ende wird von den Mitgliedern das Kontrollgremium gewählt, dass die Interessen der Mitglieder durchsetzt. Und wenn Geldgeber in unserem Verein zu viel Einfluss haben wollen, dann werden diese gekickt. Dies ist z.B. vor ein paar Jahren trotz großer finanzieller Probleme mit "East & West" geschehen, die über das Sponsoring hinaus gerne Einfluss auf Entscheidungen nehmen wollten.


    Und auch in anderen Vereinen funktioniert dies wunderbar, wie das bereits gebrachte Beispiel von Dynamo Dresden beweist. Gegen den Willen der Vereinsführung wurde damals von den Mitgliedern der Vereinsname geändert, weil eben in jedem Verein die Mitgliederversammlung das höchste Organ ist. Und wenn Du in Deinem Verein das Gefühl hast, dass Deine Interesse nicht gewahrt werden, würde ich dies auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Sprache bringen. Heutzutage darf man dies zum Glück.


    Nochmal, die 50+1-Regelung nimmt auf Vereinsstrukturen überhaupt keinen Bezug, sondern nur auf die ausgelagerten Kapitalgesellschaften (Tochtergesellschaften) der Lizenzvereine.


    Dann gehe ich auf die Aussage genauer ein. Es ging darum, dass auch die Dosen ab der dritten Liga mit einer Kapitalgesellschaft antreten werden und dann 49 Prozent direkt von den Dosen und 51 Prozent von dem von den Dosen gesteuerten Verein gehalten werden. Damit würde dann die 50+1-Regelung unterwandert werden, die eigentlich verhindern soll, dass ein einzelnes Unternehmen oder eine einzelne Person einen Fußballclub steuern kann. Denn auch in den Kapitalgesellschaften soll eigentlich der Mitgliederversammlung des Stammvereins die meiste Macht gehören. Das klappt natürlich nicht mehr, wenn der Stammverein nur aus sieben Vertretern besteht, die dem Unternehmen angehören, dem die restlichen Anteile gehören und eine Aufnahme weiterer Mitglieder verhindert wird. Wenn das jetzt so durchgeht, dann kann die 50+1-Regelung auch gleich gekippt werden.

  • Nur ist dazu zu sagen, daß die Direktwahl des Präsidiums durch die MV als höchstes Organ des Vereins nur bei Vereinen empfehlenswert ist , die entweder eine überschaubare Mitgliederzahl haben oder es sich um reine Fussballvereine handelt. Handelt es sich um grössere Mehrspartenverein, will jede Sportabteilung in den entsprechenden Gremien auch vertreten sein. Deswegen gibt es bei vielen grösseren Vereinen auch ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium, der das (operativ handelnde) Präsidium bestellt.


    Es geht ja im Prinzip darum, dass so oder so die MV das höchste Organ ist oder bleibt. In Cottbus wählt die MV auch den Verwaltungsrat, welcher das Präsidium bestellt. Aber Misstrauensanträge sind jederzeit möglich, da eben die MV das höchste Organ ist. Und hier haben wir einer Ausgliederung in der Form den Riegel vorgeschoben, dass Satzungsänderungen eine 3/4- Mehrheit brauchen...