Regelfrage des Tages (22.08.08)

  • Nach einem Zweikampf an der Strafraumgrenze kommen Verteidiger und Angreifer zu Fall. Der SR pfeift nicht, da er kein Vergehen wahrgenommen hatte. Da der Verteidiger jedoch anderer Ansicht und verärgert ist, nimmt er nun knapp außerhalb des Strafraumes im Liegen den Ball in die Hand und wirft diesen dem Angreifer, der sich knapp innerhalb des Strafraumes befindet, ins Gesicht. Wie hat der Schiedsrichter nun zu entscheiden?


    Gruß
    Uwius ;)

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -

  • :rotekarte: ganz klar für den Verteidiger
    Aber der Herr Klugpups (also ich) behaupte, das erste Vergehen findet ausserhalb des Strafraumes statt, nämlich das absichtliche Handspiel und deshalb sage ich gibt´s direkten Freistoss dort wo der Rotsünder den Ball in die Pfoten genommen hat.

    Wir waren in dieser Szene in Unterzahl - 2 gegen 2 (Frank Rost)

  • Natürlich verhält sich der Verteidiger unsportlich, wenn er den Ball in die Hand nimmt.Danach spielt er aber gewaltsam (Tätlichkeit) gegen den Stürmer,indem er ein Wurfvergehen tätigt.Hier ist der Tatort,wo getroffen wird oder getroffen werden sollte.Demnach im Strafraum,
    wo der Stürmer sich befindet.Das schwerere der beiden Vergehen wird geahndet - die Tätlichkeit.Daraus folgt: Pfiff, :rotekarte: ,Strafstoß. :schal3:

  • Natürlich verhält sich der Verteidiger unsportlich, wenn er den Ball in die Hand nimmt.Danach spielt er aber gewaltsam (Tätlichkeit) gegen den Stürmer,indem er ein Wurfvergehen tätigt.Hier ist der Tatort,wo getroffen wird oder getroffen werden sollte.Demnach im Strafraum,
    wo der Stürmer sich befindet.Das schwerere der beiden Vergehen wird geahndet - die Tätlichkeit.Daraus folgt: Pfiff, :rotekarte: ,Strafstoß. :schal3:

    klingt logisch

  • Also ich würde dem "Klugpups" Recht geben:
    Bei Vergehen von Spielern zweier unterschiedlicher Mannschaften wird das erste Vergehen mit der Spielstrafe geahndet, das wäre in diesem Fall das Handspiel vor dem Strafraum. Also direkter Freistoß. Die rote Karte als persönliche Strafe für den Verteidiger ist sicher unstrittig.
    Nur bei Vergehen von Spielern einer Mannschaft wird das schwerere Vergehen mit der entsprechenden Spielstrafe geahndet.

  • Auflösung:


    Der Verteidiger macht sich zweier Vergehen schuldig (Handspiel und Wurfvergehen). Bei mehreren Vergehen eines Spielers wird das schwerere Vergehen bestraft (Wurfvergehen). Somit ist auf Strafstoß zu entscheiden. Der Verteidiger ist ferner mit der Roten Karte des Feldes zu verweisen.


    Gruß
    Uwius ;)

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -