Es stimmt nicht nur nicht so ganz, sondern es ist vollkommen falsch.
1. Hat es strafrechtliche Relevanz und erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.
2. Kann es zivilrechtliche Folgen haben, wenn der Geschädigte dementsprechende Ansprüche geltend macht.
3. Kommt die Sportgerichtsbarkeit für alle Sachen im Zusammenhang mit dem Sport zum Zuge.
Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Gruß