Habe auch mal drei Fragen in den Raum:
1. Wer hat als berechtigte Persohn das Spiel abgesagt, ist auch dazu laut Wettspielordnung berechtigt?
2. Gibt es in der Wettspielordnung eine Regel, die die angeführten Gründe von Seelow als Spielabsage rechtlich zulassen.
3. Hat nun jeder Verein aus einer aktuellen, politischen Rechtfertigung heraus in Zukunft das Recht kurtzfristig ein Spiel absagen zu lassen?