ZitatOriginal von Heili
Zitat
... und dann Polizeischutz für sich und seinesgleichen einfordert, um diese Behauptungen in der Öffentlichkeit zu vertreten, ...
Man darf auch als "Heili" weiterhin Unwahrheiten verbreiten (ohne mit einer Zeile auf dargelegte Fakten einzugehen) und ausschließlich sachferne, persönliche Angriffe fahren - aber es ist eine Tatsache, daß ich mit keinem Wort Polizeischutz für "sich oder seinesgleichen" eingefordert habe.
Ich habe konstatiert, daß die EGH vor Ort sein wird - nicht im Saal, aber vor Ort. Wenn das dem Heilsbringer nicht bekannt ist, sollte er mal seine Hausaufgaben machen.
Und um hier in der Öffentlichkeit meine Ansichten zu vertreten, brauchen ich (oder meinesgleichen) keinerlei Polizeischutz - das geht auch so.
Jetzt aber sollte sich Heili mal den Schaum vorm Mund abwischen und tief durchatmen. Sonst droht der Erstickungstod.