Die Entscheidung ist gefallen: Nachdem es Anfang Dezember im Beleidigungsprozess gegen den Moderator Oliver Pocher zu keiner Einigung gekommen war, fand heute vor dem Landgericht Hannover die Urteilsverkündung statt. Die geforderten 25.000 Euro hat die Klägerin Dana Gottschalk zwar nicht zugesprochen bekommen, aber trotzdem muss der Komiker in die Tasche greifen: In Abwesenheit des Moderators und seines Anwalts legte das Gericht das von Pocher zu zahlende Schmerzensgeld auf 6000 Euro fest. Grund für die Bestrafung sei laut Landesgericht die Tatsache, dass der Moderator die Klägerin "grundlos mit herabsetzenden Bemerkungen überzogen habe, um sich auf ihre Kosten zu profilieren". Oliver Pocher hatte der Frau in einer "Wetten, dass...?"-Sendung im Januar 2005 vor laufenden Kameras eine Schönheits-Operation nahe gelegt. Ende Januar war die Klägerin Dana Gottschalk in Hannover als Teilnehmerin der Außenwette mit orange gefärbten Haaren aufgetreten. Moderator Oliver Pocher hatte nach einem Blick auf ihren Personalausweis bemerkt, dass sie 1976 geboren ist, und daraufhin erklärt, dass sie dafür schon ganz schön alt aussehe. Außerdem erläuterte er: "Ja, wir haben übrigens eine schöne Operationsshow bei ProSieben, da könnte ich Sie mal vorschlagen!" Die 29-Jährige ist Angaben des Landgerichts zufolge der Auffassung, Komiker Pocher habe sie vor einem Millionenpublikum beleidigt, sie auf ihr Äußeres reduziert und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Pocher hingegen vertritt die Meinung, dass sich Dana Gottschalk dem Interview freiwillig gestellt und durchaus schlagfertig reagiert habe. Außerdem habe sie in drei weiteren Auftritten bei Talk-Shows gezeigt, dass ihre Betroffenheit über die Aussage des Moderators nicht schwerwiegend gewesen sein könnte.
Quelle : T-Online