Stephan R.T.schreibt:
ZitatBeispiel Heirich Fink. Wegen der Zusammenarbeit mit der Stasi wurde er 1991 als Rektor der Berliner Humboldt-Universität entlassen. Dagegen hat er vor dem Berliner Landgericht geklagt und verloren, da aus den Unterlagen zweifelsfrei hervor ging das er Stundenten und Kollegen verraten hat. Für die PDS aber scheinbar genau der richtige Mann.
Hier hilft eigentlich nur ein Rückblick:
(22. - 28. November 1991)
ZitatIn der Wochenzeitschrift "Die Zeit" erscheint ein Artikel, in dem erstmals über Vorwürfe gegen den Rektor der HUB, Prof. Dr. Heinrich Fink, berichtet wird, er sei informeller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen. Während der Festveranstaltung zur Immatrikulation des neuen Studentenjahrganges am 25. November erhält Rektor Prof. Fink eine Einladung, noch am gleichen Abend beim Wissenschaftssenator zu erscheinen. Der Senator Prof. Erhardt konfrontiert ihn mit einem Brief der Gauck-Behörde, in dem behauptet wird, Fink sei seit 1969 "IM" gewesen. Prof. Fink bestreitet diese Vorwürfe entschieden. In einer Pressekonferenz am 26. November verwahrt sich Prof. Fink gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Zugleich übersendet er dem Wissenschaftssenator einen Brief mit der Bitte, ihn bis zur Klärung der Vorwürfe von den Dienstgeschäften des Rektors zu entbinden. In einer Sondersitzung am 26. November verabschiedet der Akademische Senat der HUB eine Stellungnahme, in der er die nicht rechtsstaatliche Praxis des Wissenschaftssenators, fristlose Kündigungen auszusprechen, verurteilt und sich voll hinter das Wirken Prof. Finks als Rektor der HUB stellt<46>.
Vollversammlung der HUB zu Berlin am 27. November, in deren Anschluß ein "Spontaner Spaziergang" zur Gauck-Behörde in der Behrenstraße stattfindet. Abgeordnete der Vollversammlung übergeben dem stellv. Leiter der Gauck-Behörde ein Protestschreiben gegen die Art und Weise des Umgangs mit den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit.
Zitat(01. April 1992)
Das Berliner Arbeitsgericht entscheidet, daß die Kündigung von Rektor Prof. H. Fink rechtswidrig ist. Prof. Fink ist als Hochschullehrer weiterzubeschäftigen. Über die Ausübung des Rektoramtes hat das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR wurden in diesem Prozeß lediglich als Indizien behandelt, da sie allein keine Beweise darstellen<52>.
Der Akademische Senat der HUB beschließt am 7. April auf Initiative der studentischen Vertreter, die Universitätsleitung aufzufordern, den des Amtes enthobenen Rektor, Prof. Fink, im Ergebnis des Arbeitsgerichtsurteils vom 1.4.1992 wieder als Rektor einzusetzen.
Das Landesarbeitsgericht entscheidet schließlich am 16. Dezember 1992 im Gegensatz zum Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes, daß die vom Wissenschaftsenator bewirkte Entlassung von Prof. Fink als Hochschullehrer und seine Enthebung vom Rektoramt der HUB rechtskräftig sind. Die Universitätsleitung erklärt dazu: In der HUB herrscht verständlicherweise tiefe Betroffenheit. Dieses Urteil sei für die Universitätsleitung überraschend und schmerzhaft, vor allem auch deshalb, weil sie den unbestrittenen Beitrag von Prof. Fink am Erneuerungsprozeß der Universität gewürdigt wissen möchte<53>.
(Zitiert aus http://www.ib.hu-berlin.de/~is/chronik.htm)
Wie fragwürdig der Umgang der Justiz mit Heinrich Fink war, zeigt sich nicht nur an den unterschiedlichen Gerichtsurteilen. Ein Rechtsanwalt vertrat die Meinung: Mit "Beweisen" gibt es offenbar einen unterschiedlichen Umgang! Bei Fink reichten Beweise minderer Qualität während bei Leuten, die sich um den Staat verdient gemacht haben (also Unternehmerinteressen vertreten) danach nicht gefragt wird.
(Ich brachte ja bereits das Beispiel Stolpe).
Herr Fink wurde bisher nicht belastet, jedenfalls nicht durch Opfer! Denn das hätten Spiegel und Konsorten schon ausgeschlachtet. Sein Handeln führte auch zu keinem Todesurteil, vermutlich auch nicht zu anderen Nachteilen (Berufliche Nachteile, Freiheitsentzug). Daher gilt für mich die Unschuldsvermutung.