@ Striker
Hierbei würde es sich nicht um eine Regeländerung handeln, sondern um ein vom jeweiligen Sportgericht festzusetzendes Strafmaß, das mit der Rechts- und Verfahrensordnung einhergehen muss.
Das Spucken ist gemäß geltender Regel 12 (Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen) vom SR mit der roten Karte zu bestrafen und die Tat in einem separaten Sonderbericht ausführlichst aus der Betrachtersicht zu schildern. Dieser Sonderbericht ist dem entsprechenden Organ zuzusenden und dient als Bemessungsgrundlage für das Strafmaß.
Gruß, Uwius :wink: