Brutales Foul in Aue

  • Zitat

    Original von $not
    Hat Aue denn Anzeige erstattet oder wie kommt die Staatsanwaltschaft + Kripo denn jetzt dazu?


    Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sobald sie Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erhält. Das passiert regelmäßig durch eine Anzeige, muss aber nicht. Die StA kann auch "aus eigenem Antrieb" ermitteln. Wahrscheinlich gibt es ein paar Wismut-Fans unter den Zwickauer Anklägern...


    Im Übrigen gibt es das immer mal, dass bei groben Fouls ermittelt wird. Strafrechtlich (und zivilrechtlich) relevant wird sowas immer dann, wenn es den Rahmen des in der konkreten Sportart Üblichen überschreitet. Und das dürfte hier durchaus der Fall sein.


    Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt...

  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt "von Amts wegen" - ein Aue-Fan im Stadion ist wohl StA in Zwickau und hat das Verfahren eröffnet (is´ja auch sonst nix zu tun bei Justitia :wink:).


    Ich halte jedenfalls sowohl das Ermittlungsverfahren als auch die Stellungnahme des Auer Präsidenten für absolut daneben. Sicherlich war der Einstieg Rot und eine mehrtägige Sperre wert - damit hat sichs nach den Regularien aber auch.


    Hier von Vorsatz- oder Auftragstat bzw. sogar Hinrichtung zu sprechen, passt zum Klischee des ewigen Jammer-Ossis, leider! :evil:

    "Immer, wenn ich breit bin, werde ich spitz." Wolfram Wuttke

  • Zitat

    Original von $not
    Hat Aue denn Anzeige erstattet oder wie kommt die Staatsanwaltschaft + Kripo denn jetzt dazu?


    hatte irgendwo gelesen, daß der ermittelne staatsanwalt selbst live im stadion war und das foul gesehen hat. er ermittelt wegen gefährlicher körperverletzung (glaube ich) und da "öffentliches Interesse " besteht, bedarf es keiner anzeige. so hab ich es zumind. gelesen.


    aber vielleicht ist ja hier irgendwo ein jurist der uns das erklären kann. :ja: :ja:

    Wenn auch 500km von Brandenburg entfernt, mein Herz wird immer blau-weiß schlagen!!!!

  • Habt ihr das Foul gestern von Totti an Ramelow gesehen? Für mich war das fast noch ne Nummer härter. Vielleicht nicht von den Folgen, aber die Brutalität und die Inkaufnahme einer schweren Verletzung fand ich hier noch erschreckender. Der Totti scheint wirklich unfassbar dämlich zu sein.

  • Es kann wirklich nicht sein, dass man für ein unsportliches Betragen, welches der SR nicht einmal gesehen hat, für zwei Spiele aussetzt und für SO EIN FOUL ungeschoren davon kommt. :nein: ?( :nein: ?(

    Auf abseits zu spielen, ist in Deutschland sehr gefährlich. Die Spieler können das, aber die Linienrichter sind oft nicht dabei. (Aad de Mos)

  • Zitat

    Original von dastalent71
    gafährliche kv scheidet wohl aus, da man ihm ja eh keinen vorsatz nachweisen kann, fahrlässige kv würde ich hier glatt durchgehen lassen.


    Also vorsätzliche Körperverletzung ist hier gar nicht sooo abwegig. Es gibt ja auch bedingten Vorsatz. Das heißt, man muss den Erfolg "billigend in Kauf nehmen". In der Praxis schließt man hierauf sehr häufig aus der Art und Weise der Tatbegehung, nach dem Motto, wer so einsteigt, dem isses egal, ob dem anderen die Knochen splittern, wobei man, wie gesagt, im konkreten Fall berücksichtigen muss, dass es während eines Fußballspiels passierte und auch unschöne Fouls bis zu einer bestimmten Grenze "sozialadäquat" sind.


    Gefährliche Körperverletzung kommt nur in Betracht, wenn man den Stollenschuh als "gefährliches Werkzeug" ansieht. Es gibt allerdings auch noch die Alternative der "das Leben gefährdenden Behandlung", denn Leonhardt meint ja im Spiegel-Interview, dass das hätte tödlich enden können... ?(


    Allein an diesen kurzen juristischen Ausführungen merkt man meiner Meinung nach aber schon, dass dieses Foul eigentlich nicht in einen Gerichtssaal gehört...

  • Ich würde den Vuckovic solange sperren bis Curri wieder sein 1.Spiel gemacht hat.Das wäre die beste Strafe.


    SO(!) geht man in keinen Zweikampf!Das ist nicht Fußball,sondern irgendwas anderes.


    Für Ballwegschlagen oder Trikot ausziehen gibt es die gleiche Strafe wie für so ein Foul.Prima DFB!Prima Fifa!Nicht zu fassen diese Regeln.Ne lächerliche gelbe Karte..... :evil:

    In dieser schönen Stadt, ist kein Platz, für nullende Bullen aus Österreich !

  • Curri hat Intensivstation verlassen


    München - Nach dem "Kung-Fu-Foul" von Hrvoje Vukovic hat Wacker Burghausen ein versöhnliches Gespräch mit Erzgebirge Aue geführt.


    Ein Besuchstermin für den "Übeltäters" Vukovic und Wacker-Manager Kurt Gaugler beim Verletzten Skerdilaid Curri im Krankenhaus wurde für Freitag vereinbart. Aues Präsident Leonhardt bezeichnete den Schritt von Wacker als "wohltuend und der Sache dienlich."


    Curri konnte unterdessen am Donnerstag die Intensivstation verlassen, nachdem sich sein Zustand stabilisiert hatte. (sport1.de)

  • Zitat

    Original von Keule
    Habt ihr das Foul gestern von Totti an Ramelow gesehen? Für mich war das fast noch ne Nummer härter. Vielleicht nicht von den Folgen, aber die Brutalität und die Inkaufnahme einer schweren Verletzung fand ich hier noch erschreckender. Der Totti scheint wirklich unfassbar dämlich zu sein.


    Fotos bei SpiegelOnline: [URL=http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,326415,00.html]http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,326415,00.html[/URL]

  • Ich glaube, daß man so nicht in einem Fußballspiel beigeht, steht außer Frage.


    Was mir ein bißchen stinkt, ist die Tatsache, daß lt. Kicker ein Staatsanwalt im Stadion war, der dann gleich von Amts wegen ermittelt. Das ist dann im Zweifel wieder so ein PR süchtiger Beamter, der gern mal seinen Namen in der Zeitung lesen will oder schon immer mal eine Pressekonferenz machen wollte, bloß bislang hat sich keiner für ihn interessiert.


    Solche Angelegenheit kann und muß der Sport allein regeln, das muß nicht vor einem Strafgericht geklärt werden. (Und meines Erachtens kann es das auch aus rechtlichen Gründen nicht.)

  • Paul Breitner hat sich zum Thema folgendermaßen geäußert (BamS, 7.11,04),

    Zitat


    Stoppt die Treter mit härteren Strafen!
    Der lebensgefährliche Tritt von Vukovic (Burghausen) gegen Curri (Aue), die widerwärtige Attacke von Totti (AS Rom) gegen Rammelow (Leverkusen) – Herrschaften es reicht! Beide Fälle bewegen sich für mich im Bereich der vorsätzlichen Körperverletzung, müssten sogar strafrechtlich verfolgt werden. Dies wäre im Sinne des Fußballs zu wünschen, damit endlich einmal klar wird: Bis hierher und nicht weiter. Auch in den Sportgerichten , national und international, muß man darüber nachdenken , wie die zunehmende Gewalt auf dem Spielfeld gestoppt werden kann (noch mehr Brutalo- Fälle Seite 96/ 97).
    Ich erinnere mich an einen Fall aus meiner Zeit bei Real Madrid in der Saison 74/ 75. Da hatte der spanische Nationalspieler Amancio nach einem Tritt eines Uruguayers namens Fernandez von Granada einen Muskelbündel- Riß im Oberschenkel erlitten. Er fiel acht Monate aus. Weil der Schiri diese Tätlichkeit nicht ahndete, entschied der Verband: Fernandez bleibt solange gesperrt, bis Amancio seinem Beruf wieder nachgehen kann.
    Dieses Urteil hatte Signal – Wirkung- Damit wurde jedem deutlich gemacht: Dein sportlicher Konkurrent auf dem Platz ist und bleibt ein Berufs- Kollege von dir. Ihn aber bis zu einer möglichen Berufsunfähigkeit zu verletzen , ist eine Straftat. Das nur mal als Denkanstoß auch für unsere Sportrichter. Was passiert denn, wenn ich im normalen Berufsleben einem Konkurrenten mal eben mit einem Faustschlag einen K.O. mit gesundheitlichen Folgen verpasse? Dann gehe ich im Zweifelsfall in den Knast. Ich habe schon während meiner aktiven Zeit darauf hingewiesen , dass ein Fußballer in jungen Jahren auch das faire Foulspielen lernen muß. Das ist kein Widerspruch in sich. Im Gegenteil. Ein "normsles" Foul gehört in einer körperbetonten Sportart wie Fußball dazu. Dem Gegner den Weg zu versperren, ihn rempeln, vielleicht auch stoßen, am Trikot festhalten – das ist für mich ein "normales" Foul, das niemandem körperlich wehtut. Dafür muß seit langem der unsinnige Begriff "taktisches Foul" herhalten. Nein, der Zweck liegt darin , dass ich gewinnen will. Füe solche Fouls sind in den Spielregeln entsprechende Folgen festgelegt: Freistoß, Elfmeter, gelbe Karten usw. Die Regeln besagen aber auch, daß ich einen Zweikampf nur mit angelegten Armen gehen Armen gehen darf. Deshalb ist das Ausfahren der Ellenbogen mehr als eine Unsitte. Die Gefahr , den Gegner am Kopf oder Kehlkopf zu treffen , ist groß. Über das Grätschen von hinten gegen Knöchel, Waden und Achillessehnen muß man in dieser Hinsicht nicht mehr diskutieren . Denn auch das grenzt immer wieder an Körperverletzung. Und damit muß endlich Schluß sein.


    Ich finde,das wäre doch eine vernünftige Lösung:
    Wenn ein Spieler durch eine Tätlichkeit verletzungsbedingt nicht spielen kann, bleibt der Täter solange gesperrt, bis der Verletzte wieder fit ist und spielen kann.
    :mrgreen:

  • http://de.sports.yahoo.com/041110/14/2icm.html


    Koch wünscht sich "Sanktionen für später"
    Mi 10 Nov, 13:26 Uhr


    (sid) Möglicherweise werden aus den Vorfällen in den vergangenen Wochen im Deutschen Fußball-Bund (DFB) Konsequenzen gezogen. Rainer Koch als Vorsitzender des Sportgerichts des DFB schlägt vor, die "Tatsachen-Entscheidung" im Fußball aufzuweichen. Im Gespräch mit dem Sport-Information-Dienst (sid) erläuterte der 45-Jährige, gleichzeitig Präsident des bayerischen Landesverbandes: "Die Schiedsrichter sagen, das Prinzip der Fortwirkung einer Tatsachenentscheidung über das Spielende hinaus diene ihrem Schutz. Ich bezweifle das. Denn im Falle einer negativen Tatsachenentscheidung, wie wir Juristen das nennen, stehen sie wochenlang in der Diskussion, ohne dass wir ihnen beistehen können. Wenn - wie im Fall Aue/Burghausen - die Staatsanwaltschaft ermittelt, der Sportgerichtsbarkeit aber Hände und Augen verbunden sind, kann das nicht im Sinne des Fußballs und der Schiedsrichter sein."


    Koch betont, nicht in Spielablauf oder Spielwertung eingreifen zu wollen, sondern wünscht nur die Möglichkeit, den Rechtsinstanzen die Chance zu geben, bei "krass sportwidrigem Verhalten Sanktionen für später" verhängen zu können.


    Beim Spiel Erzgebirge Aue - Wacker Burghausen hatte Burghausens Spieler Hrvoje Vukovic mit einer Sprungattacke Gegner Skerdilaid Curri schwer verletzt. Vukovic erhielt für das brutale Foul von Schiedsrichter Thomas Frank (Hannover) nur die Gelbe Karte, wurde aber im Verlauf der ersten Halbzeit noch wegen wiederholten Foulspiels mit "Gelb-Rot" bestraft.

  • Zitat

    Original von Coucho Pires
    Allein an diesen kurzen juristischen Ausführungen merkt man meiner Meinung nach aber schon, dass dieses Foul eigentlich nicht in einen Gerichtssaal gehört...


    Allein diese juristischen Ausführungen zeigen doch schon, dass das Foul in den Gerichtssaal gehört!
    Man kann als Spieler vielleicht darin einwilligen, dass man bei einem Foul verletzt wird, aber man willigt sicher nicht in eine lebensgefährliche Verletzung ein!


    Otto Normalverbraucher:
    Der Staatsanwalt hat bei gefährlichen Körperverletzungen von Amts wegen zu ermitteln. Das hat nicht mit PR zu tun, sondern mit seinen beruflichen Pflichten!



    Ich finde derzeit eher, dass der DFB sich lächerlich macht. Den Spieler Vukovic nicht nachträglich zu sperren mit der Begründung, dass er in diesem Spiel ja Gelb-Rot gesehen hat. Außerdem müsste der DFB, wenn er seine Richtlinie zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten anwenden würde, dem Spieler Vukovic ein bundesweites Stadionverbot aussprechen! Dies ist bei Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung zwingend vorgeschrieben. Nach der schwere der Verletzung müsste die Höchstdauer von 5 Jahren verhängt werden! Eine rechtliche Abwägung, hier mit dem Berufsverbot, ist in den Sicherheitsrichtlinien nicht vorgesehen!

    100% Anti DFB
    100% für den "modernen" Amateurfussball!

  • Zitat

    Original von Rolex
    Man kann als Spieler vielleicht darin einwilligen, dass man bei einem Foul verletzt wird, aber man willigt sicher nicht in eine lebensgefährliche Verletzung ein!


    Doch, ich glaube genau so ist die rechtliche Konstruktion, frei abgeleitet von: "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um."


    Zitat

    Der Staatsanwalt hat bei gefährlichen Körperverletzungen von Amts wegen zu ermitteln. Das hat nicht mit PR zu tun, sondern mit seinen beruflichen Pflichten!

    :lach: :lach: :lach:


    Coucho Pires
    Ich suche noch:oops:

  • Zitat

    Original von Otto Normalverbraucher
    Doch, ich glaube genau so ist die rechtliche Konstruktion, frei abgeleitet von: "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um."


    § 228 StGB: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
    Dies ist meines erachtens bei der lebensbedrohenden Verletzung eindeutig der Fall!


    Zitat

    Der Staatsanwalt hat bei gefährlichen Körperverletzungen von Amts wegen zu ermitteln. Das hat nicht mit PR zu tun, sondern mit seinen beruflichen Pflichten!


    :lach: :lach: :lach:


    § 230 StGB bestimmt, dass die Strafverfolgung bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverltzung nur auf Antrag erfolgt. Bei einer gefährlichen Körperverletzung, die hier in der Ausübung mit dem Stollen versehenen Fußballschuh gegeben ist, ist von Amts wegen zu ermitteln!
    Da hat ein Staatsanwalt / die Polizei kein Abwägungsrecht sondern muss ermitteln!
    Glaube einem Juristen!

    100% Anti DFB
    100% für den "modernen" Amateurfussball!