Brutales Foul in Aue

  • Zitat

    Original von Rolex


    Glaube einem Juristen!


    Seit ich mal einen Aufsatz in der JuS von Braun "Über die Unbeliebtheit der Juristen" gelesen habe, verstehe ich jeden, der diesen Glauben verloren hat :lach:


    Aber wo du hier so schön dein juristisches Wissen auf dem Silbertablett präsentierst, will ich mal erklären, warum ich denke, dass dieser Fall nicht vor ein Strafgericht gehört:


    Wie dir ja dann sicher auch bekannt ist, ermittelt die StA bei Vorliegen eines Anfangsverdachts, also etwas mehr als blauem Dunst. Die Frage, welche Regelübertretung noch von der Einwilligung gedeckt ist und welche nicht mehr, ist ja bekanntlich ziemlich kompliziert (siehe unten) und stellt sich pro Spiel sicherlich mehrere Male. Da nun aber zwangsläufig jeder Spieler zwei stollenbeschuhte Füße und damit gefährliche Werkzeuge bei sich trägt, bewegen sich die Spieler permanent an der Grenze zur gefährlichen Körperverletzung (6 Monate bis zehn Jahre), denn darauf, dass nichts passiert, kann man bei den besten Tacklings nun wirklich nicht vertrauen.


    Allerdings bin ich sehr dafür, zivilrechtlich gegen solche Rambos vorzugehen, denn dem guten Curri entgehen ja nun doch ein paar Prämien. (Im Wege der Vorteilsausgleichung muss natürlich der Wert des Obstkorbes abgezogen werden, den ihm der Burghausener überreicht hat.) Hab mal kurz bei juris nach entsprechenden Urteilen geguckt, da findet sich eine ganze Menge. Hier nur mal ein Leitsatz vom OLG Köln:


    "Die Haftung des Teilnehmers eines Hallenhandballspiels für die Verletzung eines Gegenspielers nach § 823 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Verletzung auf einem für die Verletzung ursächlichen schuldhaften Regelverstoß beruht, der über eine geringfügige und häufig vorkommende Regelwidrigkeit (wie etwa "Schubsen" aufgrund von Spieleifer, Unüberlegtheit, Ungeschicklichkeit, Übermüdung oder nachlassender Kräfte und Konzentration) deutlich hinausgeht und auch einen Grenzbereich zwischen gebotener kampfbedingter Härte und unzulässiger Unfairness klar überschreitet. Voraussetzung für ein haftungsbegründendes Verhalten ist also das Vorliegen einer schuldhaften groben Verletzung einer zum Schutz der Spieler dienenden Wettkampfregel."



    So, und nun lasst uns den kleinen Schein machen und wieder über Fußball reden... 8)

  • Zitat

    Original von Rolex
    Bei einer gefährlichen Körperverletzung, die hier in der Ausübung mit dem Stollen versehenen Fußballschuh gegeben ist, ist von Amts wegen zu ermitteln! Da hat ein Staatsanwalt / die Polizei kein Abwägungsrecht sondern muss ermitteln!
    Glaube einem Juristen!


    Wenn der Jurist nach den objektiven Tatbestandsmerkmalen ein bisschen weiterdenken würde - vielleicht.


    Für die Annahme der gefährlichen Körperverletzung braucht es allerdings ein bisserl mehr als einen Stollenschuh am Fuß. Wie wäre es den außerdem mit dem (bedingten) Vorsatz, Jurist!? Ich glaube kaum, daß sich der Übeltäter hinstellt und sagt: "Klar hab´ ich absichtlich reingetreten bzw. die schwere Verletzung billigend in Kauf genommen."


    Mehr als die übliche fahrlässige Körperverletzung bleibt hier m.E. in der Tat nicht hängen. Und die wird - ausserhalb des Antrags - in der Tat nur von besonders fleissigen Staatsanwälten verfolgt...

    "Immer, wenn ich breit bin, werde ich spitz." Wolfram Wuttke

  • Zitat

    Original von Stellwerker
    Für die Annahme der gefährlichen Körperverletzung braucht es allerdings ein bisserl mehr als einen Stollenschuh am Fuß. Wie wäre es den außerdem mit dem (bedingten) Vorsatz, Jurist!? Ich glaube kaum, daß sich der Übeltäter hinstellt und sagt: "Klar hab´ ich absichtlich reingetreten bzw. die schwere Verletzung billigend in Kauf genommen."


    Jetzt sind wir aber endgültig im Hörsaal angekommen. (Wer zwei linke Hände hat, studiere die Rechte!) Wie habe ich dieses Abgrenzungspalaver zwischen bedingtem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geliebt :naja: (Warum hat denn auch nie jemand solche lebensnahe Beispiele gebracht...)


    Außerhalb des professoralen Einflussbereiches wird das wohl etwas pragmatischer gehandhabt: Da wird nämlich tatsächlich aus der Gefährlichkeit der Handlung auf den Vorsatz geschlossen. (Glücklicherweise gibt es ja noch andere Beweismittel als ein Geständnis.) Und wenn dann einer behauptet, er hätte bei seinem Kung-Fu-Tritt in die Nähe des Balls darauf vertraut, keinen Gegenspieler zu verletzen (das Wissen, Stollenschuhe zu tragen, kann er schon gar nicht ernsthaft zu leugnen versuchen), erntet er mildes Grinsen und ein Wort, das mit "Sch" beginnt und "utzbehauptung" aufhört.


    Mal sehen, ob man irgendwann erfährt, aus welchen Gründen die StA Zwickau das Ermittlungsverfahren einstellt, denn dass sie es tun wird, liegt ja auf der Hand.

  • Zitat

    Original von Coucho Pires
    Außerhalb des professoralen Einflussbereiches wird das wohl etwas pragmatischer gehandhabt: Da wird nämlich tatsächlich aus der Gefährlichkeit der Handlung auf den Vorsatz geschlossen. (Glücklicherweise gibt es ja noch andere Beweismittel als ein Geständnis.) Und wenn dann einer behauptet, er hätte bei seinem Kung-Fu-Tritt in die Nähe des Balls darauf vertraut, keinen Gegenspieler zu verletzen (das Wissen, Stollenschuhe zu tragen, kann er schon gar nicht ernsthaft zu leugnen versuchen), erntet er mildes Grinsen und ein Wort, das mit "Sch" beginnt und "utzbehauptung" aufhört.


    Schon klar, Coucho! (Trotzdem danke für die "Aufklärung" - hätt´ sonst nicht gewusst, wie das außerhalb des professoralen Einflussbereichs so geht .. :wink:)


    Nach deiner Lesart müsste dann allerdings jedes halbwegs männliche Tackling zur Aufnahme von Ermittlungen führen... Is ja schließlich gefährlich!

    "Immer, wenn ich breit bin, werde ich spitz." Wolfram Wuttke

  • Zitat

    Original von Stellwerker
    Schon klar, Coucho! (Trotzdem danke für die "Aufklärung" - hätt´ sonst nicht gewusst, wie das außerhalb des professoralen Einflussbereichs so geht .. :wink:)


    Keineswegs wollte ich dir praktische Erfahrung absprechen, sondern nur mal die Gelegenheit nutzen, auf diesen universitären Elfenbeinturm zu schimpfen. Sollte ich dir dabei zu nahe getreten sein, bitte ich ehrfürchtigst um Vergebung :knuddel:


    Zitat

    Original von Stellwerker
    Nach deiner Lesart müsste dann allerdings jedes halbwegs männliche Tackling zur Aufnahme von Ermittlungen führen... Is ja schließlich gefährlich!


    Genau aus diesem Grund hatte ich mich ja in dem Posting davor, als Antwort auf Rolex, deutlich gegen solche Ermittlungen ausgesprochen, weil ich sie für unsinnig und verfehlt halte!

  • Zitat

    Original von Coucho Pires
    Sollte ich dir dabei zu nahe getreten sein, bitte ich ehrfürchtigst um Vergebung :knuddel:


    Biste doch garnicht! Oder willst Du die Situation nur schamlos ausnutzen, um mit mir zu knuddeln :lach: Da wär mir ein Bierchen dann lieber :wink: :bia:


    P.S. Juristerei-Modus aus!

    "Immer, wenn ich breit bin, werde ich spitz." Wolfram Wuttke

  • na ihr 2 turteltauben gefallt mir ja :rofl: :rofl:
    ich schmeiß mal einfach noch den begriff "einzelfallentscheidung" in die runde und denke das so manchem rauhbein ruhig mal ne anklage dienlich sein könnte.
    spontan fällt mir das foul von uwe fuchs (bielefeld) an ricken in höhe der mittellinie ein. übles ding und hätte ruhig mit ner bewährungsstrafe enden können :oops: :oops: 8)