Urteil von grundsätzlicher Bedeutung: Landgericht Oldenburg lehnt Ausbildungsentschädigung ab

  • Die Deutsche Presseagentur (dpa) vermeldet:


    Ausbildungsentschädigungen im Amateurfußball verstoßen gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Oldenburg eine Klage des VfB Oldenburg gegen den Oberliga-Club SV Wilhelmshaven auf Zahlung von 7677,66 Euro zurückgewiesen.


    Nach den Richtlinien des DFB und des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) hätte der SV Wilhelmshaven das Geld für fünf Nachwuchsspieler zahlen müssen, die 2003 zum SVW gewechselt waren.



    Der SV Wilhelmshaven hatte die Zahlung aus grundsätzlichen Erwägungen verweigert und wurde jetzt in seiner Auffassung bestätigt. Die Richter lehnten die Forderung des VfB Oldenburg unter Hinweis auf Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) ab. Der Verein aus der Niedersachsenliga hatte schon vor dem Urteil erklärt, den NFV als zuständigen Landesverband regresspflichtig zu machen, sollte er die Ausbildungsentschädigungen nicht einklagen können.



    Das Landgericht hob hervor, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der NFV mit ihren Regeln für so genannte Nicht-Amateure ohne Lizenz zwar den Vorgaben des Fußball-Weltverbandes FIFA folgen würden. Die FIFA sei aber eine privatrechtliche Organisation, deren Regeln nationales Recht nicht aufzuheben vermögen. „Wir werden die Wirksamkeit dieser Entscheidung anfechten“, kündigte DFB-Pressechef Harald Stenger an.


    Der ehemalige Zweitligist VfB Oldenburg wird wahrscheinlich Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einlegen. Nach Angaben von Geschäftsstellenleiter Thomas Joos will der Verein das finanzielle Risiko nicht allein tragen. Der VfB rechnet mit Unterstützung des NFV beim Gang vor die nächste Instanz. Auch das DFB-Präsidium wird prüfen, ob es sich daran beteiligt.



    Rechtsanwalt Jürgen Scholz (Hannover), der die Interessen des SV Wilhelmshaven vertritt und der das umstrittene System der Ausbildungs- und Förderentschädigung als „verkappte Ablösesummen“ bezeichnet, sprach von einem Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung. Er rechnet damit, dass nun auch andere Vereine Prozesse führen werden, die bisher gezahlt haben. (dpa/vdb)



    Damit ist das bisherige System am System wohl für immer gescheitert und einigen Ausbildungsvereinen dürfte eine entscheidende Einnahmequelle wegbrechen. Nun können alle Vereine nach Herzenslust bei anderen wildern, ohne eigene erfolgreiche Nachwuchsarbeit vollziehen zu müssen!

  • Verstehe die Begründung "Berufsfreiheit" nicht. Es handelt sich um Amateure oder ? Letztendlich kann ich diese Begründung nachvollziehen, wenn es sich um Lizenzvereine handelt. Ansonsten ein Urteil, daß auf den ersten Blick schlimmer aussieht, als es ist. Ein paar Vertragsklauseln eingefügt, und man umgeht auch das.

  • Als ich diese Meldung in der Zeitung las. hätte ich fast gekotzt. Was haben Jugendfußball und Berufsfreiheit eigentlich miteinander zu tun ? Und mit jedem Jugendspieler einen Vertrag abschließen, ist doch wohl nicht machbar Und selbst wenn, dann würde sicher irgendwann irgendein Richter in irgendeinem Gericht entscheiden, daß diese Klauseln unzulässig sind.
    Sicher sind für den SV Wilhelmshaven diese knapp 8000 Euro viel Geld. Wenn ich aber dran denke, daß gerade Großvereine von diesem Gerichtsurteil profitieren, schwillt mein Hals bedrohlich an ...

    JE SUIS CHARLIE


    Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann (Böhse Onkelz)

  • Dieser Richterspruch macht im Kontext zum sogenannten "Bosman-Urteil" durchaus Sinn. Damals wurden auch im Hinblick auf die Berufsfreiheit die Ablösesummen für Spieler mit auslaufenden Verträgen als rechtlich unhaltbar erklärt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis ein Verein dagegen klagt. Daher gab es innerhalb des - damals noch DFB, später dann der DFL - ein Gentleman-Agreement, dass keiner der beteiligten Vereine gegen diese Regelung klagt, um die Förderung und Ausbildung von Fußballnachwuchs zu fördern. Nun hat aber der SV Willhelmshaven in seiner scheinbar großen Not ein funktionierendes System im Alleingang bewusst zerstört. Nimmt man nun die Statuten des DFB ganz genau, dann könnte man den SVW aus dem DFB ausschließen, was meines Erachtens die einzig gerechte Lösung ist. Denn an Vereinbarungen untereinander sollten sich alle Vereine halten.

  • Zitat

    Original von mavi-beyaz
    katasthrophales Urteil zu Gunsten der Großen und Reichen Vereine.


    SV Wilhelmshaven !!! :rofl:



    Ja, aber Du hast recht !


    Grundsätzlich finde ich das Urteil nach derzeitiger Rechtslage okay, aber das ganze ist ein politisches Problem. Ausbildungsentschädigungen sollten generell gezahlt werden, ob im Sport oder in der Wirtschaft. Es kann nicht sein, daß ein Betrieb jemanden ausbildet, der vielleicht einen Super-Abschluß macht und dann wechselt. Und das, obwohl der Betrieb jede Menge Geld in die Ausbildung investiert hat ! Profitieren tut aber die Firma, die vielleicht garnicht ausbildet und sich die fertigen Leute holt ! Würde es da sowas wie die Ausbildungsentschädigung für ausbildende Betriebe geben, hätten sich die Politiker vor einiger Zeit die Diskussionen um die Ausbildungabgabe (wegen fehlender Ausbildungsplätze) vielleicht sparen können !

  • Grundsätzlich sollten die Vereine mit Jugendausbildung stärker gefördert werden und dieses Urteil verfolgt den absolut falschen Weg. Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass nicht genügend hochklassiger deutscher Nachwuchs für die Bundesligen vorhanden ist, denn vielen Vereinen wird die Ausbildung nicht gerade schmackhaft gemacht!! :nein: :nein: :nein:

    Auf abseits zu spielen, ist in Deutschland sehr gefährlich. Die Spieler können das, aber die Linienrichter sind oft nicht dabei. (Aad de Mos)

  • Zitat

    Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass nicht genügend hochklassiger deutscher Nachwuchs für die Bundesligen vorhanden ist, denn vielen Vereinen wird die Ausbildung nicht gerade schmackhaft gemacht!!


    Also "schmackhaft machen" muss man die Ausbildung sicher nicht, denn vorrangiges Ziel ist es ja, für den eigenen Verein auszubilden.


    Mich würde mal die bisherige Regelung interessieren. Wer musste für wen Ausbildungsentschädigung zahlen?


    Hat da jemand was dazu?

  • das urteil ist ein witz und schadet dem fußball....!!


    die vereine die ihr geld ausschliesslich oder auch hauptsächlich in den mänbnerbereich stecken haben es nun ja einfacher von auszubildenden vereinen die spieler abzuziehen .......


    wenn wir unsere nachwuchsarbeit einschränken und das geld das übrig bleibt in die männer investieren könnten wir bestimmt kurzfristig wieder in die oberliga hoch ....!!


    dieses urteil wird bestimmt einige köpfe der vereine die gut und viel ausbilden zum nachdenken geben .....

    . . . . . ich sag ma so: lieber ne glatze als gar keine haare !!

  • Zitat

    Original von Armeefußballer


    SV Wilhelmshaven !!! :rofl:


    Wilhelmshaven gehört zu den Vereinen in der Oberliga Nord, wo die Spieler nebenher nicht arbeiten oder studieren!



    Im übrigen ist es immer schwer etwas zu einem Urteil zu sagen, wenn man nur die Pressemitteilung kennt!

    100% Anti DFB
    100% für den "modernen" Amateurfussball!

  • Zitat

    Original von claus bombudane


    Mich würde mal die bisherige Regelung interessieren. Wer musste für wen Ausbildungsentschädigung zahlen?


    Hat da jemand was dazu?


    In der Spielordnung des SFV gibt es eine Tabelle zur Höhe der Ausbildungsentschädigung die bei Spielerwechseln gezahlt werden soll.
    Die ist abhängig vom Alter des Spielers, Spielklasse der Vereine, wie lange der Spieler im Verein war usw., ziemlich kompliziert und idiotisch das Ganze zumal man die auch bloß zahlen muss wenn man den Spieler sofort einsetzen will. Die meisten Vereine zahlen sowieso nicht und lassen den neuen Spieler die Sperre absitzen, also sind immer die Spieler die Dummen. :naja:

    Werner Hansch:
    Nein, liebe Zuschauer, das ist keine Zeitlupe, der läuft wirklich so langsam.

  • Wenn der Dresdner Verein stur ist und die Zustimmung zum Vereinswechsel verweigert, wäre das so, ansonsten ist der Spieler für den neuen Verein erst nach einer Sperrfrist spielberechtigt.

    Werner Hansch:
    Nein, liebe Zuschauer, das ist keine Zeitlupe, der läuft wirklich so langsam.