Die Deutsche Presseagentur (dpa) vermeldet:
Ausbildungsentschädigungen im Amateurfußball verstoßen gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Oldenburg eine Klage des VfB Oldenburg gegen den Oberliga-Club SV Wilhelmshaven auf Zahlung von 7677,66 Euro zurückgewiesen.
Nach den Richtlinien des DFB und des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) hätte der SV Wilhelmshaven das Geld für fünf Nachwuchsspieler zahlen müssen, die 2003 zum SVW gewechselt waren.
Der SV Wilhelmshaven hatte die Zahlung aus grundsätzlichen Erwägungen verweigert und wurde jetzt in seiner Auffassung bestätigt. Die Richter lehnten die Forderung des VfB Oldenburg unter Hinweis auf Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) ab. Der Verein aus der Niedersachsenliga hatte schon vor dem Urteil erklärt, den NFV als zuständigen Landesverband regresspflichtig zu machen, sollte er die Ausbildungsentschädigungen nicht einklagen können.
Das Landgericht hob hervor, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der NFV mit ihren Regeln für so genannte Nicht-Amateure ohne Lizenz zwar den Vorgaben des Fußball-Weltverbandes FIFA folgen würden. Die FIFA sei aber eine privatrechtliche Organisation, deren Regeln nationales Recht nicht aufzuheben vermögen. „Wir werden die Wirksamkeit dieser Entscheidung anfechten“, kündigte DFB-Pressechef Harald Stenger an.
Der ehemalige Zweitligist VfB Oldenburg wird wahrscheinlich Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einlegen. Nach Angaben von Geschäftsstellenleiter Thomas Joos will der Verein das finanzielle Risiko nicht allein tragen. Der VfB rechnet mit Unterstützung des NFV beim Gang vor die nächste Instanz. Auch das DFB-Präsidium wird prüfen, ob es sich daran beteiligt.
Rechtsanwalt Jürgen Scholz (Hannover), der die Interessen des SV Wilhelmshaven vertritt und der das umstrittene System der Ausbildungs- und Förderentschädigung als „verkappte Ablösesummen“ bezeichnet, sprach von einem Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung. Er rechnet damit, dass nun auch andere Vereine Prozesse führen werden, die bisher gezahlt haben. (dpa/vdb)
Damit ist das bisherige System am System wohl für immer gescheitert und einigen Ausbildungsvereinen dürfte eine entscheidende Einnahmequelle wegbrechen. Nun können alle Vereine nach Herzenslust bei anderen wildern, ohne eigene erfolgreiche Nachwuchsarbeit vollziehen zu müssen!