• In der Premier League ist die Belastung höher. Mehr Spiele und die Duelle sind auch knapper und intensiver. Bei Bayer und Bayern hat man doch oft das Gefühl, dass die in der Bundesliga nicht 90 Minuten Volldampf geben müssen.

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen meldet Karlsruhe, siehe Link und siehe Link

    Auch wenn das Urteil zunächst nur die DFL, den SV Werder Bremen und das Land Bremen unmittelbar betrifft, kann das bei Übernahme der bremischen Praxis durch weitere Bundesländer auch in Spielklassen unterhalb der beiden Lizenzligen zu teilweisen absurden Situationen führen:


    Zum Beispiel bei einer möglichen Übernahme dieser Praxis durch den Freistaat Sachsen , wenn Lok und Chemie mal wieder ein Derby durchführen:

    Ein Hochsicherheitspiel Chemie gegen Lok würde wegen der Begrenzung der Stadionkapazität in Leuzsch auf 4.999 Zuschauer für Chemie nicht zu Mehrkosten durch Kostenbeteiligung führen. Soweit, so klar!

    Aber ganz im Gegensatz zu Lok bei Partien von Lok gegen Chemie, weil diese nicht nur als gewinnorientierte Veranstaltungen anzusehen und ebenfalls als Hochrisikospiel zu bewerten wären, sondern weil das BPS für mehr als als 5.000 Zuschauer zugelassen ist ...:(

  • Weitere Ergänzung: Während sich Berlin und Brandenburg laut RBB erfreulicherweise keine Beteiligung betreffender Vereine an Kosten für Fussballeinsätze planen, siehe Link setzt MV-Innenminister (SPD) Hansa (das sein Dekra-Zertifikat für „Sicherheitsmanagement im Profifußball“ erneuerte), laut Rostocker Ostsee-Zeitung von heute "auf Bewährung" und will den Verein vorerst nicht belangen:

    Wir werden prüfen, welche Konsequenzen wir in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Urteil ziehen werden. Dabei werden sicherlich auch die Verläufe der kommenden Hochrisikospiele bei den künftigen Bewertungen eine Rolle spielen.“

    Während AfD und Linke die Übernahme von bei der Polizei anfallenden Einsatzkosten strikt ablehnen, unterstützt die hiesige Union die Linie des Innenministers.

    Nur die Landes-Grünen wollen mit der Begründung, das Hochrisikospiele im Fußball kommerzielle Veranstaltungen mit erheblichen Gewinnaussichten wären, erreichen, das mittels Kostenübernahme Vereine gegen radikale Fangruppen vorgehen. Damit kann in MV ja nur Hansa gemeint sein... :(, denn alle übrigen Fussballvereine im Land veranstalten nur Spiele unter 5.000 Zuschauer und können schon deswegen garnicht zur Kostenübernahme herangezogen werden...8)  

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen meldet Karlsruhe, siehe Link und siehe Link

    Auch wenn das Urteil zunächst nur die DFL, den SV Werder Bremen und das Land Bremen unmittelbar betrifft, kann das bei Übernahme der bremischen Praxis durch weitere Bundesländer auch in Spielklassen unterhalb der beiden Lizenzligen zu teilweisen absurden Situationen führen:


    Zum Beispiel bei einer möglichen Übernahme dieser Praxis durch den Freistaat Sachsen , wenn Lok und Chemie mal wieder ein Derby durchführen:

    Ein Hochsicherheitspiel Chemie gegen Lok würde wegen der Begrenzung der Stadionkapazität in Leuzsch auf 4.999 Zuschauer für Chemie nicht zu Mehrkosten durch Kostenbeteiligung führen. Soweit, so klar!

    Aber ganz im Gegensatz zu Lok bei Partien von Lok gegen Chemie, weil diese nicht nur als gewinnorientierte Veranstaltungen anzusehen und ebenfalls als Hochrisikospiel zu bewerten wären, sondern weil das BPS für mehr als als 5.000 Zuschauer zugelassen ist ...:(

    Die 5.000 Zuschauer stehen im Bremer Gesetz drin, welches vor dem BVerfG verhandelt wurde. Es kommt natürlich auf die konkrete Ausgestaltung des sächsischen Gesetzes an. Grenzwerte in Gesetzen dürfen ja nicht willkürlich gesetzt werden, sondern müssen entsprechend begründet sein. Was, wenn der sächsische Gesetzgeber mit Blick auf Chemie 4.500 Zuschauer als Kriterium ansetzt ? Das BVerfG hat ja nicht gesagt, dass der Grenzwert 5.000 sein muss (zumindest habe ich in der Zusammenfassung der Entscheidung dazu nichts gefunden).

  • ...Was, wenn der sächsische Gesetzgeber mit Blick auf Chemie 4.500 Zuschauer als Kriterium ansetzt ? Das BVerfG hat ja nicht gesagt, dass der Grenzwert 5.000 sein muss (zumindest habe ich in der Zusammenfassung der Entscheidung dazu nichts gefunden).

    Interessante Frage!

    Falls Sachsen (im Gegensartz beispielsweise zu Bayern, Berlin, Brandenburg und NRW) gedenken sollte, die entsprechende Regelung im Freistaat auch in Landesrecht zu übernehmen, dürfte das Bundesland Probleme bekommen, wenn es dabei gleichzeitig auch die Zuschauergrenze einfach nach unten herabsetzen würde:

    Zum Einen, weil eine solche Herabsetzung bei Zuschauerzahlen nicht mehr mit der gestern veröffentlichten Entscheidung zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gedeckt wäre, denn dort heißt es zum Schluß unter anderem:

    "...2. Die Beschränkung auf Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 zeitgleich teilnehmenden Personen verfolgt das Ziel, nur diejenigen Veranstaltungen zu erfassen, die einen deutlichen polizeilichen Mehraufwand hervorrufen...", siehe Link

    Außerdem müßte Sachsen damit rechnen, das betroffenen Vereine ähnlich wie die DFL den Rechtsweg beschreiten und notfalls durch sämtliche Instanzen (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) gehen, um anschließend ebenfalls Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu können. Der Freistaat dürfte dann zunächst mal über viele Jahre (wie auch im Fall Bremen) auf eine Kostenerstattung warten und außerdem in Karlsruhe mit Verweis auf gestrige Entscheidung scheitern,.. (Es sei denn, klagende Vereine erweitern zwischenzeitlich ihre Stadionkapazität mittels Ausbaus der Heimpielstätte entsprechend.)

    Die Grenze von 5.000 Zuschauer im Falle einer Übernahme der Bremer Regelung durch andere Bundesländer macht auch Sinn, weil ansonsten beispielsweise viele Landespokalspiele künftig aufgrund eines ansonsten nicht überschaubaren Finanzrisikos entweder garnicht mehr oder nur noch als "Geisterpiele" ausgetragen werden könnten! Ein Umstand, auf den gestern ein ehemaliger Landesinnenminister und jetzige FSA-Chef hinwies, siehe Link