• Da stimme ich zu. Wenn beim CFC zwei entscheidende Leute fehlen, Hertha dann dagegen die torbeteiligten Ben Hatira und Dudziak einsetzt, dann ist was faul. Und überhaupt, noch einmal meine Meinung, die U23 gehören in eine eigene Staffel. Hier ist der Wettbewerbsverzerrung Tür und Tor geöffnet. Man stelle sich vor, die U23 bspw. vom FCM ist klar zum Abstieg, weil die Erste vom FCM frühzeitig als Absteiger aus Liga 2 feststeht. Dann wird sich die U23 wohl kaum noch voll gegen den Abstieg wehren.....krankes System.

    Mit den U23-Mannschaften in der Regio stimme ich zu, aber ansonsten ist das im Falle Hertha anders zu sehen. Pekarik und Ben-Hatira gehören nicht zum Kader der Ersten und sind für die Bubis als ältere Spieler vorgesehen. Bei Dudziak, ewig verletzt, hat man einen besonderen Vertrag abgeschlossen, der ihm ermöglicht, über die U23 wieder Anschluss zu finden. Ben-Hatira war nur eine Weile verletzt und Pekarik kam erst Ende August aus Tschechien zurück. Auf "echte" Zweitligaspieler hat man bis jetzt verzichtet.

  • die U23 gehören in eine eigene Staffel. ...Man stelle sich vor, die U23 bspw. vom FCM ist klar zum Abstieg, weil die Erste vom FCM frühzeitig als Absteiger aus Liga 2 feststeht. Dann wird sich die U23 wohl kaum noch voll gegen den Abstieg wehren.....krankes System.

    Egal ob man deren Zweckbestimmung nun teilt oder nicht, beispielsweise die aktuell 19 Zweitmannschaften aus den 5 Regionalligen + die beiden Drittligisten in eine eigene Staffel?

    Das das aber Mehrkosten für aktuell 19 Lizenzvereine bedeuten würde, während gleichzeitig unter anderem 2 mit 100%igen Tochtergesellschaften im Lizenzbereich vertretene DAX-Konzerne sowie ein weiterer dort mit 99%iger Tochtergesellschaft vertretener Global Player ohne Zweitmannschaften mit dieser Schwächung insbesondere ihrer in der Bundesliga vertretenen Marktbegleiter werden gut leben können, sollte doch wohl auch jedem klar sein! 8)

    Außerdem kann sich imFall eines feststehenden Abstieg der Lizenzmannschaft eines Zweitligisten die Zweitmannschaft des Vereins sich überhaupt nicht gegen ihren eigenen Zwangsabstieg aus der Regionalliga wehren, selbst dann nicht, wenn sie zu dem Zeitpunkt bereits sogar als deren Meister feststehen sollte...

  • Außerdem kann sich imFall eines feststehenden Abstieg der Lizenzmannschaft eines Zweitligisten die Zweitmannschaft des Vereins sich überhaupt nicht gegen ihren eigenen Zwangsabstieg aus der Regionalliga wehren, selbst dann nicht, wenn sie zu dem Zeitpunkt bereits sogar als deren Meister feststehen sollte...

    Darin liegt ja der ganze Unsinn und Unfug.

    Gleichzeitig in Liga 2 und 3 ist erlaubt, Liga 3 und 4 aber nicht. Schlichtweg hanebüchen nenne ich das.

  • Darin liegt ja der ganze Unsinn und Unfug.

    Gleichzeitig in Liga 2 und 3 ist erlaubt, Liga 3 und 4 aber nicht. ...

    (Den Fall, das ein Zweitligist mit seiner Zweitmannschaft auch einen Drittligisten stellt, hatten wir nur einmal in der Saison: 2024/2025.)

    Warum das so ist, erklärt sich doch klar aus den Strukturentwicklungen der letzten Jahrzehnte bei den oberen Spielklassen unterhalb der beiden Lizenzligen. Früher war allgemein akzeptiert, das außerhalb des Lizenzbereiches ein Verein in sämtlichen Amateurligen grundsätzlich uneingescharänkt mit einer Mannschaft vertreten sein darf. Seitdem erfolgte die Ersetzung auf der 3. Spielklassenebene einer Vielzahl von Amateuroberligen über die drittklassige Regionalligen durch die 3.Liga. Gleichzeitig waren aber sämtliche 36 Lizenzvereine zum damaligen Zeitpunkt verpflichtet, auch jeweils 1 Zweitmannschaft zu unterhalten! Den Lizenzvereinen konnte man wohl bei Bildung der 3. Liga aus Gründen des Gewohnheitsrechts deshalb nicht verwehren, weiterhin in dieser Spielklasse Zweitmannschaften zu unterhalten. Sehr wohl war aber der DFB im Falle von Zweitligaabsteigern selbst und ohne Rücksichtnahme gegenüber der DFL in der Lage, da das nicht mehr im DFL-Zuständigkeitsbereich betrifft, beispielsweise selbst zu regulieren, wer ansonsten mit Zweitmannschaften Regionalliga spielen darf. Das ganze übrigens auch wegen der seinerzeit vieldiskutierten Gefahr, das einzelne Regionalligen mit Zweitmannschaften regelrecht "überflutet" werden könnten. (Die RL West hat aktuell bereits 7 Zweitmannschaften im Spielbetrieb):

    DFB-Spielordnung - RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE 4. SPIELKLASSENEBEN

    II. Anzahl der Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen in der 4. Spielklassenebene

    1 Für den Fall, dass einer oder mehreren der fünf regionalen Ligen mehr als sieben Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen zugeordnet sind, ist grundsätzlich sicherzustellen, dass in keiner Liga die Zahl von sieben Zweiten Mannschaften überschritten wird In einem solchen Fall sind grundsätzlich so viele Zweite Mannschaften anderen regionalen Ligen zuzuordnen, dass in keiner Liga die Zahl von sieben Zweiten Mannschaften überschritten wird, siehe Link zum .pdf-Dukument

    Vor dem Hintergrund ist das generelle Versagen der Spielberechtigung seitens des DFBfür Zweitmannschaften von Drittligisten in Regionalligen zwar für deren Anhänger ärgerlich, aber eben auch nachvollziehbar...8)