...Nachträgliche Abmeldungen aus den OL bzw. Nichtwahrnehmung des Aufstiegsrecht von Verbandsligisten ( ev. Gera) würden m.M. nach nur zusätzliche Aufsteiger aus den Landesverbänden-gemäß Mitgliederstärke- nach sich ziehen.
Durch den Rückzug von Greifswald müsste also der LV Berlin schon einen zweiten Aufsteiger bekommen.
Bei noch einer weiteren Abmeldung würde dann der LV ....
Das dachte ich bislang auch!
Beim nochmaligen Durchlesen der Festlegung ist mir allerdings Folgendes aufgefallen:
"Sollten Umstände eintreten, dass die Staffelstärke von 16 Mannschaften in den Oberligen nicht erreicht werden kann, würde die Sonderregelung für einen vermehrten Aufstieg eintreten."
Dann folgt die Begründung um das Warum und Wieso dieser Regelung.
Danach kommt: "Sollten widererwarten weitere Abmeldungen aus der Oberliga bis zum Entscheid des NOFV-Präsidiums zur Auf- und Abstiegsregelung 2015/16 erfolgen, wird folgende Sonderregelung erlassen:..."
Zum Schluß steht da: "Mit diesen Änderungen wird gewährleistet, dass die Regional- und Oberliga im kommenden Spieljahr 2015/16 in Sollstärke spielen können"
Das bedeutet aus Sicht des Verbandes offensichtlich, das ein vermehrten Aufstieg aus den Landesverbänden nur dann greift, wenn anderweitig (verminderter Abstieg aus der Oberliga) die Sollstärke der Oberliga nicht erreicht werden kann!
Besser verständlich im Sinne des Verfassers hätte die entsprechende Festlegung etwa so formuliert werrden müssen:
Das Präsidium des NOFV hat auf Antrag des Spielausschusses nachfolgende Änderung der Auf- und Abstiegsregelung der NOFV-Herren-Regional- und Oberliga 2014/2015 beschlossen:
Bedingt durch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Auf- und Abstiegsregelung unvorhersehbare Ereignisse, ergibt sich die Notwendigkeit, nachfolgende Sonderregelung zu beschließen. Grundlage ist Ziffer 10 der Auf- und Abstiegsregelung der Herren-Regionalliga sowie Ziffer 13 der entsprechenden Regelung der Oberligen.
Die Sonderregelung wird notwendig aufgrund der Folgen aus dem Insolvenzverfahren des VFC Plauen, der Beschlüsse von DFL und DFB zu zweiten Mannschaften (Rückzug 1. FC Union Berlin II, SG Dynamo Dresden II, Chemnitzer FC II) und der Aufstockung der Regionalliga Nordost im Spieljahr 2015/16 auf 18 Mannschaften.
Leider haben die Vereine SG Dynamo Dresden, Chemnitzer FC und 1.FC Union Berlin ihre zweiten Mannschaften für das kommende Spieljahr abgemeldet. Der VFC Plauen steht aufgrund der Insolvenz als Absteiger aus der Regionalliga in die Oberliga fest. Somit sind bereits Abstiegsszenarien feststehend, die durch den Spielausschuss nicht vorherzusehen waren. Es wird beantragt, die Auf- und Abstiegsregelung für das laufende Spieljahr wie in der schematischen Darstellung aufgeführt abzuändern.
Dabei geht bei Nichtwahrnehmung des Aufstiegsrechtes eines Landesverbandes das Recht zur Meldung auf den nächsten berechtigten Landesverband über. Die Rangfolge regelt sich nach den seniorenmitgliederstärksten Landesverbänden laut DFB-Mitgliederstatistik 2014 wie folgt: 1. Berlin, 2. Sachsen, 3. Brandenburg, 4. Thüringen, 5. Sachsen-Anhalt, 6. Mecklenburg-Vorpommern.
Der Sonderregelung für den Bereich des Aufstiegs aus den Landesverbänden in die Oberligen ist zu entnehmen, dass es grundsätzlich bei sechs Aufsteigern (ein Aufsteiger pro Landesverband) bleibt.
Sollte unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Verminderter Abstieg kommt vor vermehrten Aufstieg" im Zusammenhang mit weiteren Abmeldungen aus der Oberliga bis zum Entscheid des NOFV-Präsidiums zur Auf- und Abstiegsregelung 2015/16 widererwarten die angestrebte Sollstärke von 16 Mannschaften in beiden Oberligen nicht mehr erreicht werden können, kommt folgende Sonderregelung für einen vermehrten Aufstieg zur Anwendung:
Weiteren Landesverbänden wird ein weiterer Aufsteiger zugestanden. Die Summe weiterer Aufsteiger hat dabei der Differenz zur Sollstärke beider Oberligen ohne vermehrten Aufstieg zu entsprechen.
Verzichtet der Landesverband lt. nachstehender Rangfolge auf die Meldung eines weiteren Aufsteigers, so geht das Recht zur Meldung auf den nächsten berechtigten Landesverband über.
Die Rangfolge regelt sich nach den seniorenmitgliederstärksten Landesverbänden laut DFB-Mitgliederstatistik 2014 wie folgt:
1. Berlin, 2. Sachsen, 3. Brandenburg, 4. Thüringen, 5. Sachsen-Anhalt, 6. Mecklenburg-Vorpommern.
Mit diesen Änderungen wird gewährleistet, dass die Regional- und Oberliga im kommenden Spieljahr 2015/16 in Sollstärke spielen können. Es wird kein Verein benachteiligt.