Mittlerweile gibt es festgeschriebene Höchstforderungen, die ein abgebender Verein als Ausbildungsentschädigung fordern kann. Ist dieser Betrag z.B. beim Verband hinterlegt, darf die Freigabe nicht verweigert werden. Es sei denn, es sind Formfehler in Sachen Austritt gemacht worden. ZUdem gibt es immer noch die Chance einen Spieler zum VA zu machen...
das ist soweit ja richtig, aber ich denke mal, dass Stahl eben nicht diese Philosophie vertritt, die Spieler zu VA zu machen (bringt ja doch die einige Pflichten und Aufwand mit sich). Das nimmt halt nicht jeder Verein auf sich...
finde es aber grundsätzlich richtig, dass es diese Entschädigungen gibt für den abgebenden Verein, der dadurch ja auch ein Stück weit geschützt wird.