Nein kann man nicht, weil es gemäß den Verodnungen des BFV keine Grundlage dafür gibt.
Das stimmt so nicht. Es gibt Entscheidungen, die nicht als Tatsachenentscheidung gelten. Wenn man diese kennt und sieht, dass sie Spielentscheidend sind, hat man durchaus die CHance, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen.