29. Spieltag

  • Oh Mann, kann denn hier keiner richtig suchen?!
    So viel Unfug zum Thema *kopfschüttel*.


    Da der Spielbetrieb der Oberliga beendet ist, gilt erstens einmal die Stammspielerregelung (50% der Einsätze in der höherklassigen Mannschaft).
    Zum zweiten gilt außerdem an den letzten 4 ST der Landesliga wieder die 10-Tage-Sperrfrist.


    Also nix mit Klömich und Co.


    Ach ja, wer es immer noch nicht gefunden hat, dem empfehle ich mal zur Lektüre den Paragraphen 68 (2)ff. der Spielordnung des SFV (natürlich kann man nicht beim NOFV schauen :lach:).

  • Zitat

    (natürlich kann man nicht beim NOFV schauen :lach: )


    Da kannst du natürlich lachen. Fakt ist aber, dass in der Spielordnung des NOFV die Einschränkung für die letzten vier Spieltage nicht vorgesehen ist (Version 05). Der SFV hat dies in seiner Spielordnung ergänzt. Ob das gültig ist darf bezweifelt werden, denn die Ordnung des übergeordneten Verbandes wiegt schwerer als die des untergeordneten Verbandes.
    Dort steht:


    Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Oberligamannschaft
    sind Amateure oder Vertragsspieler erst nach einer Schutzfrist von
    zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Mannschaften
    ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt. Diese
    Einschränkung gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen
    und für Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht
    vollendet haben.


    Keine 10 Tage Frist erwähnt.


    Anders lautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbändesind unbeachtlich.


    Also auch die des SFV.


    Ich kann mich natürlich irren.


  • Könntest Du mir bitte mal erklären warum die Statuten des SFV deiner Meinung nach die richtigen sind:


    Für die Spieler der 1. Mannschaft die in der Oberliga spielt ist der NOFV zuständig und deren Statuten .
    Wenn also Spieler der 1. Mannschaft in der 2. Mannschaft die z.B. in der Landesliga spielen ist die Spielordnung des NOFV die Richtige und nicht die des SFV.


    Sonst hätte z.B. der Spieler Kellig von euerer 1. Mannschaft der glaube im Spiel gegen Sachsen Leipzig die 5. gelbe karte erhalten hat laut Statuten des SFV nicht eine Woche später bei der 2. Mannschaft gegen Neugersdorf mitspielen dürfen sondern hätte 10 Tage aussetzen müssen. Denn er ist ja auch keine 23 jahre mehr sondern etwas älter. Da aber die Statuten des NOFV gezäht haben wo es die 10 tage Regelung nicht gibt sondern nur 2 Tage wartefrist konnte er mitspielen.
    Und eine Festspielregelung gibt es auch nicht beim NOFV.


    Kannst mir ruhig glauben das es so richtig ist und die Statuten des NOFV die richtigen sin zu diesen Thema.
    Andere Mannschaften machten das auch so.

  • Zitat

    Original von schnucki
    Könntest Du mir bitte mal erklären warum die Statuten des SFV deiner Meinung nach die richtigen sind:


    Weil prinzipiell zuerst die Spielordnung des veranstaltenden Verbandes greift - und das ist der SFV. In der SFV-Spielordnung ist ja (wie auch beim NOFV) die DFB-Ordnung bestandteil.


    Zitat

    Original von schnucki
    Sonst hätte z.B. der Spieler Kellig von euerer 1. Mannschaft der glaube im Spiel gegen Sachsen Leipzig die 5. gelbe karte erhalten hat laut Statuten des SFV nicht eine Woche später bei der 2. Mannschaft gegen Neugersdorf mitspielen dürfen sondern hätte 10 Tage aussetzen müssen. Denn er ist ja auch keine 23 jahre mehr sondern etwas älter. Da aber die Statuten des NOFV gezäht haben wo es die 10 tage Regelung nicht gibt sondern nur 2 Tage wartefrist konnte er mitspielen.


    Das mit der zweitage Frist stammt nicht vom NOFV sondern aus der Ordnung des DFB und diese ist, wie bereit erwähnt, Teil der SFV-Ordnung (bzw. Teil eigentlich jeder Ordnung unterhalb des DFB). Genauer gesagt § 11 bzw. § 11a. Nach § 68 (3) SFV-Teil gilt an den letzten 4 Spieltagen die zehntages Frist auch für Spieler nach § 11a (also von RL- und OL-Teams).
    (Trifft also den kommenden Spieltag.)


    Unschlüssig bin ich mir allerdings über die Sache mit der Stammspielerregelung :???:


    Aber unabhängig davon ist bei unserer Ersten Mitte nächster Woche Trainingsschluss, sodass die Meisten danach eh im Urlaub sein werden und nich LL spielen können.

    Dies ist nicht für RTL, ZDF und Premiere, ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre, nicht für Medienmogule und Ölmilliardäre!

  • bleibt nur zu hoffen, das die Verantwortlichen da noch durchsehen, nicht das der Klassenerhalt am Grünen Tisch entschieden wird
    und ich bin ja fast froh, das unser NFV sich mit solchen Problemen nicht rumschlagen muß, ich glaube, die wären hoffnungslos überfordert :D

  • Okay, noch mal en detail:


    Warum die SFV-Ordnung gilt: Wir reden von Einsätzen in der 2. Mannschaft, die in der Landesliga spielt. Zuständigkeit: SFV.


    Zweitens: Beim Einsatz von Kellig (Gelb- und Gelb-Rot-Sperren sind übrigens generell spielklassenbezogen, also dort, wo man sich die Karte holt, pausiert man) fand dieser nicht an den letzten vier Spieltagen statt, daher galt § 11a(1) SFV-SpO, also zwei Tage Pause, demzufolge konnte er am folgenden Wochenende problemlos spielen.


    Claus: Verbindlich ist immer die aktuellste Version der Ordnung. Und da steht beim SFV in dem vom DFB übernommenen allgemeinverbindlichen Teil:


    § 11a(3) "Anderslautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbände sind unbeachtlich, es sei
    denn, diese Regelungen beziehen sich auf die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum."
    (Hervorhebung von mir)
    Alles klar? Diese Entscheidung ist also den Landesverbänden überlassen.


    Abschließend möchte ich dazu noch anmerklen, daß ich in dem Fall der NOFV- und SFV-Spielordnungen mich auskennen muß.


    @jb: Stammspielerregelung nach §68 (4) SpO SFV
    @ covi: keine Angst, das geht schon noch =)

  • Ich habe nochmal auf der Seite des NOFV nachgeschaut. Dort ist die von mir zitierte Version von 2005 ergänzt wurden und gilt seit dem 20.06.2006.


    Bei Widersprüchen hat die Ordnung des höheren, für diesen Verein zuständigen Verbandes mehr Gewicht, egal um welche Liga es sich handelt. Es bleibt also dabei, dass die Oberligaspieler auch in den letzten vier Spielen eingesetzt werden dürfen. Anders wäre es für Spieler der Landesliga die in unteren Ligen spielen sollen, da hier keine Zuständigkeit des NOFV, sondern die des SFV herrscht.


    Gelb-Rot Sperren sind für alle Mannschaften relevant.

  • @ claus
    Auch die NOFV-Ordnung enthält bzw. unterwift sich der DFB-Ordnung.
    Und ich würde den von Jack zitierten § 11a (3) so verstehen, dass jeder beliebige Mitgliedsverband an den letzten 4 Spieltagen eigene Regeln (im Bezug auf die Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Regionalliga- oder Oberliga-Mannschaft) aufstellen darf - unabhängig davon, wie die sonstigen Zuständigkeiten liegen.
    Sprich da muss sich der SFV (in Sachen CFC II oder Sachsen II) nicht nach dem NOFV richten.


    @ Jack
    Schon klar. Mich irritiert aber, dass im § 68 (3) ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es auch auf die Spieler nach § 11a zutrifft, dieser Hinweis aber im § 68 (4) fehlt. Aber vermutlich wird dies mit der Formulierung Spieler mit einem gültigen Spielerpass umgangen (und bezieht sich zugleich auch auf Spieler nach § 11).


    Heißt also, bei uns dürften nur Gasser und an den beiden letzten Spieltagen DeNa auflaufen (wobei ich das bei letzterem nicht glaube).
    Sind ja tolle Aussichten...

    Dies ist nicht für RTL, ZDF und Premiere, ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre, nicht für Medienmogule und Ölmilliardäre!

    Einmal editiert, zuletzt von jb1 ()

  • Dieser Zusatz scheint wirklich nur beim NOFV zu fehlen. Da könnte man sich jetzt streiten. Da der NOFV für die erste Mannschaft des CFC zuständig ist, würde ich trotzdem bei meiner Meinung bleiben. Der DFB überlässt es zwar in dem Fall (letzte vier Spiele) den Verbänden, die bleiben dennoch in der Hierarchie. Der NOFV hat es ja für sich und "seine" Spieler geregelt, nämlich so, dass es auch am Saisonende keine Ausnahmen gibt.

  • ganz sicher, und um allen spekulationen vorzubeugen.


    an den letzten vier Spieltagen darf


    1. kein stammspieler (mehr als die hälfte der spiele in der höherklassigen
    mannschaft) mehr unten eingesetzt werden,


    2. ein spieler nach einem einsatz in der höherklassigen mannschaft erst
    nach einer sperrfrist von 10 Tagen eingesetzt werden. gilt für
    nichtstammspieler. die stammspieler dürfen eh nicht.


    alle anderen regeln sind damit außer kraft.


    händelt dies eine mannschaft anders, sind bei protest die punkte ganz sicher weg.

  • nun wieder zum Fußball....


    09.06.2007 15.00 :
    FC Oberlausitz Neugersdorf - 1. FC Dynamo Dresden II 2:2
    BSV 68 Sebnitz - FSV Krumhermersdorf 3:0
    SV 1919 Grimma - SV Bannewitz 2:0
    FC Sachsen Leipzig 2. - NFV Gelb-Weiß Görlitz 3:1
    FV Dresden 06 Laubegast - Bornaer SV 1:0
    Kickers 94 Markkleeberg - VfB Fortuna Chemnitz 0:0
    Chemnitzer FC 2. - SSV Markranstädt 2:0

  • Claus will doch nur, daß wir die Punkte am grünen Tisch verlieren =).
    Wie es scheint, schaffen wir das ja auch auf sportlichem Wege (siehe Görlitz, 86. und 88. Minute).


    Ansonsten völlige Zustimmung zum Insider.
    Das ist einfach so.


    Noch eine kleine Anmerkung zur Hierarchie: Es stimmt auch nur begrenzt, daß alles von oben nach unten zu 100% durchgedrückt werden kann. Im Osten sind die Kreisverbände als erstes Organ (neu)gegründet worden, daher ist das eben nicht so ohne weiteres 1:1 umsetzbar.
    Das geht auch soweit, daß es da abweichende Bestimmungen zum allgemienen Spielrecht, der Spielstärke usw. gibt. Auch wenn sich natürlich die höherinstanzlichen Verbände bemühen, die Dinge abzustellen.


    Aber nochmal zum Ausgangspunkt: Es ist Landesliga - und deshalb gilt die SFV-Spielordnung. Ende :ja:

  • Zitat

    Original von Jack
    Aber nochmal zum Ausgangspunkt: Es ist Landesliga - und deshalb gilt die SFV-Spielordnung. Ende :ja:


    Noch mal zurück zu diesen Thema auch wenns einige bestimmt schon nervt. Aber kann ja in diesen Thema nie auslernen meine ich mal.


    Wie ist es denn dann mit dieser Sache:
    Letztes Oberliga-Spiel am 27.5.2007 Dessau gegen Sachsen Leipzig wurde in der 73. Minute Daniel Heinze eingewechselt und hat da auch das 4:1 erziehlt.
    Sieben Tage später im Punktspiel der Resevemannschaft ( Landesliga) in Bannewitz hat dieser Daniel Heinze die vollen 90 Minuten mitgespielt.


    Wie ist denn da die Rechtslage ?


    Laut Statuten NOFV wäre es ja auch ok. Aber wenn es nach dem Statuten des SFV gehen würde dann hätte er ja 10 Tage aussetzen müssen oder! ( letzten 4 Spieltage auch wenn er erst 19 Jahre ist)

    Vieleicht kann mir mal Jack und jb1 mal das erklären welches Regelwerk da gilt ?

  • Tja, würde mal vermuten, dass dort beide Vereine und der Verband gepennt haben.
    Sollte das den SFV überhaupt interessieren, dürfte das Spiel 0:2 gegen Sachsen II gewertet werden - aber für Bannewitz ändert sich nichts. Denn soweit mir bekannt ist kann ein Verein nur von Fehlern (auch Einsatz gesperrter Spieler) des Gegners profitieren, wenn sie selbst den Sachverhalt innerhalb einer gewissen Frist nach dem Spiel beim Verband anzeigen.


    (Deswegen steht z.B. in der Tabelle der Oberliga nur bei Jena II "Punkte/Tore korrigiert", und nicht beim Gegner der betroffenen Partie. Die hatten den Fehler nicht bemerkt.)

    Dies ist nicht für RTL, ZDF und Premiere, ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre, nicht für Medienmogule und Ölmilliardäre!

  • Ich bin auch davon überzeugt das alles rechtens ist und das Sachsen Leipzig sich bestimmt vorher erkundigt hat.
    So einen Fehler werden die bestimmt nicht machen.
    Aber vieleicht kann uns ja Jack weiterhelfen bei den Thema.


    Würde mich mal interesieren warum er sich bei den Statuten des NOFV und SFV auskennen muß.

  • Ich sehe den Fall wie jb. Wenn es sich so verhält wie beschrieben, ist Sachsen dort ein Fehler unterlaufen. Nach dem Sinn von § 12b würde sich aber an der Wertung bei Bannewitz nichts ändern.


    Solche Fehler passieren halt leider manchmal.
    Hat mich auch schon mal ereilt, und das im NOFV-Bereich, da sind die Sätze noch etwas höher :naja:.
    Womit auch die Frage von schnucki beantwort sein dürfte.


    *edit*: Die Zwei-Wochen-Frist hat nur eine Bedeutung für eine Punktwertung gegen den Verein, der den Verstoß beging, nicht aber für den gegnerischen Verein.

  • 12b bezieht sich generell auf die Regional- und Oberliga, deshalb habe ich auch geschrieben "im Sinne von". Da folgt der SFV nämlich wieder dem DFB und seinen Regionalverbänden.