ZitatOriginal von NOLLINGER
Ich würde dieses Vergehen sogar mit versuchtem Mord gleichstellen, da das Leben des Mädchens jetzt definitiv im Ar... ist ist. Kenne mich da leider mit dem Strafmaß nicht aus... :naja:
drum sollte man sich dazu auch nicht äußern :wink: das stgb lesen macht noch keinen juristen