Folgendes Urteil traf ein Sportgericht.
Kreis Trier / Saarburg
In der 87. Minute schoss der eingewechselte Mittelstürmer das Tor zum 2:1.
Die Gegenmannschaft legte Protest ein, weil der Spieler Schmuck getragen hat.
Diesem wurde Recht gegeben.
Begründung:
Der Spieler war nicht Spielberechtigt !
Neuansetzung des Spieles !
Dem Schiedsrichter war keine Fehlentscheidung nachzuweisen, da er vor dem Spiel die Schmuckregelung bekannt gab und dieses bei der Einsetzung des Spielers nicht bemerkte.
Gerechtfertigt oder nicht? Was denkt ihr?