Kennzeichnend für Rechtsextremismus sind für mich:
1. Nationalismus in aggressiver Form, Feindschaft gegen Ausländer, Minderheiten, 2. Antisemitismus Rassismus, 3. Bereitschaft zur gewaltsamen Propagierung und Durchsetzung der erstrebten Ziele(Brutalität, Grausamkeit, Mitleidlosigkeit).Diese Kriterien verstoßen gegen das Grundgesetz, besonders gegen die Artikel 1 und 3. Verstöße dagegen werden unter Strafe gestellt, siehe StGB § 86 Vertreibung von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, §86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §130 Volksverhetzung, §223 ff. Körperverletzungsdelikte, §§ 240, 241,185 Nötigung, Bedrohung, Beleidigung. Grundgesetz und StGB gelten für alle Menschen in der BRD. Für mich ist daher nicht nachvollziehbar, warum Rechtsextremismus akzeptiert werden soll. Eigentlich ist Rechtsextremismus keine legale Ideologie, sondern eine
verbrecherische Irrlehre. Die bei konsequenter Umsetzung zu verbrecherischen Straftaten führt, siehe Mordfall Potzlow. Eine Gleichsetzung rechtsextremistischer Ideen und Parteien, mit Ideologien und Parteien die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, lehne ich ab. Dies würde lediglich zur Verharmlosung und Legalisierung rechtsextremer Ideen in unserem Land führen! Ist jedenfalls meine Meinung zu diesem Thema.