Das mit der Vereinigung der Fussballfans aller Bundesländer und daraus resultierende Aktionen funktioniert aber nur, wenn wir uns auch weitestgehend einig sind! Solange einige eigentlich gar keinen Handlungsbedarf sehen und den Staatsterror als legitime Reaktion auf ungebürliches Fanverhalten sehen oder Aktionen gegen Fans anderer Vereine nicht weiter ernst nehmen (ich nehme mich, zumindest was die Vergangenheit betrifft, nicht aus, gelobe aber Besserung) oder sogar mit Hähme betrachten, bringt das Alles nüscht.
Ich will ja gar nicht leugnen, dass es beim Fussball eine aggressive Grundstimmung gibt. Das fängt bei Verbalattacken ("Ihr seid xx, assoziale xx, Ihr schlaft unter Brücken...") an, geht über an Zäune springen und Bierbecher werfen weiter und hört bei Schals abziehen, Blockstürmen und W&W-Matches noch lange nicht auf. Es ist doch aber so, dass zumidest die Punkte, die keinen in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen (Also auch das gelegentliche Abbrennen von Pyros) zum Fussball gehören, wie das Amen in der Kirche. Zwischen den meisten dieser Punkte ist der Übergang meist schwer zu definieren. Wenn ich zum Bsp. auf dem Weg zum Stadion verbal attackiert werde und das über ein gewisses Niveau hinaus geht (Bei jedem liegt die "Schmerzgrenze" da wohl anders), kann alles Mögliche passieren...
Ein Problem bzgl. des Umgangs der Staatsorgane mit Fussballfans (und DAS ist wohl einzigartig) ist die berühmte "Kartei Gewalttäter Sport" mit seiner bekannten Einteilung in die drei Kategorien (Wann kommt eigentlich die 4 Kat., die Kat. D ?? =)). Diese bewegt sich nämlich außerhalb der normalen Abläufe der Justitz. Ein Eintrag in das normale Strafregister erfolgt z.B. erst, wenn ein Schuldspruch vor einem Gericht erfolgt ist, und dann auch erst wenn die Strafe über 3 Monate Haft (auch auf Bewährung) oder aber über 90 Tagessätzen liegt. Diese Strafen werden aus dem Register nach vorgegebenen Zeiträumen gelöscht (5 Jahre beim normalen Führungszeugniss, dass man selber einsehen darf und z.B. beim Arbeitgeber vorlegen muss oder nach 10 Jahren beim Strafregisterauszug zur Vorlage bei Behörden um z.B. ein Sicherheitsgewerbe zu gründen)
Der Eintrag in die Fan-Kartei kann jedoch jeden treffen, der sich in einem Stadion aufhält. Sagt man den falschen Leuten "Guten Tag" und wird dabei von einem ZKB beobachtet, kann das schon mal passieren.
Die Dauer des Eintrags und auch die Kat. in der man geführt wird wird von keinem unabhängigen Organ überwacht. So wurde z.B. "Kutten"-Fans eines Bundesliegisten (Ich glaube es war HBSC) plötzlich bei der Bestellung von Länderspielkarten beim DFB schriftlich mitgeteilt, dass sie aufgrund eines Eintrage in der Kartei kein Karten erhalten würden.
Was war passiert? Die besagten Fans waren in der Vergangenheit, wie so oft, in ihrer Kurve und feuerten friedlich ihre Mannschaft an. Plötzlich explodierte in ihrer Nähe ein Böller. Aufgrund der Videoüberwachung war der Ort schnell eingegrenzt, die Greiftrupps der Polizei konnten daraufhin die Personalien der Umstehenden feststellen. Es wurde gegen insgesamt 11 Personen ein Strafverfahren eingeleitet. Bei der genaueren Analyse der Videobänder konnte der Zündende genau ermittelt werden. Die Verfahren gegen die anderen 10 wurde eibgestellt. Der Fan-Kartei-Eintrag in der Kat. B (der sofort nach der vorgenannten Personalienfeststellung erfolgte) wurde jedoch nicht gelöscht oder in A geändert!!! Das hätte man nur erzwingen können, wenn sie von einem Gericht freigesprochen worden wären. In Deutschland wird ein Verfahren gegen jemand, der sich schon während den Ermittlungen als unschuldig erweist, eingestellt. Ein Freispruch kann nur aus einem Gerichtsverfahren resultieren, in das man als Schuldiger hineingeht. Verrückte Welt.
Bis dann...
Alex