Gemäß FIFA - Statuten sind Tornetze nicht zwingend vorgeschrieben !
Sie werden empfohlen - die Bestimmungen eines Wettbewerbes können jedoch Tornetze verlangen.
Der DFB schreibt in seinen Regeln :
Die Tore
In der Mitte jeder Torlinie sind die Tore aufzustellen.
Sie bestehen aus zwei senkrechten Pfosten, die in gleichem Abstand zu den Eckfahnen stehen und durch eine Querlatte verbunden sind.
Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt.
Die Torpfosten und die Querlatte dürfen höchstens 12 cm breit und tief sein. Alle müssen das gleiche Format haben.
Die Torlinie muss dieselbe Breite wie Torpfosten und Querlatte haben.
Netze können an den Pfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren befestigt sein. Sie sollen in geeigneter Weise abgestützt und so angebracht sein, dass dem Torwart genügend Spielraum verbleibt.
Pfosten und Querlatten müssen weiß sein.
So weit so gut :
Auch hier ist es immer noch ein Kann - und kein Muß
man muss also tiefer in die Materie einsteigen - schließlich hat ein Schiedsrichter nicht nur den Regeln Geltung zu verschaffen - sondern auch den Satzungen und Ordnungen.
So findet man in den Durchführungsbestimmungen des DFB folgenden Wortlaut :
§ 5
Tornetze
Die Tornetze sind freihängend anzubringen. Eisenverstrebungen zur Befestigung der Netze an den Torpfosten sind nicht zulässig. Die Netze sind am Boden zu verankern. Die Verankerung muss so konstruiert sein, dass eine Gefährdung der Aktiven ausgeschlossen ist. Die Netze sind ständig auf ihre Haltbarkeit hin zu überprüfen.
Nun steht hier "sind anzubringen" - also ein Muss
.... wenn da nicht die Präambel wäre
dort steht nämlich geschrieben auf was die Durchführungsbestimmungen überhaupt anzuwenden sind.
Die Durchführungsbestimmungen ergänzen die §§ 40 ff. des Besonderen Teils der DFB-Spielordnung. Sie gelten unmittelbar für die Abschnitte B II, B III und C.
Für die vom Ligaverband veranstalteten Bundesspiele (Abschnitt B I) gelten die vom Ligaverband erlassenen Bestimmungen der Spielordnung Liga, soweit sie dem Ligaverband zur Regelung übertragen sind.
Will man also im konkreten Fall eine Entscheidung herbeiführen, sollte man unbedingt die DFB-Spielordnung dabei haben.
Ich will jetzt nicht nun noch 14 DIN A4 Seiten zitieren :
Nur kurz zur Übersicht :
In dem betreffenden Passagen wird nun geregelt wann die Durchführungsbestimmungen gelten
Spiele der 1. Bundesliga
Spiele der 2. Bundesliga
Spiele im Ligapokal
Alle anderen Bundesspiele wie DFB-Pokal, etc.
uiberall hier ist ein Tornetz zwingend vorgeschrieben.
... und um das Chaos nun perfekt zu machen muss jeder Schiedsrichter noch in der Spielordnung, den Durchführungsbestimmungen seines Landesverbandes nachschauen.
Steht dort nirgends etwas von Tornetzen - oder dass die Durchführungsbestimmungen des DFB auch im Landesverband gelten - sind keine Tornetze vorgeschrieben.
... noch Fragen ?