Beiträge von chaotix

    Gemäß FIFA - Statuten sind Tornetze nicht zwingend vorgeschrieben !


    Sie werden empfohlen - die Bestimmungen eines Wettbewerbes können jedoch Tornetze verlangen.


    Der DFB schreibt in seinen Regeln :
    Die Tore
    In der Mitte jeder Torlinie sind die Tore aufzustellen.
    Sie bestehen aus zwei senkrechten Pfosten, die in gleichem Abstand zu den Eckfahnen stehen und durch eine Querlatte verbunden sind.
    Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt.
    Die Torpfosten und die Querlatte dürfen höchstens 12 cm breit und tief sein. Alle müssen das gleiche Format haben.
    Die Torlinie muss dieselbe Breite wie Torpfosten und Querlatte haben.
    Netze können an den Pfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren befestigt sein. Sie sollen in geeigneter Weise abgestützt und so angebracht sein, dass dem Torwart genügend Spielraum verbleibt.
    Pfosten und Querlatten müssen weiß sein.


    So weit so gut :
    Auch hier ist es immer noch ein Kann - und kein Muß


    man muss also tiefer in die Materie einsteigen - schließlich hat ein Schiedsrichter nicht nur den Regeln Geltung zu verschaffen - sondern auch den Satzungen und Ordnungen.


    So findet man in den Durchführungsbestimmungen des DFB folgenden Wortlaut :


    § 5
    Tornetze

    Die Tornetze sind freihängend anzubringen. Eisenverstrebungen zur Befestigung der Netze an den Torpfosten sind nicht zulässig. Die Netze sind am Boden zu verankern. Die Verankerung muss so konstruiert sein, dass eine Gefährdung der Aktiven ausgeschlossen ist. Die Netze sind ständig auf ihre Haltbarkeit hin zu überprüfen.


    Nun steht hier "sind anzubringen" - also ein Muss


    .... wenn da nicht die Präambel wäre
    dort steht nämlich geschrieben auf was die Durchführungsbestimmungen überhaupt anzuwenden sind.


    Die Durchführungsbestimmungen ergänzen die §§ 40 ff. des Besonderen Teils der DFB-Spielordnung. Sie gelten unmittelbar für die Abschnitte B II, B III und C.
    Für die vom Ligaverband veranstalteten Bundesspiele (Abschnitt B I) gelten die vom Ligaverband erlassenen Bestimmungen der Spielordnung Liga, soweit sie dem Ligaverband zur Regelung übertragen sind.


    Will man also im konkreten Fall eine Entscheidung herbeiführen, sollte man unbedingt die DFB-Spielordnung dabei haben.


    Ich will jetzt nicht nun noch 14 DIN A4 Seiten zitieren :
    Nur kurz zur Übersicht :


    In dem betreffenden Passagen wird nun geregelt wann die Durchführungsbestimmungen gelten
    Spiele der 1. Bundesliga
    Spiele der 2. Bundesliga
    Spiele im Ligapokal
    Alle anderen Bundesspiele wie DFB-Pokal, etc.


    uiberall hier ist ein Tornetz zwingend vorgeschrieben.


    ... und um das Chaos nun perfekt zu machen muss jeder Schiedsrichter noch in der Spielordnung, den Durchführungsbestimmungen seines Landesverbandes nachschauen.


    Steht dort nirgends etwas von Tornetzen - oder dass die Durchführungsbestimmungen des DFB auch im Landesverband gelten - sind keine Tornetze vorgeschrieben.


    ... noch Fragen ?

    Zitat

    Original von Uwius
    @ Chaotix


    Bei Zurufen, die den Gegner täuschen sollen, um selbst in Ballbesitz zu kommen, handelt es sich um Unsportlichkeiten, die mit einem indirekten Freistoß und Verwarnung zu bestrafen sind.


    Das weiß ich - ich glaube auch zu wissen, dass dieses wörtlich in der Regel 12 einmal niedergeschrieben stand.


    Nun erscheint es lediglich noch in den Anweisungen für Schiedsrichter - ohne das es expliziet in den Regeln beschrieben steht.
    Streg genommen wird hier was abgepfiffen, was den Regeln nach nicht verboten ist.


    Du kannst es vergleichen mit einer Verwaltungsanordnung für Polizeibeamte :
    "Ab sofort ist jeder Autofahrer, der bei "gelb" in den Kreuzungsbereich einfährt mit einem Bußgeld zu belegen"
    - auf eine Einrede, dass es dafür kein Gesetz gäbe, kann jeder kontern - na und - es gibt den Paragraphen 1 der StVO.


    So hast Du als Schiedsrichter nicht nur den Spielregeln Geltung zu verschaffen, - sondern auch der Spielordnung, der Jugendspielordnung, den Satzungen und Ordnungen der FIFA, des DFB und der jeweiligen Landesverbände.


    Es ist nun auch müßig drüber zu diskutieren - wie die Regel 12 im einzelnen auszulegen ist. Es ist und bleibt immer ein subjektives Empfinden des Schiedsrichters - der auch hier mit Fingerspitzengefühl an die Sache herangehen muss.


    Beim Spielstand von 10:0 pfeife ich das Krabbelkopfballtor ab - wegen Unsportlichkeit.
    Dieses Verhalten widerspricht den Gedanken der Fairniss der in der Präambel der FIFA-Statuten niedergeschrieben ist - indem ich den Gegner durch mein Verhalten verhöhne und der Lächerlichkeit preisgebe.
    Ob ich bei gleicher Situation in der 90. Minute bei einem Spielstand von 0:0 ebenso vorgehe, sei mal dahingestellt - ich denke aber eher nicht, weil hier eine ganz andere Betrachtung der Gesamtsituation zu Grunde gelegt werden kann.


    Der Vergleich mit dem Tunnel ist nicht schlecht - aber hier denke ich ist die Spielsituation eine andere. Dann könnte auch jeder Stürmer, der Marko Rehmer ausspielt mit gelb bestraft werden - so kann man mit alten Leuten nicht umgehen :lol:


    Vielleicht sollte aber jeder mal für sich ( sofern Schiedsrichter ) beide Dinge mal auf dem Lehrabend ansprechen.


    Ich denke auch hier wird es kontroverse Diskussionen geben.

    Die Regel sagt aus, dass der Spieler sein Lauf nicht unmittelbar vor dem Ball unterbrechen darf, um den Torwart zu täuschen.


    Also sollte man dieses als maximal 2 bis 3 Schritte vor Ballberührung interpretieren.


    Allerdings kann ich mir nun wahrlich nicht erklären, warum tonne hier Karten ohne Ende verteilen will ?

    ... dfann erklär doch mal warum "laß", "hab ich" und neuerdings sogar "leo" abzupfeifen sind ?


    Hier bedient man sich auch des von Dir beschriebenen Auffangbeckens.


    Ich kann mich an eine Regional - oder sogar 2. Liga- Partie erinnern, ich glaube es war gegen Braunschweig, als ein Stürmer beim Spielstand von 4 oder 5:0 gegen die bereits als Absteiger feststehenden Braunschweiger den Torwart ausspielte, den Ball auf der Linie stoppte, sich hinkniete und den Ball mit dem Kopf über die Linie beförderte.


    Das Tor fand keine Anerkennung - der vermeintliche Torschütze sah - meiner Meinung nach - völlig zurecht die gelbe Karte.
    Ich glaube sogar es war Uwe Reinders.


    Aber egal.
    Das von Dir beschriebene Auffangbecken wurde zum Schutz der Regeln geschaffen. So ist jedes subjektive Empfinden einer Unsportlichkeit eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters - und damit unantastbar.


    Gibst Du für die beschriebenen Verstöße gelb - ist gut
    tust Du es nicht - ist auch gut.


    Leite ich ein Spiel, hat sich niemand auf der Erde auszuruhen !

    Beide Aktionen -


    das teilnahmslose am Pfosten sitzen eines Torwartes -
    oder den Ball auf der Linie stoppen, sich hinzuknieen - um das Tor dann per Kopfstoß zu erzielen,


    kann durch Zeigen der :gelbekarte: geahndet werden !


    Grundlage hierfür ist der dehnbare "Gummiparagraph" der Regel 12


    Außerdem verursacht ein Spieler einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters einen der folgenden Verstöße begeht:


    ....
    ....
    ....
    irgendeine andere, nicht bereits in Regel 12 erwähnte Regelübertretung begeht, für welche das Spiel unterbrochen wird, um ihn zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen.


    Ebenso - wie der Ruf "Lass" - oder "hab ich" , der ausgerufen wird wenn sich ein Gegenspieler in unmittelbarer Nähe befindet - werden diese Vergehen vom Schiedsrichter immer subjektiv beurteilt.


    imho - war früher einmal niedergeschrieben , dass jeder Ruf, der dazu dienen könnte einen Gegenspieler zu irretieren - strafbewährt sei.
    Mit Neufassung der Regel 12 fiel diese Passus dem obengenannten zum Opfer.


    Da jedoch nicht nur die Spielreglen, sondern auch die Satzungen und Ordnungen incl. Präambel etc. Grundlage für ein Fussballspiel sind, wird in denen von mir beschrieben Aktionen - dem Gegner ( oder besser ausgedrückt - dem Spielpartner ) nicht der erforderliche und nötige Respekt entgegengebracht.
    Folglich sind solche Aktionen unsportlich.
    Es gemäß der Regel 12 zu verfahren.
    Hier liegt ein Regelverstoß vor der in den Regeln nicht beschrieben ist.

    .... dann hat er seine Verletzung dem Schiedsrichter zu signalisieren.


    Die Aussage lautete ja auch er genießt die Frühlingssonne - also für jedermann offensichtlich - sitzt faul am Pfosten.

    Am letzten Spieltag, in einem entscheidendem Spiel gegen den Abstieg soll um 16:00 Uhr angepfiffen werden.


    Dem platzbauendem Verein fehlen jedoch auch dienstlichen Gründen 2 ihrer wichtigsten Spieler - die erst um ca. 17:00 Uhr erscheinen können.


    Nun wird dem Schiedsrichter klargemacht, dass genau jene Spieler die Tornetze in ihren Autos haben. Andere Tornetze sind nicht vorhanden - und in der Kürze der Zeit auch nicht zu beschaffen.


    Wie soll / muß sich der Schiedsrichter verhalten ?

    Zitat

    Original von s-alice
    Tor, Anstoß
    Da der Schütze weit vor dem Ball seinen Anlauf unterbricht, den TW also nicht täuscht, ist nicht von einer Unsportlichkeit auszugehen. Da der TW auf der Linie hin und her springt, hat der SR keinen Grund einzugreifen, nur nach vorne darf er sich nicht bewegen.


    :ja: :bindafür:

    Aus den Anweisungen der FIFA !!


    vergleiche http://www.fifa.com/documents/…regulations/Q&A2006_D.pdf ( Seite 35 )


    Der Schiedsrichter gibt das Zeichen zur Ausführung des Strafstosses.
    Bevor der vorgesehene Schütze den Ball treten kann, rennt ein Mitspieler
    los und führt den Strafstoss aus. Wie entscheidet der Schiedsrichter?


    Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel und setzt es mit einem indirekten
    Freistoss für das gegnerische Team an jener Stelle fort, an der
    sich das Vergehen ereignet hat, d. h. an der Stelle, an der der Spieler
    näher als 9,15 m stand. Der Spieler ist wegen unsportlichen Betragens
    zu verwarnen.


    Hierbei ist es völlig unerheblich, ob der Ball ins Tor geht, zur Ecke abgelenkt wird oder daneben geschossen wird.

    Freut mich, dass sich Uwius auch mal irrt !


    Durch sein Verhalten drückt der Torwart aus, dass er keine Lust hat am Spielgeschehen teil zu nehmen.


    Dieses Verhalten ist unsportlich ( etwa genau so wenn ein Spieler einen auf der Torlinie liegenden Ball durch niederkieen per Kopf ins Tor befördert )


    Folglich erhält der Torwart die gelbe Karte - und die Spielfortsetzung kann nur ind. Freistoß für Mannschaft B lauten.

    Ein Stürmer der Mannschaft A läuft allein mit Ball auf das gegnerische Tor zu.


    Der Torwart von Mannschaft A sitzt am Torpfosten und genießt die Frühlingssonne, weil er eh noch keinen einzigen Ball zu halten hatte.


    Dieses wird vom Schiedsrichter bemerkt !


    Entscheidung ?
    Spielfortsetzung ?

    Das Problem dass sich hier stellt, ist das der DFB in seinen Anweisungen seinen Regeln widerspricht.


    Fakt ist, dass ein Mitspieler gegen die Regeln vertößt - indem er in den Strafraum läuft.
    Die Regeln sagen aus - der Schiedsrichter soll die Ausführung zulassen.
    In den Anweisungen steht - führt ein anderer Spieler....... soll der Schiedsrichter unterbrechen.
    Die Regeln stehen jedoch über den Anweisungen, sodaß hier die Justiziare des DFB nacharbeiten müssen.


    Weiter steht in den Regeln, dass der Ball im Spiel ist wenn er sich beim Strafstoß nach vorne bewegt.
    Der Ball bewegt sich auch nach vorne, wenn er vom Mitspieler getreten wird.

    Im Fall A :
    - würde ich auf Tor entscheiden und Spielfortsetzung durch Anstoß


    In den Fällen B und C :
    hier handelt es sich nicht um einen neutralen Schiedsrichterassistenten im Sinne der Regeln.
    Die Linienrichter haben nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie ein SRA - folglich handelt es sich dann um einen Enfluß von außen - das Spiel wäre mit Schiedsrichterball an der Stelle fortzusetzen, an der der Ball die Seitenauslinie überschritten hätte.


    In der Quintessenz würde eine Gleichstellung der Schiedsrichterassistenten mit einem vom Verein gestellten Linienrichter bedauten, dass hier Spiele manipuliert werden könnten.


    Man stelle sich vor, ein Angreifer spielt mit seinem vom Verein gestellten Linienrichter einen Doppelpass !
    Die Regel unterscheidet nämlich eine absichtliche und unabsichtliche Ballberührung hier nicht.
    Wäre also eine unabsichtliche Ballberührung ohne Folgen - so wäre es die absichtliche Ballberührung auch.

    Oh Oh -


    ich denke hier irrt der liebe Uwius etwas !!


    Strafbestimmungen zur Regel 14 (Strafstoß)


    Der ausführende Spieler verstößt gegen die Regeln
    - Der Schiedsrichter soll die Ausführung zulassen.
    - Wenn der Ball ins Tor geht, wird der Strafstoß wiederholt.
    - Wenn der Ball nicht ins Tor geht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß zugunsten der verteidigenden Mannschaft an der Stelle fort, wo sich der Verstoß ereignet hat.


    Ein Mitspieler des Schützen verstößt gegen die Regeln
    - Der Schiedsrichter soll die Ausführung zulassen.
    - Wenn der Ball ins Tor geht, wird der Strafstoß wiederholt.
    - Wenn der Ball nicht ins Tor geht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß zugunsten der verteidigenden Mannschaft an der Stelle fort, wo sich der Verstoß ereignet hat.


    Wir brauchen also noch nicht mal diskutieren, ob nun der nicht erkennbare Schütze der ausführende Spieler oder ein Mitspieler im Sinne der Regel 14 zum Zeitpunkt des Schusses gewesen war - das Strafmaß ist dasselbe.


    Hätte nun besagter bekloppter Spieler getroffen würde ich Dir vorbehaltlos zustimmen.
    Hat er aber nicht - der Torwart hat das Tor verhindert.


    Also kein Treffer - indirekter Freistoß für die verteidigende Mannschaft.