Beiträge von chaotix

    Weil ich Langeweile habe !


    ... und außerdem, weil es micht echt ankotzt, wenn man die Fehler bei anderen sucht anstatt bei sich selbst.


    Der böse Verband, das blöde Sportgericht, die Wilmersdorfer, die Gatower und was weiß der Geier -wer noch.


    Der Spielbetriebsleiter hat falsch umgelegt, damit einen Formfehler begangen - und gut ist.


    Für die Mannschaft tut mir das ja auch echt leid - denn sie ist der einzige leidtragende in diesem Fall.

    Auf der Homepage vom SC Gatow steht was von der Spielumlegung mit Datum 22.05. - ist ja auch wurscht, wenn nicht korrekt umgelegt wurde, wurde nicht korrekt umgelegt.


    Wenn der Nordberliner SC doch so fair ist, und sich Gedanken macht, wie die Spielpartner zu den Spielorten kommt, dann frage ich mich, wie es am 25.05. zu den folgenden Ansetzungen kommen konnte.


    Sonntag, 25.05.2008


    Senioren 663111 173 Nordberliner SC I - SD Croatia I 11:00


    A-Junioren 660017 155 Nordberliner SC I FSV Berolina Stralau 1901 I 13:30


    D-Junioren 664423 114 Nordberliner SC II BFC Preussen II 10:00


    E-Junioren 660103 085 Nordberliner SC II SV Blau Gelb Berlin II 11:30


    E-Junioren 664554 085 Nordberliner SC V BFC Preussen IV 11:30 2:4


    Völlig unerheblich ob Platenhofer Weg, Hatzfeldallee oder Elchdamm!


    Alle Anstoßzeiten mitten im Radrennen - die Gegner mussten auch sehen wie sie dahin kommen. Aber vielleicht wollte man bei den A-Junioren die 3 Punkte für den Aufstieg an diesem Tag in Sack und Tüten haben? Aber vielleicht wollte man bei den Senioren ja Croatia mit einem Sieg endgültig absteigen lassen?


    Also erzähl nichts von Fairness ! Eine kurze Ansage beim Verband - und der komplette Spieltag 25.05. wäre unisono umgelegt worden.


    Einziger Schuldiger ist und bleibt der Spielbetriebsleiter des Nordberliner SC!

    thats it

    nicht Dummheit - sondern Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Wenn man die amtlichen Mitteilungen nicht lesen kann, und Gatow per Mail von der Umlegung informiert, dann hätte der Spielbetriebsleiter von NBSC auch am Elchdamm in den Wald rufen können.


    Wenn wie ein paar postings zuvor beschrieben, Gatow nur durch Zufall in diesem Forum von der Verlegung Kenntnis bekommen hat und dadurch keine ordentliche Mannschaft voll bekommt, und nur unter Protest angetreten ist, dann mahlen die Mühlen des Verbandes los.


    Das ist schon ganz anderen Spielbetriebsleitern passiert, die Spiele schriftlich umlegen, jedoch in den amtlichen Mitteilungen einfach überlesen haben, das Spielbetriebsleiter XY von 1.FC sowieso von dann bis dann in Urlaub ist. Dadurch sind schon Mannschaften ab- oder nicht aufgestiegen.


    Das salomonischte Urteil wären wohl wirklich mit einer 3er Releagtion zu spielen, aber mit 6 Spielen ist das nicht machbar.


    So denke ich, dass der NBSC hier wohl die schlechsten aller Karten hat - und nun in die Relegation gegen Rudow ran muss.


    ... und Leute - jeder andere Verein in der Position wie Wilmersdorf hätte genauso gehandelt.

    Gatow hat wohl von der Umlegung nur durch Zufall durch den Eintrag hier von Billibob erfahren. Die haben dann aber gespielt und sich dann wohl doch so über den Spieltermin geeinigt. ..........


    :argue:


    Gesetzt dem Fall, dass das so war wie Du schilderst, dann hatte der NBSC sich auch an Fristen zu halten. Spielordnung §17(15) sagt aus, dass die Umlegung 4 Werktage vor dem vorgesehenen Spieltermin beim Spielpartner schriftlich vorliegen muss.


    Nun kann es viele Gründe geben, warum eine Umlegung nicht rechtzeitg beim Spielpartner ankommt - so ist hier eben alles nur Spekulation. Bleibt die Berufung und ggfs. die Revision beim DFB abzuwarten.


    Leider findet man weder auf der Seite von Nordberlin, Gatow oder Wilmersdorf etwas über diese Angelegenheit.

    Kann sich ja nur um einen Verstoß gegen §17 der Spielordnung handeln.


    Zu spät - oder ohne Genehmigung der spielleitenden Stelle.


    Aber auch §21.4(f) Einsatz eines nicht spielberechtigtigten Spielers wäre denkbar.


    Ich kenne die Spielberichtsbögen nicht, aber so waren die A-Jugendlichen

    Marko Micic (Nordberliner SC) – Sperre vom 13.5. – 26.5.2008 (max. 2 Pflichtspiele)


    Daniel Schröter (Nordberliner SC) – Sperre vom 13.5. – 26.5.2008 (max. 2 Pflichtspiele) gesperrt.


    Aber da hat Wilmersdorf ja wieder den Vogel abgeschossen. Mit Revision und ggfs. Berufung beim DFB kann sich das ja bis August hinziehen - da läuft die neue Saison ja schon.


    Vielleicht sollten die 3 beiteilgten Vereine schonmal ein Turnier spielen.

    Die Relegationsspiele finden in jedem Fall erstmal statt - unabhängig davon, ob Lichtenberg 47 ihre Relegation siegreich beendet.


    Lichtenberg muss gegen den 2. der VL Sachsen Anhalt. Hier geht es entweder gegen den 1.FC Magdeburg II oder gegen VFL Halle 96.


    Der letzte Spieltag in Sachsen Anhalt ist aber erst am 07.06. - wobei Magdeburg da spielfrei ist, und nur tatenlos auf das Ergebnis von Magdeburg schielen kann.


    So spielt Rudow dann am 8.6 zuerst auswärts - und am 15.6 zu Hause, brauchen aber definitiv die Hilfe aus Lichtenberg, wenn die Relagation gewonnen würde.

    Im Gegensatz zu einem wieder genesenen Spieler, muss ein Spieler mii nicht korrekter Ausrüstung bis zur nächsten Spieluntrerbrechung warten, damit der Schiedsrichter die Ausrüstung überprüfen kann
    ( wäre ja auch im laufenden Spiel schlecht möglich )


    Das erklärt der Assistent dem Spieler nun natürlich - und wedelt- oder hebt die Fahne - drückt den Knopft bei nächster Unterbrechung.

    brachte der Spieler seine Ausrüstung auf Anweisung des Schiedsrichters erst in Ordnung - ist diese zu kontrollieren, der Spieler mit :gelbekarte: auszuzeichnen.
    Weiter gehts mit Schieriball wo unterbrochen - Tor zählt, da die Spielfortsetzung bereits mit Anstoß erfolgte und somit die Tatsachenentscheidung greift.


    brachte der Spieler seine Ausrüstung ohne Anweisung des Schiedsrichters in Ordnung, entfällt die Kontrolle.


    Schwach vom Schieri das Spiel zu unterbrechen, weil er auch warten kann bis das Spiel eh unterbrochen wird ( Ball im Aus, Foul, etc. ) - oder bis besagter Spieler den Ball spielt.

    Ich denke - hier irrt Euer Vorstand !


    Gem. den Statuten des NOFV ist folgendes geregelt.:


    Spielordnung des NOFV


    § 10
    Spielwertungen in bestimmten Fällen

    1. Verstöße gegen die §§ 12 Ziffern 1., 2. und 3. sowie gegen 12 a Ziffern 4., 5. und 6. der DFB-Spielordnung, gegen Abschnitt II Ziffer 2. der Rahmenbedingungen für die Oberligen oder gegen die NOFV Spielordnung § 19 Ziffer 5 sind vom Sportgericht als unsportliches Verhalten zu verfolgen und angemessen zu ahnden.
    2. Als spieltechnische Rechtsfolge ist in der Regel festzulegen:
    Für den Verein, der den Verstoß begangen hat, wird das Spiel mit 0:2
    Toren als verloren gewertet. Ist das tatsächliche Spielergebnis für ihn
    ungünstiger, verbleibt es bei diesem.
    Für den gegnerischen Verein bleibt die Spielwertung unberührt.
    3.
    Als Strafen sind zulässig:
    a) Geldstrafe bis zu 5.000,00 Euro
    b) Punktabzug


    Hier stellt sich nun das Problem, das nicht gegen einen der Satz 1 benannten Paragraphen verstoßen worden ist, sondern vielmehr gegen § 19 Satz 4.2 der aussagt :


    § 19
    Spielerlaubnis, Spielberechtigung, Spielerpässe,
    Vereinswechsel und Wechsel innerhalb des Vereins

    ....
    4.2. Ein Spieler mit einer gültigen Spielerlaubnis ist des Weiteren nicht
    spielberechtigt,
    - wenn er nicht vor Beginn des Spiels auf dem Spielbericht nominiert
    worden war
    - wenn mit seinem Einsatz die zahlenmäßige Begrenzung einer
    bestimmten Altersklasse oder Nationalität nicht eingehalten wurde.


    Somit wäre der Einsatz eines nicht auf dem Spielberichtsbogen stehenden Spielers zwar nicht erlaubt, aber auch nicht strafbewährt.


    Dennoch kann man hergehen und argumentieren, dass die Sportgerichte auch Spielbewertungen herbeiführen, wenn gegen den §


    4.1. Ein Spieler mit einer gültigen Spielerlaubnis ist in folgenden Fällen nicht spielberechtigt:
    - während einer Wartefrist
    - nach Feldverweis bis zur Entscheidung durch das zuständige
    Sportgericht
    - während einer automatischen Sperre nach Erhalt einer in § 13 der
    Spielordnung vorgegebenen Anzahl von Verwarnungen bzw. nach
    Erhalt einer gelb-roten Karte
    - während einer von einem Sportgericht im DFB ausgesprochenen
    Sperre
    - nach Einsatz in einer Lizenzligamannschaft gemäß der DFBSpielordnung
    und der Lizenzordnung Spieler der Deutschen Fußball-Liga (DFL)
    - wenn die Spielerlaubnis nicht auf der Grundlage des
    Allgemeinverbindlichen Teils A der DFB-Spielordnung, bzw. des §
    6 der DFB-Jugendordnung und der Rahmenrichtlinien für die
    Junioren-Regionalligen erteilt wurde
    - wenn die entsprechend der "Rahmenrichtlinien für die Junioren-
    Regionalligen" fixierten Voraussetzungen für einen Einsatz in den
    Junioren-Regionalligen nicht gegeben sind.


    Ich denke ein Sportrichter kann nur der Argumentation folgen, dass nicht spielberechtigt nach der Spielordnung des NOFV heisst - nicht spielberechtigt !


    Es gibt hier keinerlei Spielraum.


    Es sollte egal sein ob nun nach § 19. 4.1 nicht spielberechtigt, oder nach § 19 4.2 nicht spielberechtigt.


    Ebenso wie es nicht "ein bißchen schwanger gibt" - sollte es auch kein "ein bißchen nicht spielberechtigt geben".


    Dennoch ist Recht haben - und Recht bekommen auch vor deutschen Sportgerichten zweierlei.
    Während eine Spielwertung bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spieler nach gelb-roter Karte mit Sicherheit erfolgt - besteht die Gefahr, dass hier der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers "in einem minderschweren Fall" bescheinigt wird.


    Geht es hier um Auf- oder Abstieg würde ich mit Sicherheit handeln - geht's nur um die berühmte goldene Ananas - lasset gut sein -, und macht von der Einsruchsgebühr lieber eine Kabinenfeier.

    Zur Not greift § 21 der Durchführungsbestuímmungen des DFB.


    2. Während des Spiels darf sich niemand am Spielfeldrand aufhalten. Auch der Aufenthalt hinter den Toren ist verboten.


    imho ist dieser Passus auch in den Durchführungsbestimmungen der Landesverbände übernommen.


    Da diese Spieler nicht ( oder nicht mehr ) am Spiel beteiligt sind, haben die da nichts zu suchen.


    Schon die Möglichkleit allein - den Ball u.U. zu blockieren um das Spiel zu verzögern - oder den Ball wieder schneller ins Spiel zu bringen - ist Störung genug.

    Ich hab's schon fast befürchtet - aber Uwius hat mal wieder Recht.


    Im DFB - Regelwerk ist nirgends geschrieben, wo ein ausgewechselter Spieler das Feld zu verlassen hat.


    Im Fifa Regelwerk steht ebenfalls nichts dergleichen.


    Dennoch denke hat der Schiedsrichter Möglichkeiten hier einzugreifen, denn das Regelwerk sieht vor:


    Um einen Spieler durch einen Auswechselspieler ersetzen zu können, sind die nachstehenden Bedingungen zu beachten:


    Der Schiedsrichter ist von der beabsichtigten Auswechslung vor deren Durchführung zu informieren.
    Dies ist geschehen - und der Schiedsrichter gibt durch Zeichen seine Zustimmung.


    Der Auswechselspieler soll das Spielfeld erst betreten, nachdem der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen und er ein Zeichen des Schiedsrichters erhalten hat.
    Verläßt nun der zu ersetzende Spieler den Platz - wo es dem Schiedsrichter nicht gefällt, würde ich ihn zurückpfeifen und bitten den Platz in dem Bereich zu verlassen, wo sich der Einwechselspieler befindet. (Zwar ohne Rechtsgrundlage gem. der Regel 3 - aber gem. den Befugnissen nach Regel 5). Solange erhält der Einwechselspieler eben kein Zeichen dass er das Spielfeld betreten darf.
    Wiedersetzt sich nun der zu ersetzende Spieler der Anweisung, oder tut durch Worte oder Gesten eine Ablehung kund - dann gibt es :gelbekarte:


    Der Auswechselspieler soll das Spielfeld während einer Spielunterbrechung und an der Mittellinie betreten.


    Die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld betritt. In diesem Augenblick wird er zum Spieler, und der Spieler, den er ersetzt, hört auf, ein Spieler zu sein.


    Ich denke man lässt sich hier durch die Hallenregeln beirren - die wesentlich exakter beschrieben sind.

    Da die Mannschaft keine Möglichkeit mehr hat einzuwechseln, würd ich alle zur Auswechselbank schicken, da die Notwendigkeit nicht vorhanden ist sich warm zu machen.


    Wiedersetzt sich wer gibbet :gelbekarte:

    Mir geht es auch primär darum - dass solchen Wiederholungstätern richtig auf die Füße getreten wird.


    Es kann doch nicht angehen, dass Herr Salihamidzic seinen Berufskollegen Kehl für ein 3/4 Jahr arbeitsunfähig tritt - und damit einen Ligakonkurrenten für fast eine Saison um einen wichtigen Stammspieler beraubt - selbst aber nach kurzer Sperre wieder spielt.


    Hier sollte Gleiches mit Gleichem vergolten werden.


    Vielleicht sehe ich das aber auch ein wenig übertrieben - aber so wie es im Moment ist kanns nicht weitergehen.