Beiträge von chaotix

    @ sven


    einmal TSV'ler - immer TSV'ler ! [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/stimmung.gif]



    @ El Präsidente


    imho bekommt jeder Teilnehmer des Oberliga- Hallenturniers eine Platzierungsprämie in Abhängigkeit von den Toren.


    Haste denn die Mannschaft schon entsprechend motiviert ? [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/kasten.gif] [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/hicks.gif] [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/suff.gif]


    @alle Rudower


    haut rein Jungs - bei dem Oberliga- Hallenturnier könnt Ihr nur gewinnen !


    [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/fan.gif] [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/support2.gif] [Blockierte Grafik: http://www.tsvrudow.de/forum2/images/smiles/fan.gif]

    Zitat

    Original von kw-Lübars
    ja stimmt 95 Zahlende. Nur nochmals zur Erinnerung, Frauen sind eintrittsfrei und glücklicher Weise haben wir einen Freundeskreis (VIP) mit inzwischen 60 aktiven Sponsoren, die Ihre Unterstützung und Eintrittsgelder im voraus bezahlenden. Da sind wir in der Verbandsliga mit einem Zuschauerdurchschnitt nach 3 Heimspielen von über 250 sehr zufrieden.


    Und keine Sorge von euch brauchen wir keinen Zuschlag.


    Also die Angabe der Zuschauerzahlen sollte sich schon aus verkauften Tageskarten, plus Dauerkarten, plus verkaufter Sponsorenkarten ergeben - unabhängig davon, ob die nun alle da waren oder nicht.


    Sieht doch auch blöd aus, wenn 95 Zuschauer ( umsatzsteuertechnisch ) angegeben werden, aber fast 300 auf'm Platz sind.

    Zitat

    Original von VictoriaFan
    ja und berlin würde man wohl das heimrecht tauschen, wenn man union zugelost bekommt :-)


    .........


    Na das ist ja nun richtig geistiger Stumpfflug !


    Selbst wenn der Platz noch so klein ist - wer würde denn beispielsweise sein Heimvorteil ( Kunstrasen ) agbeben ?


    Germania, Rudow, Stern 1900, oder oder oder alle mit Sicherheit nicht.


    Union oder der BFC bringen immer so 300 - 400 Fans mit. 2,- Euro Sicherheitszuschlag auf die Karte ( ermäßigt 1,- Euro ) - und ab geht die wilde Party.


    Erst den BFC , danach Union - der Rest ist egal



    Jaaaa - Yesilyurt ist zur Zeit sowieso angeknockt - schade nur dass nicht schon diese Woche Pokal ist.
    Dann könnte Andreev seine Stammkräfte mal schonen - aber vielleicht sind ja die Stammkräfte im Oktober schon keine Stammkräfte mehr .
    Bleibt zu hoffen das Yesilyurt so stark spielt wie beim 0:5 in Neuruppin - dann wäre selbst für einen Kreisligisten was drin.

    Zitat

    Original von Südwest´ler
    Hat denn jemand einen Plan, wenn die Auslosung schon war, wann denn die Paarungen veröffentlicht werden ???


    Sollten am Donnerstag, den 8.9.05 eigentlich in den AM 09 - 2005/2006 stehen.


    So Gott will

    Zitat

    Original von El Präsidente


    Die Vereinsvertreter stimmen beim Verbandstag über derartrige Erneuerungen ab. Also liegt es an
    den Vorständen, ob die Verbandsliga auf 16 Vereine reduziert wird.
    Der TSV Rudow wird jedenfalls nicht zustimmen. Wir sehen keinen
    Grund warum etwas verändert werden soll. Termindruck kann es ja nicht sein. Die Winterpause ist ja noch sehr lang.


    Nur leider werden die Stimmen der Verbands- und Oberligisten nicht ausreichen die Strukturreform aufzuhalten.



    Die kleinen werden danach lechzen, diese Reform durchzudrücken !


    Man kann höchsten nach Alternativen beim Supergau ( 3, 4 Absteiger aus der NOFV-Oberliga ) suchen - und den Mitgliedern des Verbandstages verdeutlichen - das es keine 6 oder 8 Absteiger - bzw 5 oder 6 in künftigen Jahren geben darf.


    Wenn diese das dann alle einsehen - und die Quintissenz eines solchen Supergau wäre es eben, dass es keine Aufsteiger geben würde - dann könnte ich mir vorstellen, das die Mehrheit der Vereine die Strukturreform ablehnt.


    Aber ich denke, dazu wird es leider nicht kommen


    genauestens nachzulesen in
    http://www.berliner-fussball.d…he_2004_2005/am46allg.doc


    Steigt kein Berliner Verein aus der NOFV - Oberliga ab, dann wird auf dem Verbandstag im November entschieden werden, ob der freie 16. Platz dem 14. der VL der Vorsaison überlassen wird, oder aber ob es 4 Aufsteiger aus der LL geben sollte. Wäre aber schade, wenn das Relegationsspiel entfiele. ( Wobei es ja schon beachtlich ist, das der BFV einen Absteiger fest einplant ! )


    Gesetzt dem Fall, es stiegen dann doch 3 oder gar 4 Berliner von den 7 aus der NOFV-Oberliga ab, könnte es je nach Entscheidung auf dem ausserordentlichen Verbandstag im November sogar 6 - 8 Absteiger aus der Verbandliga, sowie nur 2 Aufsteiger aus der LL geben !!


    4 Absteiger NOFV - 2 Aufsteiger LL - 10 Verbandsligisten ( Plätze 2 - 11 ) = 16 Verine
    Gäbe dann 7 Absteiger


    Also 40 Punkte is nix zum ausruhen


    Am besten ist man wird Erster - dann ist man sicher aus der Nummer raus.


    .... und erstmal den Verbandstag im November abwarten

    Zitat

    Original von Meeko
    torbak


    uns zeichnet einfach genau das aus, was euch in der letzten saison den klassenverbleib gesichert hat (außerdem schießen wir für unsere verhältnisse ne menge tore).


    aber die füchse sind schon echt gute fußballer und werden am ende auch weit oben landen. sandhowe steht - soweit ich weiß - nicht zur debatte und wir brauchen noch 25 punkte, um wahrscheinlich sicher die vl zu halten...


    40 Punkte können am Ende - bei 5 Absteigern - u.U. nicht reichen, zumal wenn Germania am Ende weniger als 30 und Lichtenberg 47 am Ende weniger als 20 haben.
    Dann sollte man sich erst ab 42 - 45 Punkten sicher fühlen können.


    Vielleicht sollte man in Reinickendorf drüber nachdenken, denjenigen den Laufpass zu geben, die Trainer Mankowski gegen Trainer Sandhove ausgewechselt hatten.

    Zitat

    Original von dastalent71
    chaotix


    danke für die infos, aber was ist an der meck-pomm regelung denn aus ddr zeiten??
    meines wissens durfte man mit 17 im männerbereich spielen, wenn die eltern zugestimmt haben+attest vom arzt.


    Ich weiß nicht, was die Pommes da in Ihre Jugendordnung gedichtet haben, vom DFB ist es jedenfalls nicht.
    Wenn die das nicht aus der alten DDR-Regelung übernommen haben,
    hat sich das wahrscheinlich irgendso ein Kleinhirn einfach ausdedacht, als der Verband nach der Wende neu strukturiert worden ist.


    Aber frag doch die Herren einfach mal selbst unter
    http://www.lfvm-v.de/dialog/kontakt.html
    wie das entstanden ist.
    Mich würde dabei interessieren, wie es sich mit der übergeordneten Spiel- und Jugendordnung des DFB verhält.


    Gruss

    Zitat

    Original von dastalent71
    Goalie


    danke für die infos, dann hat berlin wohl die alten ddr vorschriften übernommen :biggrin:


    ......


    Da irrst Du aber gewaltig !


    Meck-Pom hat noch die alten DDR-Ornungen z.T. übernommen.
    Berlin und Brandenburg gehen mit der Jugendordnung des DFB konform - und da war das schon so, als ein Franz Beckenbauer noch 16 Jahre alt war.


    Außerdem hat's doch in der ehemaligen DDR keine Sau interessiert wenn ein Andy Thom, Falko Götz, Frank Eigendorf, Peter Ducke oder sonst wer mit 16 in der 1. Herrenmannschaft gespielt haben. Das wurde angeordnet.


    für den BFV gilt : ( Berliner Fussball Verband ) :


    §11 (Jugendordnung) Freigabe von Junioren für Herren- und
    Frauenmannschaften

    1. Junioren dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- oder
    Frauenmannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen gilt der Junior als
    nicht spielberechtigt. Seinen Verein treffen die spieltechnischen
    Folgen nach den Vorschriften der Spielordnung. Außerdem wird der
    betreffende Verein bestraft. Gegen den Junior kann eine
    Erziehungsmaßnahme verhängt werden.


    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solche, die das 18.Lebensjahr
    vollendet haben, kann der Verbandsjugendausschuss eine
    Spielerlaubnis für 1. und 2. Herrenmannschaften ihres Vereins
    erteilen. Die Spielerlaubnis für Juniorenmannschaften bleibt daneben
    bestehen.


    Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung
    einer Spielerlaubnis für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die
    erste Amateurmannschaft möglich. Dies gilt für Spieler, die einer
    DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbandes
    angehören, oder die Spielberechtigung für einen Lizenzverein
    besitzen.


    Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an, so erstreckt sich
    die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzligamannschaft
    seines Vereins, sofern ihm die nach dem Lizenzspielerstatut
    erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird.
    Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
    31
    a) schriftlicher Antrag des Vereins
    b) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen
    Vertreters und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom
    zuständigen Mitgliedsverband anerkannten Sportarztes, soweit der
    Junior nicht bereits das 18.Lebensjahr vollendet hat.
    Gehört der Junior einem Mutterverein an, dessen Tochtergesellschaft
    am Spielbetrieb der Lizenzligen teilnimmt, so erstreckt sich die
    Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzligamannschaft der
    Tochtergesellschaft, sofern ihm auch die nach dem Lizenzligastatut
    erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird. Der Antrag gemäß Nr.2a) ist in
    diesem Fall vom Mutterverein und der Tochtergesellschaft gemeinsam
    zu stellen.


    Für Meck-Pom :


    § 10 ( Jugendordnung ) Einsatz in Herren- bzw. Frauenmannschaften
    1. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft spielen.
    2. A-Junioren können nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Herrenmannschaften eingesetzt werden.
    B- Juniorinnen des älteren Jahrganges können in Frauenmannschaften eingesetzt werden. Gleiches gilt, wenn eine Juniorin das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    Für Juniorinnen ist die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
    dem zuständigen Staffelleiter vorzulegen.
    3. Jugendliche verlieren nach einem Einsatz in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft die Spielberechtigung für ihre Altersklasse nicht.


    Für Brandenburg :


    Da keine gesonderte Jugendordnung vorhanden, gilt


    § 1 ( Spielordnung )
    Spielregeln
    Die vom Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) und dessen Vereinen veranstalteten Fußballspiele sind, soweit nicht die Sonderregelung des § 5 eingreift, nach den Spielregeln
    der FIFA, den Vorschriften des allgemein verbindlichen Teils der Spielordnung des DFB, den Bestimmungen dieser Spielordnung sowie den amtlichen Ausführungsbestimmungen des DFB, des NOFV und des FLB durchzuführen. Für den Jugendspielbetrieb sind die
    entsprechenden Jugendordnungen des DFB und FLB verbindlich
    .


    § 6 (DFB - Jugendordnung)


    Freigabe von Junioren für Frauen- und Herren-Mannschaften


    1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt. Die Vereine bzw. Tochtergesellschaften tragen dann die spieltechnischen Folgen nach den Vorschriften der maßgeblichen Spielordnung. Außerdem werden die betreffenden Vereine und Tochtergesellschaften bestraft. Gegen die Junioren/Juniorinnen können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.


    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spielerlaubnis für alle Herren-Mannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielerlaubnis für Junioren-Mannschaften bleibt daneben bestehen.



    Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateur-Mannschaft möglich. Dies gilt für Spieler, die einer DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbandes angehören oder die eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein oder Amateurverein mit Leistungszentrum gemäß § 7b besitzen.


    Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenz-Mannschaft seines Vereins, sofern ihm die nach der Lizenzordnung Spieler des Ligastatuts erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird.


    Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:


    schriftlicher Antrag des Vereins,


    schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom zuständigen Mitgliedsverband anerkannten Sportarztes, soweit der Junior nicht bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.


    Die Ländesverbände können als zusätzliche Voraussetzung ebenfalls regeln:
    sofern der Junior den Verein wechselt, eine im Zeitpunkt des Vereinswechsels am Spielbetrieb teilnehmende A-Junioren-Mannschaft des aufnehmenden Vereins.
    Gehört der Junior einem Mutterverein an, dessen Tochtergesellschaft am Spielbetrieb der -Lizenzligen oder der Regionalliga teilnimmt, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Mannschaft der Tochtergesellschaft. Für die Lizenz-liga-Mannschaft gilt dies nur, sofern ihm auch die nach der Lizenzordnung Spieler des Ligastatuts erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird. Der Antrag gemäß Nr. 2. a) ist in diesem Fall vom Mutterverein und der Tochtergesellschaft gemeinsam zu stellen.


    B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spiel¬erlaubnis für alle Frauen-Mannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielerlaubnis für Juniorinnen-Mannschaften bleibt daneben bestehen. Absatz 4 gilt entsprechend.


    Ein Einsatz in einer Frauen-Mannschaft darf jedoch lediglich einmal am gleichen Wochenende (Freitag bis Sonntag) erfolgen.


    3. Junioren/Juniorinnen mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2 werden für sportliche Vergehen, deren sie sich im Spielbetrieb schuldig gemacht haben, nach den für den Spielbetrieb maßgebenden Vorschriften von den hierfür zuständigen Rechtsorganen bestraft.


    4. Junioren/Juniorinnen, denen die Spielerlaubnis für Herren- bzw.
    Frauen-Mannschaften nach Nr. 2 erteilt worden ist oder die Lizenzspieler geworden sind, verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die Juniorenmannschaften ihres Vereins oder für Auswahlspiele jeglicher Art der Junioren/Juniorinnen.


    5. Wegen der Verwendung eines Juniors oder einer Juniorin mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2. in der Herren- bzw. Frauen-Mannschaft seines/ihres Vereins oder in der Mannschaft der Tochtergesellschaft seines Vereins darf kein Junioren/ Juniorinnenspiel dieses Vereins abgesetzt werden.


    6. Junioren/Juniorinnen des älteren Jahrgangs eines Spieljahres sind die Spieler/Spielerinnen, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.


    Bleibt die Frage, ob sich die Meck-Pomler mit ihrer (alten DDR-) Regelung nicht ein bißchen zu weit aus dem Fenster gelehnt haben.
    imho können die nicht einfach mit ihrer Jugendordnung - Bestandteile der höher gestellten DFB-Ordnung aushebeln, da sie ja schließlich dem DFB untergeornet sind.


    (Alle Angaben ohne Gewähr)

    Zwar gibt es dort leider keine Preise zu gewinnen, aber man kann seinen Fußball-Sachverstand mal eindrucksvoll unter Beweis stellen.


    Bonuspunkte gibt`s für die richtige Voraussage von Meister und Absteigern.


    Neben den Spielen der Verbandsliga werden auch die Pokalrunden mit Verbands- und Oberliga-Beteiligten getippt.


    Mitmachen kann jeder, zu erreichen unter


    Verbandsliga - Tippspiel