Ich denke mal dass die Forumsgemeinde wohl kaum in eine derartige Situation kommen wird.
Als weiteres Argument füge ich ein, dass auch keine Auswechslungen zwischen Schlusspfiff und Entscheidungsschießen möglich sind - da wie bereits dokumentiert dieses nicht mehr Bestandteil des Spieles ist.
Folgendes Szenario mal durchgespielt.:
Ich verweigere dem verletzten Spieler die Teilnahme am Entscheidungsschießen. Sein Verein unterliegt und geht wegen eines Regelverstoßes vors Sportgericht.
Hier liegt nun keine spielentscheidene Situation vor, weil ja nicht davon ausgegangen werden kann, dass besagter verletzter Spieler nun auch getroffen hätte wenn er denn hätte schießen dürfen.
Ein Gerichtsurteil würde in jedem Falle im Sinne des Schieris lauten - auch wenn er den Spieler ( was ich nicht glaube ) hätte teilnehmen lassen müssen.
Ich gestatte dem verletzten Spieler die Teilnahme am Entscheidungsschießen. Sein Verein gewinnt - und besagter Spieler hat seinen Strafstoß verwandelt.
Nun geht der Gegner vors Sportgericht - und schon haben wir den Salat.
Die Situation ( wenn denn dann ein Regelverstoß vorgelegen haben sollte ) ist plötzlich eine ganz andere. Sollte das Sportgericht letztendlich meiner Version der Auslegung zustimmen - und besagter Spieler hätte am Entscheidungsschießen nicht teilnehmen dürfen - so müßte einem Einspruch stattgegeben werden.
In diesem Fall wäre aber nur das Entscheidungsschießen zu wiederholen - nicht das ganze Spiel, weil das Entscheidungsschießen ja nicht Bestandteil des Spieles war.
Also, sollte jemand mal in diese Situation kommen, würde ich vorschlagen den Spieler nicht aufs Feld zu lassen. Bei der anschließenden Reaktion des Spielers gibbet die
.
( ein Vogel oder Scheibenwischer oder irgendwelche Worte kommen 100 %tig ! )
Damit ist jede Diskussion ob er nun hätte dürfen oder nicht aus der Welt. :biggrin:
Aber wirklich spannend das ist.