Oha...schön knifflig...
Wie wärs denn mit zunächst für das unerlaubte Handspiel. Dann glatt für die begangene Tätlichkeit und Strafstoß für die angreifende Manschaft.
Oha...schön knifflig...
Wie wärs denn mit zunächst für das unerlaubte Handspiel. Dann glatt für die begangene Tätlichkeit und Strafstoß für die angreifende Manschaft.
er hätte die vor Ausführung des Freistoßes verhängen müssen...ne direkte könnte er auh danacch noch zeigen..aber eben keine Verwarnung.
für den Abwehrspieler und Strafstoß, da nicht drin enthalten ist ob er los läßt.
ind. Freistoß für den TW im Strafraum für den Stürmer und für TW für das Ball wegwerfen ins Gesicht des Stürmers, TW muß Innenraum verlassen und Sonderbericht auf SF
Ich würde auch weiterspielen lassen. Bei der Beurteilung der Abseitsposition ist entscheidend, dass der Abwehrspieler auf der Seitenlinie behandelt wird. Da diese zum Spielfeld gehört, befindet er sich also auf dem Spielfeld. Somit hat der Angreifer beim Zuspiel noch zwei Spieler vor sich, und somit ist es kein Abseits. Dass der Abwehrspieler aufgrund der Behandlung mit Eisspray in dieser Situation nicht eingreifen kann, ist dabei unbedeutend.
Der Verteidiger begeht mit dem Fuß in Kopfhöhe gefährliches Spiel. Somit ist auf indirekten Freistoß, wo er den Ball wegspitzelt, zu entscheiden. Hätte er den Angreifer jedoch getroffen, müsste es Strafstoß geben. Da der Verteidiger mit dem gefährlichen Spiel eine eindeutige Torchance des Angreifers verhindert, ist er des Feldes zu verweisen.
Weiterspielen! Da der Verteidiger die bahn des balles verändert hat und so mit das Abseits aufgehoben hat!
Der Spieler bekommt für das unerlaubte Spielfeldbetreten und dann wegen dem Trikotziehen, Spielfortsetzung mit direktem Freistoß, wo das Halten stattfand (schwereres Vergehen).
Wenn der Spieler durch das Trikothalten eine eindeutige Torchance des Angreifers verhindert, dann würde er bekommen und ebenfalls direkter Freistoß.
Der SRA hat das Vergehen beobachtet und den SR mit dem Fahnenzeichen informiert. Daher hätte er sich den Übeltäter unbedingt merken müssen. Da dies leider nicht der Fall war, hat dieser Spieler einfach Glück gehabt und kommt ohne persönliche Strafe davon. Deshalb kann es nur Strafstoß für die angreifende Mannschaft geben.
Wenn ein direkter oder indirekter Freistoß direkt ins eigene Tor geht, dann wird der gegnerischen Manschaft ein Eckstoß zugesprochen. Hätte der TW den Ball noch berührt, dann wäre es ein Eigentor.
Bin ich auch der Meinung! Wenn die eine Mannschaft nicht will, dann hat sie halt Pech gehabt..
In der nächsten Spielunterbrechung hat der SRA anzuzeigen das der SR zu ihm kommen soll. Der SR söllte den Trainer auf die Tribüne schicken.
Also so würde ich es machen, weis aber net ob das stimmt
Ein klassischer Fall von: Pech gehabt.
richtig pech gehabt
Ich würde sagen kein Abseits, denn im Zweifelsfall soll immer für den Angreifer entschieden werden.
Es ist auf Vorteil zu entscheiden und das Tor anzuerkennen. Für das unberechtigte Betreten des Spielfeldes erhält der Torwart die und für die Ballberührung die .
Das Spiel wird mit dem Anstoß forgesetzt.
@17HSV
Hätte der Torwart den Ball mit der Hand aufgehalten, muss der Schiedsrichter die geben.
und Strafstoß, da er unangemeldet sich als Feldspieler ins Tor begibt und mit der Hand den Ball aufhält. Er muß Innenraum verlassen und Sonderbericht auf Spielformular.
Der Schiedsrichter muss das Spiel unterbrechen und einen indirekten Freistoß gegen den "schuhlosen" Spieler, dort, wo er den Ball spielte, verhängen.
Bin für weiterspielen!!!! Die Zeitfeststellung des Schiedsrichters ist eine Tatsachenentscheidung, und daher untastbar.
ich finde es gut was die jungs und mädels machen um sich für unser stadion ein zusetzen!! Respekt